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Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität

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Matti101:

--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:50 ---Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

--- End quote ---

...wer die psychosozialen Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsengagement und vertragwidrigem Verhalten (auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten) kennt, ist klar im Vorteil.

WasDennNun:

--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:50 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:46 ---Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

--- End quote ---

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.

--- End quote ---
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?

SVAbackagain:

--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:56 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:50 ---Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

--- End quote ---

...wer die psychosozialen Wirkungszusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsengagement und vertragwidrigem Verhalten (auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten) kennt, ist klar im Vorteil.

--- End quote ---
Wer meint, sich als Apologet für Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum betätigen zu müssen, offenbart seine moralische Degeneriertheit.

Matti101:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.12.2022 09:57 ---
--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:50 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:46 ---Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

--- End quote ---

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.

--- End quote ---
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?

--- End quote ---


...ich habe mich gerade in unseren Vorschriften kurz belesen. Es handelt sich um eine Kannregelung, dass ein Attest verlangt werden kann, z. B. zur Sicherung des Infektionsschutzes.

SVAbackagain:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.12.2022 09:57 ---
--- Zitat von: Matti101 am 30.12.2022 09:50 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 30.12.2022 09:46 ---Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

--- End quote ---

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.

--- End quote ---
Schön wenn du einen Unfähigen AG hast, müssen muss man so etwas aber nicht bzw. auf welcher Grundlage soll man es müssen?
Fragt der AG denn auch sonst nach einen Arbeitsfähigkeitsbescheingung vom Arzt ZB. wenn du mal hustest?

Nein?

--- End quote ---

Witzig ist ja, dass jemand, der zu Arbeitszeitbetrug und Vertragsbruch aufruft, sich andererseits jeden Scheiß von seinem Arbeitgeber gefallen lässt. Bestes Stammtischniveau!

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