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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
simon1979:
Hallo an alle. Nach einiger Zeit des stillen Mitlesens, habe ich jetzt eine Frage, bei der ich eure Hilfe benötige.
Ich bin Beamter an einem Landratsamt in Bayern, geschieden, zwei Kinder. Nach meiner Auffassung habe ich Anspruch auf den neuen Orts- und Familienzuschlag aufgrund meiner beiden minderjährigen Kinder.
Dies hat mir mein Personaler auch bestätigt. Jetzt aber mein Problem. Laut Personaler kann der neue Zuschlag frühestens im IV. Quartal ausgezahlt werden, weil es die AKDB nicht schafft, die Änderung ins Fachprogramm einzupflegen.
Ist so etwas zulässig? Schließlich sollte mein Dienstherr doch zur Bezahlung verpflichtet sein, unabhängig davon, ob der Anbieter des Fachprogramms die Gesetzesänderung umsetzen kann oder nicht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus. Muss ich wirklich solange warten, bis das Fachprogramm den neuen Zuschlag berechnen kann?
Kleeblatt:
Weder die Stadt München, noch die Stadt Nürnberg sind aktuell in der Lage das Gehalt nach geändertem Besoldungsrecht auszuzahlen. Der Systemanbieter zur Berechnung der Besoldung ist aktuell nicht in der Lage ein entsprechendes Rechenprogramm zu liefern.
Weiter oben habe ich bereits gefragt ob hier Verzugszinsen zu Gunsten des Beamten fällig werden. Leider nein.
So wird den betroffenen Beamten nur das Abwarten übrig bleiben.
Unlucky:
Hallo Zusammen,
habe nun die Bezügemitteilung mit der Nachzahlung für ab 2020 bekommen. Die Nachzahlung wurde verbucht als "sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit". Die Nachzahlung wurde nun, ich Lohnsteuerklasse III (sonst ca. 10 %), mit einem Lohnsteuersatz von über 25 % versteuert. Gerade im LFF angerufen, die sagte dass ist normal, weil man ja diese Einmalzahlung nicht auf die letzten Jahre zurückrechnen könnte. Weiterhin kann das ja dann bei der nächsten Jahressteuererklärung angeben? Ich könnte mich, wenn ich es genauer wissen wollte, an den Referatsleiter wenden, der mir das vielleicht genauer erklären könnte.
Hat jemand das gleiche "Problem" bzw. kennt sich in diesem Thema aus? Ich kann auch gern die Bezügemitteilung geschwärzt verlinken bei Bedarf.
Schonmal danke für Eure Antworten.
Faser:
Ich denke die Steuerklasse wird schon passen für diese Art von Nachzahlung. Nach deinen Angaben wirst du dann in der Jahressteuererklärung eine Rückzahlung erhalten, wenn dein Steuersatz geringer als die von dir angegebenen "über 25%" ist.
Je nach Höhe der Nachzahlung wird dein Steuersatz höher sein, als in den letzten Jahren, weil ja alles in einem Jahr zufließt. Das dürfte aber nicht so dramatsich viel sein.
Unlucky:
Danke Faser, dann wirds wohl so stimmen.
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