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Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen
Landsknecht:
Du solltest einfach klären, ob deine elektrotechnische Ausbildung dich automatisch zu einer Elektrofachkraft macht.
https://www.elektrofachkraft.de/qualifikation/elektrofachkraft-efk
Googeln sollte auch ohne EFK zu sein, dazugehören. :-X
iwim:
Der Meinung war ich auch mal. Da Ausbildung und Weiterbildungen im Bereich E-Technik mehr als vorhanden sind.
Aber, nach neuesten Auffassungen auf Fachportalen und in der Fachliteratur steht deutlich geschrieben: "Der Berufsabschluss bietet lediglich die Möglichkeit, später einmal zur Elektrofachkraft befördert zu werden..."
weiter "Die Bezeichnung Elektrofachkraft bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fachgebiet" hier das Prüfen und Instandhalten "... Es gibt keine Person die allgemeingültig als Elektrofachkraft bezeichnet werden kann"
Deswegen auch meine Frage, ob ich als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten verrichten darf ohne als Elektrofachkraft ernannt worden zu sein?
was_guckst_du:
...mit anderen Worten, es geht dir um die "Beförderung" zur Elektrofachkraft, aus der du Honig saugen möchtest...
SVAbackagain:
Bloß dass das alles für den Sachverhalt keinerlei Relevanz hat.
Rene:
Elektriker sind mit 5 - 7 bewertet, je nach TV und Aufgabengebiet. Gerade die beschriebenen, eher anspruchslosen Arbeiten, werden wohl mit 5 eingestuft.
Weiss ja nicht wo der TE eingruppiert ist, aber wird ihm wohl klar sein, dass da weder Honig noch Sirup zu holen ist.
Steht denn im AV was davon, als was du eingestellt wurdest?
Wenn da was von Verwaltung / Sachbearbeitung steht, denke ich nicht, dass man widerstandslos in anderes Berufsfeld deligiert werden kann.
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