Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
SVAbackagain:
Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 08:57 ---...wem interessiert es, wenn demoralisierte Beschäftigte bis zum letzten Tag der AU-Bescheinigung zu Hause bleiben, auch wenn sie schon ein paar Tage eher wieder genesen sind? Welche Konsequenzen hat das im arbeitsrechtlichen Sinn bzw. im Zusammenhang mit der Weiterbeschäftigung im öD? Konsequenzen hat es nur, wenn schwarz auf weiß ein amtsärztlicher Nachweis in der Personalakte vorliegt....
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Nein, es reicht auch ein anderer Nachweis aus für eine Abmahnung/Kündigung bei vorgetäuschter AU, dazu gibt es genug Urteile.
Matti101:
--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:46 ---Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.
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...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.
SVAbackagain:
Nein.
WasDennNun:
--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:43 ---
--- Zitat von: Schmitti am 30.12.2022 09:20 ---
--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:13 ---Die Arbeitgeber neigen bei dem ganzen eher zur Zurückhaltung ... aus Kostengründen.
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Die Vertreter der Arbeitgeber zumindest. Mein ehemaliger (kommunaler) Arbeitgeber hatte in der letzten Tarifrunde z.B. die Busse bereitgestellt, um die Erzieherinnen aus den Kitas zu Streikveranstaltungen zu bringen, weil man die Personalgewinnung in dem Bereich damals schon als großes Problem sah.
Andererseits war das auch ein AG, wenn man dem eine AU über die ganze Woche vorlegte, aber sich Donnerstags/Freitags fit genug zum Arbeiten sah, musste der erst prüfen, ob man dann überhaupt arbeiten dürfte und dabei versichert wäre ::)
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...so kenne ich das auch. Unser Arbeitgeber verlangt bei vorzeitiger Genesung ein ärztliches Attest (eine Gesundschreibung), wenn man vor Ende der ursprünglich festgelegten AU seine Arbeit wieder aufnehmen möchte.
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Die Unfähigkeit der Personalabteilungen im öD sind bekannt.
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