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[HB] Familienergänzungszuschlag

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Zauberberg:
Ich habe gerade auf der Seite der Performa Nord gelesen, dass die Bearbeitungsdauer für Beihilfe zur Zeit 12 Wochen, in Worten ZWÖLF, beträgt. Langsam wird es kritisch ! Wohl Personalmangel und dadurch.... Teufelskreis ..anwachsen der zu bearbeitenden Vorgänge !

Darf man da eigentlich noch nach dem Familienergänzungszuschlag fragen ? Eigentlich evtl. Anspruch ab dem Dezember 2023 ! ...wann wird die weiße Fahne gehisst ? Arme Mitarbeiter*innen !

MaikOber:

Hallo,

habe heute die für mich zuständige Dame bei der Performa erreicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird pro Kalenderjahr der Anspruch geprüft. Für Dezember 2022 erhält man den Zuschlag nur, wenn der Ehepartner im gesamten Jahr 2022 nicht über die Jahresgrenze kommt (und wohl auch speziell im Dezember nicht über die Monatsgrenze).
Ab Januar gelten dann die Einkünfte des Ehepartners aus 2023. Die Nachweise sind allerdings ja kaum zu erbringen, Steuerbescheide gibts ja erst viel zu spät. Sie sagte, sie wurden mit der Thematik auch ziemlich überfahren und an Infos zum Verfahren mangelt es bei den SachbearbeiterInnen. Ich bekomme laut ihrer Aussage nun noch einmal schriftlich eine Aufforderung, wie ich den Verdienst (oder eben "Nichtverdienst") meiner Frau nachweisen möge.
Es läuft deswegen so kompliziert, weil die Performa hohe Rückzahlungen vermeiden will, wenn jemand dann doch nicht berechtigt gewesen ist.
Arbeitslosenbezüge gelten übrigens auch voll als Einkommen.
Immerhin ist es nun in Bearbeitung. Ich melde mich nochmal, wenn ich mehr weiß.


Zitat aus dem Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2022 - Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BremBBVAnpG 2022: Seite 7

Höhe der nachzuweisenden Einkünfte
Der anzusetzende Höchstbetrag für die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Höchstbetrag der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 8 Abs. 1 Nummer 1 SGB IV und verändert sich mit der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder. Grundsätzlich werden die aufaddierten nachzuweisenden Einkünfte im laufenden Kalenderjahr zugrunde gelegt. Bei unterjähriger Anspruchsberechtigung ist die monatliche Berechnung maßgebend. Zur Gewährung des Familienergänzungszuschlages für den Monat Dezember 2022 ist somit die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte für den Monat Dezember 2022 zu berücksichtigen.

Somit wird für 2022 nur der Monat Dezember für die Anspruchsberechtigung berücksichtig. Hier sieht man in der Auskunft der Sachbearbeiterin, dass ein gewisses Maß an Fachwissen zum Thema fehlt. Ich gehe davon aus, das der Familenergänzungszuschlag ein für den Gesetzgeber ein zu dickes Brett in der Ausführung werden wird. Einige Gewerkschaften haben davor gewarnt. Ich bin gespannt wie die -für mich „armen“- Sachbearbeiter: innen die Anträge bearbeiten und nach WV kontrollieren wollen. Das Eintreiben der zu viel gezahlten Beträge nach teilweiser überjähriger Auszahlung von den Ergänzungszuschlägen bei Nichterfüllung der Vorraussetzung wird auch noch mal ein interessantes Rechtsempfinden auslösen.

Mefisto:
Moin zusammen,

hatte gestern die Bewilligung im Briefkasten. Allerdings ist bereits ab 1.12.22 bewilligt, im Kalenderjahr 2022 hatte meine Frau aber eigentlich zu viele Einkünfte. Heißt also Montag wieder anrufen und fragen - könnte sein, dass ich bei Aufforderung, einen Einkommenssteuerbescheid zu schicken, den Betrag zurückzahlen muss. Sowas weiß ich natürlich gern vorher.
Ich freu mich sehr über diese Hilfe, das können wir mit aktuell einem Gehalt und zwei Kindern wirklich gut gebrauchen, um wenigstens ein bisschen die Teuerungen abzufedern. Das Geld geht in unserem Fall auf jeden Fall an die richtige Stelle, so wie es gedacht ist.
Ob das ganze irgendwo Bestand hat, sozial gerecht ist oder ein Unding ist, weil man Einkünfte seines Partners angeben muss (oder was auch immer) ist für mich persönlich relativ egal, meine Frau ist noch 1,5 Jahre in Elternzeit und kümmert sich viel um unsere Kinder, dadurch fällt aber eben das eine Gehalt weg.

So long :-)

Zauberberg:
Moin in die Runde,

Mefisto, eine super Nachricht, gerade unter dem Hintergrund, dass dieser Zuschlag genau den trifft, für den er eigentlich vorgesehen ist. Elternzeit ist eine tolle Zeit, genieße es !
Ich denke, weil Du in Elternzeit bist hast Du die Bewilligung nach Hause bekommen, da bin ich gespannt wie ich es bekomme.
Es ist schön zu hören, dass sich etwas bewegt.

Ist eigentlich jemanden oder Dir Mefisto bekannt, auf welcher Grundlage die Einkommensgrenzen des Ehepartners/ der Ehepartnerin gelten ? In der Regel ist es ja so, dass dieser in der Steuerklasse 5 eingestuft ist.
Sollte Steuerklasse 4 oder gar 3 angewendet werden, würde es bei vielen anders aussehen.
Wie ist die Vorschrift da zu interpretieren ?

SwenTanortsch:
Die sachliche Grundlage ist, dass die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren kurzfristig unschlüssig war, ob sie noch einen Kniffel und eine große Straße brauchte, weshalb sie sachgerecht beim Viererpasch einen Strich gemacht hat, weil ihr neun Augen bei der Chance zu gering waren, sodass sie sachgerecht überzeugt sein kann, dass sie am Ende einen Bonus von 35 Punkten bekommt, wenn das Pensionsalter nicht vom Gesetzgeber auf unter 63 herabgesetzt werden wird, sodass sie mitsamt eines Full House am Ende einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann - allerdings natürlich nur, wenn alle Lebenspartner von sämtlichen Beamten in Bremen in Vollzeit arbeiten und deren Kinder aus dem Haus sind oder besser noch gar nicht geboren werden, damit man auch weniger Erzieher benötigt, die mit den Kindern Würfelspiele spielen, wenn die Landesregierung dazu gerade keine Zeit hat, weil sie auf Geschäftsreisen nach Karlsruhe unterwegs ist.

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