Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4693 times)

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #30 am: 17.02.2023 09:40 »
Und die Perspektive des Arbeitsobjektes wäre jetzt für den Arbeitnehmer oder dessen Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber inwiefern von Bedeutung? Das Arbeitsobjekt hat wie der Arbeitnehmer ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber. Es ist dessen Problem.

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #31 am: 17.02.2023 09:41 »
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #32 am: 17.02.2023 09:48 »
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)

Sicherlich ist es bei Lebensgefahr etwas anderes. Dies dürfte aber nicht der Normalfall sein. Das Problem ist jedoch, dass der Arbeitgeber nichts ändern wird, solange sich der AN nur beschwert, aber seine (übermäßige) Arbeit dennoch verrichtet.


SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #33 am: 17.02.2023 09:50 »
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)

Der Vertragspartner des Arbeitgebers.

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #34 am: 17.02.2023 09:53 »
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #35 am: 17.02.2023 09:56 »
Sicherlich ist es bei Lebensgefahr etwas anderes. Dies dürfte aber nicht der Normalfall sein. Das Problem ist jedoch, dass der Arbeitgeber nichts ändern wird, solange sich der AN nur beschwert, aber seine (übermäßige) Arbeit dennoch verrichtet.

...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #36 am: 17.02.2023 09:56 »
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #37 am: 17.02.2023 10:10 »
Was nützt mir aber die aufopferungswilligte Pflegerin, wenn sie irgendwann selber umkippt, weil sie keine Pause nimmt oder regelmäßig länger macht, als sie darf?

Da hat dann am Ende niemand was davon. Ausreichende Organisation und Fürsorgepflicht des AG sollten gerade in diesen sensiblen Bereichen noch höher angesiedelt sein.
Der verblichene Fragesteller kippt wahrscheinlich nicht vom Stuhl, wenn er seine 6h um 3-4 min überzieht. ;)

FGL

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #38 am: 17.02.2023 10:46 »
...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
Warum sollte sich auch etwas ändern, wenn man nur meckert und aufgrund des "eigenen Werteverständnisses" oder der "wirklichen Hingabe zum Beruf" trotzdem immer wieder über das vertraglich Geschuldete hinaus engagiert bleibt. Aus Arbeitgebersicht besteht also kein Veränderungsdruck.

brian

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #39 am: 17.02.2023 13:14 »
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #40 am: 17.02.2023 14:53 »
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?

Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #41 am: 17.02.2023 14:59 »
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!

Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung  ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #42 am: 17.02.2023 15:02 »
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?

Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.

Also ein reines Arbeitgeberproblem, der den Arbeitnehmer auch nur dann überhaupt in Anspruch nehmen könnte, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Das ist bei einer Pause ausgeschlossen. Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #43 am: 17.02.2023 15:03 »
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!

Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung  ::)

Also ein reines Arbeitgeberproblem.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #44 am: 17.02.2023 15:04 »
Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.

...persönliche Probleme die in solchen Fällen (zum Glück) Leben retten können.