Autor Thema: Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?  (Read 23027 times)

MoinMoin

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #180 am: 26.04.2023 22:24 »
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Ich finde solche Ideen schwierig.
Große Vermögen kann man kaum gut und fair besteuern und zur Not entzieht man sich komplett durchs umziehen ins nahe Ausland wie Österreich.  Wir können auch schlecht die Finanzbeamten auf Reise schicken um in jeder Ferienwohnung den Diamantring, denn Teppich oder das Gemälde zu bewerten,  was auch gar nicht geht da der Wert ohne Verkauf gar nicht genau bestimmt werden kann.
Bei Firmen sehe ich durchaus auch die Enteignung des nachkommenden Besitzers als Problem.

Für Otto Normalverbraucher sind höhere Erbschaftssteuern auch Gift,  da es hier eben Generationen braucht um überhaupt ein Vermögen aufzubauen.
Warum sollte ich noch ein Mietshaus bauen,  wenn mein Verzicht auf Konsum nicht mehr der nächsten Generation wirklich zukommt?
Ich kann nicht erkennen was daran schwierig ist.

Den Wert des Erbes muss man auch heute schon angeben und Betrug oder Ehrlich ….
Das hat doch nichts mit der Besteuerung zu tun.


Der Zufluss wird besteuert.
Wo ist den eine Enteignung der nachkommenden Besitzer bei Firmen?
Ihr geerbter Firmenanteil ist ein Wert, der wird versteuert und den müssen sie bezahlen.
Wie angedeutet, kann man über die Zahlungsmodalitäten reden, damit der wirtschaftliche Betrieb nicht gestört wird.
Aber wenn ich 200t€ monatlich aus der Firma ziehen kann, dann kann ich doch davon 100t€ Steuer zahlen.

Und bei einer „hohen“ Erbschaftssteuer geht es doch genau darum, dass man nicht per se per Geburt Reich ist, sondern sich es erarbeitet.
Bzw. Abschaffung von Freibeträgen habe ich nicht gemeint.

BAT

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #181 am: 27.04.2023 09:10 »
Warum macht man sich Gedanken über Steuermodelle, wenn der Staat im Geld schwimmt?


FGL

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« Antwort #182 am: 27.04.2023 12:03 »
Um zu rechtfertigen, dass man mir einen sehr großen Teil des von mir erarbeiteten Geldes abnimmt, wird latent die Egoistenkarte ausgepackt, die da heißt: "Dir gehts gut! Du hast Glück gehabt in deinem Leben! Du hattest eine stabile Familie, bist nicht auf den Kopf gefallen und konntest studieren (übrigens an privater FH, Arbeitgeber hats bezahlt)! Deshalb musst du jetzt deinen Beitrag leisten, denen gegenüber, die nicht so viel Glück hatten oder einfach nicht so viel leisten können, wie du! Und wenn du das nicht magst, dann bist du nicht solidarisch und ein Egoist!"
Dann bin ich eben "nicht solidarisch und ein Egoist". Na und?

Opa

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #183 am: 28.04.2023 13:13 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.

Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können. Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.

Organisator

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« Antwort #184 am: 28.04.2023 13:55 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.

Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können. Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.

Sehr anschauliche Darstellung, warum es eben keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen gibt!

MoinMoin

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« Antwort #185 am: 28.04.2023 14:46 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.
Was hat das damit zu tun, dass dieser Vermögenszuwachs durch die "Einnahme" Haus geerbt versteuert wird?
Also gibt es da schon mal kein Problem: Man verkauft es, versteuert es und hat wesentlich mehr Geld als vorher.
Warum sollte ein Haus anders versteuert werden als das Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände?
Und was hat die Erbschaftssteuer mit den anderen Steuerarten zu tun?
Da könnte man auch argumentieren: Bargeld muss nicht versteuert werden, der Staat verdient ja genug an der Steuer die ich durch die Zinsen versteuern muss?
Zitat
Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können.
Natürlich differenzieren, das habe ich nicht bestritten. Und es geht nicht darum Geld aus dem Unternehmen zu ziehen, sondern den Unternehmern, also der Privatperson, das Geld zu entziehen, was er sich aus dem Unternehmen zieht.
(Das ist doch die gleiche Propaganda, wie das Söder Dinge mit dem Familienhaus, welches verkauft werden muss um die Erbschaftssteuer zu bezahlen)
Zitat
Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.
Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen? Während das Bargeld voll versteuert wird?
Wie gesagt, es hängt an den Zahlungsmodalitäten.
Also wenn die Klitsche 100.000 abwirft, dann geht halt 100.000 (oder anteilig) an den Staat und nicht in die persönliche Tasche.
Und wo ist der Unterschied, wenn ich 10 Mio Bargeld Erbe und der mein Erbe Erbt und er Erbe Erbt, ja, dann ist es irgendwann weg.
Nicht das Unternehmen wird besteuert, sondern die Privatperson! Da steht im Unternehmen nichts in den Büchern!

Und diese Privatperson hat 10Mio geerbt, also kann sie dieses auch 1:1 versteuern, wie alles andere, was man erbt.
Nur die Zahlungsmodalitäten für diese müssen angepasst werden (damit nicht auf das Unternehmen veräußert werden muss), entweder man versteuert es aus anderen Mitteln die man hat. Oder es wird gestundet, und alle entnahmen sind entsprechend (anteilig) abzuführen.
und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?

Das man die Vermögenden so schützt ist halt gute Lobbyarbeit und hat nichts mit Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder Schutz der Unternehmen zu tun.

Gleiches natürlich bzgl. der Steuerfreiheit des Immoverkaufs nach 10 Jahren (mich freut es, aber genauso unsinnig)

Opa

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« Antwort #186 am: 28.04.2023 14:56 »
Mich würde mal interessieren, wie hoch die direkten und indirekten Steuereinnahmen bezogen auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus über die übliche angenommene Nutzungsdauer von 80 Jahren sind.

Also
  Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück
+Grunderwerbssteuer für X Eigentümerwechsel
+Umsatzsteuer für die Herstellungs- und Instandhaltungskosten, Modernisierung und Renovierung
+Umsatzsteuer auf Dienstleistungen bei Eigentümerwechsel (Makler, Notar…)
+Grundsteuer an die Gemeinde
+ggf. Einkommensteuer bei Vermietung

Ganz spitzfindig könnte man jetzt noch bedenken, dass die mit der Dienstleistung von Handwerkern, Maklern etc. verbundenen Erwerbseinkommen ja auch noch mehrfach versteuert werden (Einkommensteuer und Verbrauchssteuern bei Rückführung in den Wirtschaftskreislauf).

Würde mich nicht wundern, wenn das Ergebnis ein Vielfaches des eigentlichen Immobilienwertes wäre.

So gesehen ist jeder Häuslebesitzer für die Staatsfinanzen auf Dauer eine wahre Goldgrube.



MoinMoin

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« Antwort #187 am: 28.04.2023 15:06 »
So gesehen ist jeder Häuslebesitzer für die Staatsfinanzen auf Dauer eine wahre Goldgrube.
Nein, der Mieter, da er noch mehr Steuereinahmen erzeugt.

Und der Arbeiter, da er ja noch mehr Steuern als das Haus.
Selbst ein Bürgeldbezieher zahlt sehr viel Steuern.

Aber so ganz verstehe ich nicht worauf du hinaus willst.
Das Häuser (oder Autos oder Äpfel) besteuert werden?
Der verkaufte Apfel bezahlt ja auch weniger Steuer, als der Apfelmus Apfel.

Opa

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« Antwort #188 am: 28.04.2023 15:09 »
und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?
Für Vermögende wäre das ein Problem, für das Prekariat wohl eher nicht. Jeder mag sich bezüglich der Vermögensverteilung innerhalb der Gesellschaft wünschen, was ihm beliebt. Ich für meinen Teil kann aus den oben dargestellten Gründen einer ausnahmslosen Erbschaftssteuer nichts abgewinnen.

Solange man als Immobilieneigentümer uneingeschränkt Grundsicherungsleistungen beziehen kann, sollte auch bei der Erbschaft die Immobilie außen vor bleiben.
Und dass ich die 25 Mitarbeiter meines geerbten Familienunternehmens auf die Straße setze, allein aus steuerlichen Gründen, kann auch niemand ernsthaft geil finden.

MoinMoin

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« Antwort #189 am: 28.04.2023 16:01 »
und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?
Für Vermögende wäre das ein Problem, für das Prekariat wohl eher nicht. Jeder mag sich bezüglich der Vermögensverteilung innerhalb der Gesellschaft wünschen, was ihm beliebt. Ich für meinen Teil kann aus den oben dargestellten Gründen einer ausnahmslosen Erbschaftssteuer nichts abgewinnen.
Du meinst schützt die Vermögenden, damit sie vermögender werden?
Und das aus widerlegten und fadenscheinigen Gründen?
Der Unternehmer muss, bei einer entsprechenden Steuerreform, nichts aus dem Unternehmen ziehen, um die Steuern für den Vermögensgewinn, welches er erhalten hat, zu versteuern.

Zitat
Solange man als Immobilieneigentümer uneingeschränkt Grundsicherungsleistungen beziehen kann, sollte auch bei der Erbschaft die Immobilie außen vor bleiben.
Warum sollen Immobilien außen vor bleiben bei der Erbschaftsteuer?
Wenn ich ein Haus Erbe und die Steuer dafür nicht aufbringen will oder nicht verkaufen will, dann kann der Staat ins Grundbuch eingetragen werden.

Zitat
Und dass ich die 25 Mitarbeiter meines geerbten Familienunternehmens auf die Straße setze, allein aus steuerlichen Gründen, kann auch niemand ernsthaft geil finden.
Korrekt, ist aber weder gefordert, noch nötig.
Und ich konnte noch kein Argument dafür finden hier eine einheitliche Besteuerung zu haben.
Aber das du 10 Mio geschenkt bekommst und 0 Euro Steuern dafür bezahlst und der andere 600T€ Cash und es besteuern darf ist geil?
(btw: selbst das BVerG fordert, dass hier Änderungen bei der Steuerfreiheit der Unternehmenserbschaften notwendig sind)

FGL

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« Antwort #190 am: 28.04.2023 16:05 »
Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen?
Ja.

Prüfer SH

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« Antwort #191 am: 28.04.2023 17:19 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht.

Damit Vater Staat verdient, müssen erst mal die Freibeträge überschritten werden. Wenn es dann noch mehrere Erben gibt, wird das häufig frei bleiben.

MoinMoin

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« Antwort #192 am: 29.04.2023 09:35 »
Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen?
Ja.
Also ist das BVerG auf dem Holzweg?
und du bist gegen Steuergerechtigkeit?

Opa

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« Antwort #193 am: 29.04.2023 09:50 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht.

Damit Vater Staat verdient, müssen erst mal die Freibeträge überschritten werden. Wenn es dann noch mehrere Erben gibt, wird das häufig frei bleiben.
Ich schrieb von Grunderwerbsteuer bei Verkauf und anderen Steuern, für die es keinerlei Freibeträge gibt. Weshalb löscht du diesen entscheidenden Teil aus deinem Quote, um dann ein in dem Zusammenhang irrelevantes Argument anzuführen?

MoinMoin

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« Antwort #194 am: 29.04.2023 10:44 »
Naja, wahrscheinlich, weil @Prüfer dein Halbsatz auf die Erb-Steuerfreiheit bei selbstbewohnten Erbhäusern missinterpretiert wurde.
Andererseits habe ich immer noch nicht verstanden, was die Umsatzsteuer etc. mit der Erbschaftssteuer zu tun hat und wieso diese Steuerarten für eine Steuerbefreiung/reduktion von Hauserben herhalten könnte.

Mir geht es
a) Die stärkere Gleichmäßigkeit der Besteuerung der Erbmasse (fordert inzwischen auch das BVerG)
b) Eine Erhöhung dieser Steuer

und die Argumente, das die Erben des Familienhause der Oma in Schwabingen, das Familienhaus verkaufen müssen, sind einfach gelogen.
a Freibeträge
b selbstbewohntes ist steuerfrei
c man kann auch ein Hypodarlehen darauf legen und die Steuern bezahlen und hat trotzdem noch 100 tausende von Euronen mehr.

gleiches gilt für Firmenbesitz, da gibt es viele Ansätze die Firma zu schonen und den Erben zu besteuern.
Von staatlichen Bankbürgschaften für den neuen Eigentümer und höhere Steuerfreibeträge, wenn die Firma nicht verkauft wird und weiter betrieben wird.
Aber das der Erbe die Firma verkaufen kann und Erbschaftssteuerfrei davon kommt ist Krank und asozial.