Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Tarifentgelt ist die unterste Grenze, auf die man einen Rechtsanspruch hat"...
SVAbackagain:
Das FM ist doch eine Stelle des Arbeitgebers. Er will oder will nicht übertariflich zahlen. Da ist nichts steinig. Es ist ja nicht so, als wäre plötzlich ein Dritter beteiligt.
Tiffy:
--- Zitat von: Elke1980 am 30.12.2022 20:39 ---Personaler im öD behaupten hingegen mantraartig, die tariflich korrekte Eingruppierung sei gleichzeitig das Maximum, eine darüber hinausgehende höhere Eingruppierung dementsprechend tarifwidrig oder sogar "illegal".
--- End quote ---
Sind die eigentlich wirklich so doof, oder ist das einfach nur die bequemste Art, sich Arbeit mit Verbesserungswünschen zu ersparen? Wir haben bei uns auch so ein junges Mädel (auf unterer Sachbearbeiterebene) im Personaldezernat sitzen, das fest daran glaubt... Mein Vorgesetzter hat sich von der auch neulich anhören können, die Höhergruppierung einer Kollegin, die in EG 6 festhängt, sei aus "rechtlichen Gründen" nicht möglich.
xirot:
--- Zitat von: Tiffy am 31.12.2022 13:52 ---
--- Zitat von: Elke1980 am 30.12.2022 20:39 ---Personaler im öD behaupten hingegen mantraartig, die tariflich korrekte Eingruppierung sei gleichzeitig das Maximum, eine darüber hinausgehende höhere Eingruppierung dementsprechend tarifwidrig oder sogar "illegal".
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Sind die eigentlich wirklich so doof, oder ist das einfach nur die bequemste Art, sich Arbeit mit Verbesserungswünschen zu ersparen? Wir haben bei uns auch so ein junges Mädel (auf unterer Sachbearbeiterebene) im Personaldezernat sitzen, das fest daran glaubt... Mein Vorgesetzter hat sich von der auch neulich anhören können, die Höhergruppierung einer Kollegin, die in EG 6 festhängt, sei aus "rechtlichen Gründen" nicht möglich.
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Tja wenn sie Aufgaben ausübt die nach EG6 Eingruppiert sind und diese Aufgaben genau so weiter gemacht werden sollen dann ist eine Höhergruppierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nicht umsonst ist der Tarifvertrag ein Vertrag.
Wie kann man denn in EG6 festhängen? Man macht seinen Job entsprechend Tätigkeitsbeschreibung. Warum sollte sich die EG ändern, damit man von "festhängen" sprechen könnte?
SVAbackagain:
Höhergruppierungen sind nie möglich oder unmöglich, sie finden statt oder nicht statt. Es ist ein Automatismus. Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann auch derlei nicht vereinbart werden. Was aber tarif- und arbeitsrechtlich problemlos möglich ist, ist eine übertarifliche Vergütung. Vergütung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Da Tarifverträge Mindestarbeitsbedingungen festlegen (§ 4 Abs. 3 TVG), kann von dem sich aus § 15 TV-L resultierenden zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Tiffy:
--- Zitat von: xirot am 31.12.2022 15:25 ---Tja wenn sie Aufgaben ausübt die nach EG6 Eingruppiert sind und diese Aufgaben genau so weiter gemacht werden sollen dann ist eine Höhergruppierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nicht umsonst ist der Tarifvertrag ein Vertrag.
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Wenn ich SVA und Isie sowie das o.g. TVG richtig verstanden habe, ist es im Gegenteil eben rechtlich sehr wohl möglich, z.B. eine Mitarbeiterin, die auf unstreitigem EG-6-Aufgabenniveau außergewöhnlich gut, zuverlässig und fleißig ist, nach EG 7 zu vergüten, weil das dann zwar eine Abweichung vom TV wäre, die sich aber zugunsten der AN auswirken würde.
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