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[HB] Familienergänzungszuschlag

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xap:
Willkommen beim JobCenter. So in etwa fühlen sich Menschen, die dort regelmäßig etwas benötigen.

Zauberberg:
Zum Argument "Überzahlungen" zu vermeiden, sollten sich die Verantwortlichen Punkt 5.1 Ihrer Hinweise ansehen. Dort ist festgehalten (wie fast überall) , dass Änderungen der nachzuweisenden Einkünfte unmittelbar mitzuteilen sind. Unter Punkt 5.2 Ihrer Hinweise geben sich die Verantwortlichen die Berechtigung am Jahresende durch Anforderung eines Steuerbescheides die Angaben zu überprüfen.
Mehr Sicherheit geht doch wohl nicht !

Landsknecht:
Hallo Kollegen aus dem hohen Norden,
bitte daran denken, dass es sich hier um eine Regelung (Abfragen und Einbeziehen des Partnereinkommens) handelt, die vor dem BVerfG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird, d. h. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, falls nicht schon geschehen. Infos dazu findet ihr hier im Forum genügend. Denke in SH gibt es eine ähnliche Regelung, in Bayern seit neuestem auch, allerdings wird hier ein pauschales Partnereinkommen unterstellt.
Grüße aus Franken
Thomas

Zauberberg:
Hallo Landsknecht,

gegen die nicht amtsangemessene Allimentation habe ich schon Widerspruch eingelegt.  Da ich den Familienergänzungszuschlag für sozial ungerecht halte, denke ich auch dass er bald kassiert wird.
Sollte man jedoch einen Anspruch seit dem 01.01.2022 hat sollte/muß er doch bis zum Zeitpunkt der "Kassierung" gezahlt werden müssen. Warum nicht ?
Was hat ein Widerspruch gegen die allg. nicht amtsnagemessene Allimentation damit zu tun ?

Landsknecht:
Hallo,
dann hast DU ja alles richtig gemacht, darauf wollte ich hinaus. Hoffentlich haben noch viele andere Widerspruch eingelegt.
Grüße

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