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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte

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Jano88:
Danke, sehr qualifizierte Antworten hier. Insbesondere von schokobon.

FearOfTheDuck:
Tja. Da hat ihm keiner das ArbZG hingebogen. Arme gequälte Teilzeitseele. ;)

WasDennNun:
Darf denn der AG tatsächlich geleistete Arbeitszeit unbezahlt lassen?
Könnte oder müsste der AG nicht trotzdem die Zeit gutschreiben?
Und dann ggfls. den AN abmahnen, weil er sich vertragswidrig verhalten hat?

Wenn der AG jedoch auf so verfährt, und keine Kulanzzeit zulässt, dann spricht eben nichts dagegen, 15min vor Ende, keine Telefonate anzunehmen, oder sie beenden, den Rechner runterfahren und den Schreibtisch aufräumen.

SVAbackagain:
Wenn der Arbeitgeber eine Pause festlegt und der Arbeitnehmer sie nicht macht, hat dieser keinen Anspruch darauf, gegen den Willen des Arbeitgebers erbrachte Arbeitszeit vergütet zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, seine Pausenzeit unter bestimmten Maßgaben selbst festzulegen, muß er vergüten und ggfs. Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass er künftig nicht mehr gegen das ArbZG verstößt.

clarion:
Und die Maßnahme,  die der AG ergreift,, ist eben die Zeiterfassung  entsprechend anzupassen und dieses auch zu kommunizieren.

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