Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

"Tarifentgelt ist die unterste Grenze, auf die man einen Rechtsanspruch hat"...

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Elke1980:
Danke für die bisherigen Kommentare.  :D

Ich hatte meinen Fall schon mal früher hier im Forum geschildert. In Kurzform ist es so, dass ich in EG 8 festhänge, um mal Tiffys Formulierung weiterzuverwenden, weil meine Tätigkeiten es auf dem Papier eben nicht anders hergeben. Der für mich zuständige Professor (Universität in NRW) ist in uniweiten, fakultätsübergreifenden Gremien/Funktionen tätig, die es ihm erlauben, auch in andere Bereiche hineinzuschauen und mit Fachkollegen zu sprechen, die ähnliche Assistenten als Mitarbeiter in Laboren, Ateliers und Werkstätten haben (Handwerker, Fotografen, Laborantinnen usw.). Deswegen ist auch er selbst der Ansicht, dass ich mit meiner Funktion eher nach 9a vergütet werden sollte. Wenn ich Euch richtig verstehe, wäre es durchaus legitim, wenn er bei der Universitätsleitung darauf hinwirken würde, mich quasi übertariflich nach 9a zu vergüten?

LG
Elke

SVAbackagain:
Legitimität ergibt sich nicht aus tariflichen oder anderen rechtlichen Normen. Es wäre aber legal.

Fragmon:
Es ist eine interessante Frage, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot bzw. das Gebot des sparsamen Einsatz von öffentlichen Geldern der öffentlichen Hand, eine übertariflichen "Eingruppierung" (Vergütung) im Wege stehen würde.

NWB:
Wo ein Wille ist, ist in der Regel auch ein Weg.
Oftmals fehlt jedoch bei den handelnden Akteuren der Wille.

Fragmon:

--- Zitat von: NWB am 02.01.2023 08:42 ---Wo ein Wille ist, ist in der Regel auch ein Weg.
Oftmals fehlt jedoch bei den handelnden Akteuren der Wille.

--- End quote ---

Oder allgemeiner Grundsätze, die einem nicht den Vorwurf der Willkür und "Ämterpatronage" einbringen.

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