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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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Johann:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2023 07:37 ---
--- Zitat von: Johann am 23.04.2023 04:28 ---Alternative:
Den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genauso wenig vom Vermögenszuwachs wegnehmen, wie denen, die prozentual tausendfach mehr Zugewinn zu verzeichnen haben (weil sie die legalen Möglichkeiten haben).
Stell dir vor, als Angestellter hättest du auch nur 15% Abgaben. Da bräuchtest du vielfach überhaupt keine Zuwendungen vom Staat mehr.

--- End quote ---
So ganz verstehe deine Alternative nicht?
Willst du damit sagen, dass zu viele Menschen verbeamtet werden?
Das denke ich auch, dass der Staat nur im Kerngeschäft und nicht zur Personalgewinnung verbeamten sollte.
Ansonsten:
Welche Personen meinst du mit nur 15% Abgaben?
Und welche Abgaben meinst? Steuern? RV, AV, KV?

--- End quote ---

Beamte oder normale Angestellte ohne Gesellschafteranteile meine ich damit nicht einmal. Nicht einmal Fußballspieler meine ich, die zahlen ganz normal Steuern und Abgaben auf ihr Gehalt.
Das "Problem" steckt eher in Kapitaleignern. Bei Angestellten und Beamten werden Steuern und Abgaben immer sofort oder bspw. bei Mieteinnahmen zumindest im Folgejahr fällig.

Bei Kapital werden Steuern erst in dem Moment fällig, sobald Gewinne tatsächlich realisiert werden. Werden Gewinne erst gar nicht realisiert, werden die Steuern nie fällig. Ein beliebtes Modell bei Menschen mit einer hohen "potentiellen Steuerlast" in den USA war in den Jahren der Niedrigzinsen, dass Kapitalwerte beliehen werden, statt sie zu veräußern, damit man sich als Privatmensch bspw. eine Villa davon kaufen kann. Weil das bisschen Zinsen zu zahlen lange Zeit günstiger war, als das entsprechene Kapital zu verkaufen und damit auf den Zinseszins zu verzichten, der durch die (noch) nicht gezahlten Steuern auch noch gehebelt wird. So kann/konnte das Kapital genutzt werden, um sich davon als Privatmensch tolle Dinge zu kaufen, ohne dafür Steuern auf den zuvor entstandenen Vermögenszuwachs zahlen zu müssen.

In Deutschland gibt es auch steuerliche Firmenkonstrukte, die es ermöglichen, innerhalb dessen, < 15% Steuern zu zahlen. Dafür benötigst du im Grunde nur wenigstens eine GmbH und zwei Holdings. Der Gewinn aus der operativen GmbH kann in die erste Holding verschoben (durch z.B. Ausschüttung) werden, wo dort aufgrund der Steuergesetze 15% Steuern anfielen, durch eine weitere Verschiebung in die übergeordnete Holding fallen dann aber nur noch 2-3% Steuern an. Gibt sehr interessante Artikel dazu von Prof. Christoph Juhn (Stichwort Doppelte Holding).

Und da meine ich eben, wenn es die Möglichkeit für den normalen Bürger gäbe, ebenfalls solcherlei Konstrukte zu erzeugen, indem - nur als Beispiel - ein beliebiger Teil des Entgelts vom Arbeitgeber direkt in einen Vermögenswert wie z.B. einen ETF gesteckt wird und erst in dem Moment Steuern und Abgaben anfallen, wo der ETF veräußert wird und somit der Gewinn bzw. das Entgelt realisiert wird, könnte man als Angestellter genauso von Steuerstundungseffekten profitieren und über viele Jahre wesentlich mehr Vermögen aufbauen.

Leider bleibt diese Möglichkeit in diesem Land nur den Personen und Gesellschaften vorbehalten, die sowieso im Leben nicht mehr arbeiten müssten.

MoinMoin:
Ok, verstanden worauf du hinaus wolltest.

Du willst eine andere Besteuerung der Unternehmen, also des Kapitals und des Vermögens, bzw. das ganze geraffel der Gewinnverschiebung, Verrechnungspreise, etc. unterbinden.
Leider habe wir ja (anders als die versteuerte Arbeitsraft) hier eine höhere internationale Mobilität des Geldes.

Die Möglichkeit hat der Bürger ja (theoretisch) mit seinem überschüssigem Geld auch, bzw. er kann ja (zumindest in der EU) locker da hin gehen wo der Steuersatz besser für ihn ist (Zynik aus)

Interessanter Gedanke ist in der Tat eine Entgeltumwandlung in Form von ETFs und damit das drücken der AV,KV,RV,PV und Steuer abgaben.

Leider ist es so (merke ich persönlich selber), da wo Geld ist, scheißt das Geld noch mehr Geld.

JC83:

--- Zitat von: Alphonso am 21.04.2023 10:52 ---Wir sind da noch auf der Schiene unterwegs: Lücke statt Krücke. Und damit fahren wir tatsächlich besser, nachdem wir auch andersherum die ,auch von euch erwähnten, Erfahrungen gemacht haben.
Eine Stelle zu besetzen nur um der Besetzung willen ist nie zielführend. So ein umfangreiches Fortbildungskonzept und so ein Aufwand steht häufig in keinem Verhältnis zum Output eines, übertrieben formulierten, Minderleisters.

--- End quote ---

Aus den Erfahrungen von drei "Jahrgängen" kann ich Folgendes (subjektiv) berichten:

Die Bewerber aus der pW waren durch die Bank weg motivierter und leistungswilliger als das Stammpersonal und auch die Azubis & Studenten aus dem öD; hier traf Klischee auf Realität aufeinander - die Neuen wunderten sich explizit darüber, wie lasch und locker der öD, sowohl bei der Erbringung von Leistung, als auch Einhaltung üblicher AG-AN-Regeln ist; ich sage es ganz ehrlich, den meisten kam das wie Urlaub vor.

Ozymandias:

--- Zitat von: Johann am 24.04.2023 12:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2023 07:37 ---
--- Zitat von: Johann am 23.04.2023 04:28 ---Alternative:
Den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genauso wenig vom Vermögenszuwachs wegnehmen, wie denen, die prozentual tausendfach mehr Zugewinn zu verzeichnen haben (weil sie die legalen Möglichkeiten haben).
Stell dir vor, als Angestellter hättest du auch nur 15% Abgaben. Da bräuchtest du vielfach überhaupt keine Zuwendungen vom Staat mehr.

--- End quote ---
So ganz verstehe deine Alternative nicht?
Willst du damit sagen, dass zu viele Menschen verbeamtet werden?
Das denke ich auch, dass der Staat nur im Kerngeschäft und nicht zur Personalgewinnung verbeamten sollte.
Ansonsten:
Welche Personen meinst du mit nur 15% Abgaben?
Und welche Abgaben meinst? Steuern? RV, AV, KV?

--- End quote ---

Beamte oder normale Angestellte ohne Gesellschafteranteile meine ich damit nicht einmal. Nicht einmal Fußballspieler meine ich, die zahlen ganz normal Steuern und Abgaben auf ihr Gehalt.
Das "Problem" steckt eher in Kapitaleignern. Bei Angestellten und Beamten werden Steuern und Abgaben immer sofort oder bspw. bei Mieteinnahmen zumindest im Folgejahr fällig.

Bei Kapital werden Steuern erst in dem Moment fällig, sobald Gewinne tatsächlich realisiert werden. Werden Gewinne erst gar nicht realisiert, werden die Steuern nie fällig. Ein beliebtes Modell bei Menschen mit einer hohen "potentiellen Steuerlast" in den USA war in den Jahren der Niedrigzinsen, dass Kapitalwerte beliehen werden, statt sie zu veräußern, damit man sich als Privatmensch bspw. eine Villa davon kaufen kann. Weil das bisschen Zinsen zu zahlen lange Zeit günstiger war, als das entsprechene Kapital zu verkaufen und damit auf den Zinseszins zu verzichten, der durch die (noch) nicht gezahlten Steuern auch noch gehebelt wird. So kann/konnte das Kapital genutzt werden, um sich davon als Privatmensch tolle Dinge zu kaufen, ohne dafür Steuern auf den zuvor entstandenen Vermögenszuwachs zahlen zu müssen.

In Deutschland gibt es auch steuerliche Firmenkonstrukte, die es ermöglichen, innerhalb dessen, < 15% Steuern zu zahlen. Dafür benötigst du im Grunde nur wenigstens eine GmbH und zwei Holdings. Der Gewinn aus der operativen GmbH kann in die erste Holding verschoben (durch z.B. Ausschüttung) werden, wo dort aufgrund der Steuergesetze 15% Steuern anfielen, durch eine weitere Verschiebung in die übergeordnete Holding fallen dann aber nur noch 2-3% Steuern an. Gibt sehr interessante Artikel dazu von Prof. Christoph Juhn (Stichwort Doppelte Holding).

Und da meine ich eben, wenn es die Möglichkeit für den normalen Bürger gäbe, ebenfalls solcherlei Konstrukte zu erzeugen, indem - nur als Beispiel - ein beliebiger Teil des Entgelts vom Arbeitgeber direkt in einen Vermögenswert wie z.B. einen ETF gesteckt wird und erst in dem Moment Steuern und Abgaben anfallen, wo der ETF veräußert wird und somit der Gewinn bzw. das Entgelt realisiert wird, könnte man als Angestellter genauso von Steuerstundungseffekten profitieren und über viele Jahre wesentlich mehr Vermögen aufbauen.

Leider bleibt diese Möglichkeit in diesem Land nur den Personen und Gesellschaften vorbehalten, die sowieso im Leben nicht mehr arbeiten müssten.

--- End quote ---

Das eine sind eben Überschuss- und das andere Gewinneinkünfte.
Das Problem ist, dass du in deinem Beitrag nur die Gesellschaftsebene betrachtest.

Ja eine GmbH und Holding oder doppelstöckige Holding zahlt minimal Steuern. Wenn man aber das Geld in seinem Privatvermögen haben will, dann zahlt man insgesamt höhere Steuern*.
*Je nach persönlichem Steuersatz, es gibt aber keinen Zwang das Vermögen ins Privatvermögen zu überführen.
In Gesellschaften vermehrt es sich besser.

Johann:

--- Zitat von: Ozymandias am 24.04.2023 16:47 ---Das eine sind eben Überschuss- und das andere Gewinneinkünfte.
Das Problem ist, dass du in deinem Beitrag nur die Gesellschaftsebene betrachtest.

Ja eine GmbH und Holding oder doppelstöckige Holding zahlt minimal Steuern. Wenn man aber das Geld in seinem Privatvermögen haben will, dann zahlt man insgesamt höhere Steuern*.
*Je nach persönlichem Steuersatz, es gibt aber keinen Zwang das Vermögen ins Privatvermögen zu überführen.
In Gesellschaften vermehrt es sich besser.

--- End quote ---

Genau aus dem Grund habe ich ja zuvor das Beispiel mit den Amerikanern genannt, die sich lieber Geld leihen, weils opportunitätsmäßig günstiger ist, als ihre Assets anteilig zu verkaufen.

Wenn du das Geld hast, kannst du enorm kreativ werden, wie du das Geld möglichst kostengünstig ins Privatvermögen bekommst. Wenn du die Feinheiten beachtest, kannst du (bzw. ihr) dir das Geld aus der GmbH auch mit flattax 25% ausschütten. Und trotzdem wirds dann mehr sein, weil es sich über viele Jahre erst einmal vermehren konnte, bevor du es rausgeholt hast.

Spontan würde mir auch so etwas lustiges einfallen wie:
Du kaufst dir privat eine Immobilie, egal welchen Wertes. Irgendwann nach mindestens 10 Jahren möchtest du dann bspw. 3 Millionen € aus deiner GmbH rausholen. Dann gehst du halt hin und verkaufst deiner GmbH deine Immobilie für 3 Millionen €. Nach 10 Jahren Haltedauer sind Gewinne bei nicht selbstbewohnten Immobilien steuerfrei. Fallen nur Gebühren für Notar (usw.) und Grunderwerbssteuer an, die wiederum von der GmbH gezahlt und abgesetzt werden können.

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