Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Regenerationstage und Zulage in WFBM
JesuisSVA:
Es ist aber völlig egal, wie Du das siehst. Es bleibt völlig unklar, was Du mit "Sue gilt ja für den sozial und Erziehungsdienst seit dem 1.11.009" ausdrücken möchtest. Eine Überleitung ist weder Bestandteil der zitierten vertraglichen Regelungen noch des in Bezug genommenen Tarifvertrags (die Überleitung ist nämlich im TVÜ-VKA geregelt und nicht im TVÖD). EIne dynamische Verweisung kann man, wie ausgeführt, vermuten, klar ist sie nicht und vor allem hat sie nichts mit der deklaratorischen (und sachlich falschen) Feststellung zu tun, die Regelungen des "Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden" seien ab dem 01.11.2009 in Kraft getreten. Und schlussendlich stellt sich die Frage, warum Du meinst, aus dem Arbeitsvertrag eines anderen Arbeitnehmers irgendwelche Rechte ableiten zu können.
WasDennNun:
--- Zitat von: Soziale am 24.11.2022 17:12 ---Nee sehe ich anders.
--- End quote ---
Der Tarifvertrag gilt für die Tarifparteien.
Ist dein AG Tarifpartei? offensichtlich nicht, sonst würde er in den AV reinschreiben in Anlehnung an.
Also habt Ihr mit euerm AG vereinbart einen damals gültigen Tarifvertrag zu nutzen.
Ob ihr auch alle zukünftigen Anpassungen oder Änderungen an diesen Tarifvertrag mit vereinbart habt ist doch hier die Frage.
Wenn du den exakten Wordlaut hier reinschreiben würdest, würde dir JVA sicher mitteilen können, was da Phase ist.
So kannst du mit deinem Laienjura sicher etwas anders als dein Ag sehen und ein Gericht wird kostenpflichtig mitteilen, ob du richtig liegst.
Soziale:
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.
Das ist der Original Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag.
Und seitich bzw auch die Kollegen dort arbeiten, haben wir immer dke Erhöhungen oder Zahlungen oder Veränderungen ohne Diskussion und Fragen erhalten wenn es Tarifverhandlungen im Tvöd allgemein gab, oder wie jetzt die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in den Sozial und Erziehungsdiensten..Wir verstehen nicht warum das jetzt auf einmal nicht mehr so sein sollte ( anscheinend wurde immer alles auch refinanziert) , und das würde doch weder unser AG noch der LVR machen wenn es nicht müsste..wir haben alle wirklich nur Fragezeichen auf der Stirn...
Gerade jetzt, wo uns allen Energie und Infaltion kräftig trifft sollen wir diese Zulagen nicht bekommen? Wir sind nur Pädagogen, habe ehrlich gesagt keine Ahnung von dem was hier passiert.. ich versuche nur zu verstehen was gerade passiert. Wenn es letztendlich dazu komt das wir die Zulage nicht bekommen überleben wir das, würden aber gerne verstehen warum. Und gilt gleiche dann auch für die anstehenden Tarifverhandlungen ab Januar? Da geht's ja um geforderte 10% plus ggf eine Zahlung von 3000 Euro. Geld was wir alle wirklich brauchen können...
JesuisSVA:
Oben hattest Du einen anderen Wortlaut geschildert und den eben genannten Wortlaut bei der "Entfristung" Deiner Kollegin behauptet. Was denn nun?
Soziale:
Nee, das is genau eins der Fragezeichen.
Ich habe genau das selbe bei mir stehen. Im ersten Vertrag der befristet gewesen ist steht
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD vom 13.9.2005. Ihr Gehalt richtet sich nach E8 Stufe 4. Das war 2009...zwei Jahre Befristung.
Dann gab es ein Jahr später ein Schreiben, wo drin steht dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit läuft ab 1.6.2011.
In diesem Schreiben steht dann
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.... mehr nicht.
Und seitdem läuft alles wie oben beschrieben...
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