Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"
Reisinger850:
Soviel könnte man mir im TV-L kaum zahlen, sodass ich weiterhin morgens aufstehen würde, um
in meine Brennpunktschule zu gehen. Maximal mit E15 dann…
Würde teuer für die Länder werden, nicht mehr zu verbeamten. Ist ja auch nirgends Thema. Denn diese Entgeldstufe müsste erst noch erfunden werden, um das Lehramt attraktiv zu machen, was ja selbst jetzt schon nicht gelingt.
xap:
Achja. Die armen Lehrer.
Opa:
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 05.01.2023 12:13 ---Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr.
--- End quote ---
In diesem Forum ist das Argument der hoheitlichen Aufgaben immer schnell bei der Hand. Gleichzeitig scheint mir bei der Idee, was das genau sein könnte, eine große Bandbreite vorhanden zu sein.
Am zitierten Beispiel ist m.E. nichts auszusetzen, das es mit „in der Regel“ und „schwerpunktmäßig“ deutlich relativiert ist. Allerdings sehe ich durch Aspekte wie das Sonderrechtsverhältnis von Schülern, den Erlass von Verwaltungsakten bzw. das Handeln auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sowie die allgemeine Schulpflicht genügend Anhaltspunkte, die eine Verbeamtung von Lehrern rechtfertigen. Aufgeweicht wird diese Auffassung eventuell durch die Zulässigkeit von Privatschulen, wobei ja auch diese der staatlichen Zulassung und Aufsicht unterliegen.
Tagelöhner:
...genügend Anhaltspunkte, die eine Verbeamtung rechtfertigen... ;D :o
Eine Verbeamtung hat entweder nach klaren Kriterien zu erfolgen oder sie hat zu unterbleiben. Ich sehe überhaupt nicht, warum bei der Begründung dieses besonderen Dienstverhältnisses eine Art Ermessen bestehen soll, und dadurch auch immer Willkür im Spiel sein wird. Ermessensfehler sind ja nichts unübliches.
Verwaltungsakte werden in Behörden meines Wissens nach auch von Angestellten erlassen, und ansonsten ließe sich das ja arbeitsorganisatorisch so umsetzen, dass beispielsweise nur noch der Rektor einer Schule und seine Vertretung im Beamtenverhältnis sind, und beide derartige Spezialaufgaben übernehmen müssen. Auch denkbar wäre den Erlass von Verwaltungsakten von der übergeordneten Behörde durch Beamte formal durchführen zu lassen.
Finanzer:
--- Zitat von: xap am 05.01.2023 12:57 ---Achja. Die armen Lehrer.
--- End quote ---
Naja, ich wöllte den Job nicht machen....
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