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Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht

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SVAbackagain:
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Nutzerin2022:
Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.

flip:

--- Zitat von: Nutzerin2022 am 15.12.2022 21:02 ---Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.

--- End quote ---

Allein schon das Fehlen eines Änderungsvertrags bei einer (übernommenen) tariflichen Entgelterhöhung deutet schon auf dynamische Verweisung hin.
Bittet doch mal euren Personaler um Stellungnahme, ob für jeden deiner Kollegen eine andere Fassung gilt, nämlich die "Anlehnung an den TVÖD" im jeweiligen Arbeitsvertrag benannte.

SVAbackagain:
Wie sollte etwas nachzeitiges darauf hinweisen, was die Parteien vereinbaren wollten und vereinbart haben? Und es besteht auch keinerlei Zwang dazu, Vertragsänderungen in Form von schriftlichen Änderungsverträgen vorzunehmen.

Flying:
Wenn du dir so sicher bist, dass du im Recht bist, dann wende ich dich an einen Rechtsbeistand oder den Personalrat.

Mir ist nicht klar, warum es dafür Bestätigung aus diesem Forum benötigt.


--- Zitat von: SVAbackagain am 15.12.2022 20:52 ---Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

--- End quote ---
Das beschreibt es aus meiner Sicht ganz gut.

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