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Wie komme ich an die VBL Beiträge nach knapp 4 Jahren Einzahlung

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Ozymandias:
Manche Leute wollen sich echt aus Langeweile ins eigene Bein schießen.
Das Vorhaben ist von Anfang an finanziell gar nicht lohnenswert.  :-X

Marina:
Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.

Herbert Meyer:
Auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit eines Vorhabens hinzuweisen ist durchaus Teil einer Beratung. Und die möchtest du hier ja augenscheinlich erhalten.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Marina am 09.02.2023 06:14 ---Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.

--- End quote ---
...frustrierte Sozialpädagogin, die nicht die erwartete Antwort erhält... ;D ;D ;D

Rentenonkel:

--- Zitat von: Marina am 08.02.2023 15:18 ---Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.

Liebe Grüße
Marina

--- End quote ---

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Versicherungszeiten der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung zusammenrechnen lassen, falls sie im Laufe ihres Arbeitslebens bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen (ZVKs) pflichtversichert waren. Darauf haben sich die VBL und alle 17 kommunalen, 4 kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie 3 Sonderkassen geeinigt.

Die Überleitungsabkommen sehen die gegenseitige Anerkennung von Pflichtversicherungszeiten zwischen der VBL und den Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Umlage-/ Beitragsmonaten vor.

Ein Versicherter, der bei der VBL weniger als 60 Umlage-/Beitragsmonate erworben hat, erhält dennoch im Versicherungsfall eine Betriebsrente von der VBL, wenn er unter Berücksichtigung auch der bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage/Beitragsmonate aufweist.

Hat im umgekehrten Fall ein Versicherter bei einer anderen Zusatzversorgungskasse die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten nicht erfüllt, so hat er dennoch bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Betriebsrente gegen diese Kasse, wenn er unter Berücksichtigung sowohl bei dieser als auch bei der VBL zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage-/Beitragsmonate aufweist.

Somit bekommst Du Dein Geld aus beiden Zusatzversorgungssystemen (zuzüglich der Umlage vom Arbeitgeber) in Form von zwei monatlichen Betriebsrenten ab Eintritt des Versorgungsfalles. Das kann beispielsweise eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sein.

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