Autor Thema: Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?  (Read 23221 times)

MoinMoin

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #210 am: 30.04.2023 08:12 »
Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.
Da bin ich bei dir.
Bist du auch für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder eine der Leistungsfähigkeit entsprechende?
Wenn diese gegeben wäre, dann könnten viele Steuersätze reduziert oder abgeschafft werden.

MoinMoin

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« Antwort #211 am: 30.04.2023 08:35 »


Zitat
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.
Zur Klarstellung: Ich habe den ESt Steuersatz ins Spiel gebracht, weil ich es fehlerhaft finde, dass unterschiedliche Arten des persönlichen Vermögenszuwachses unterschiedlich besteuert werden.
Und eine höhere Besteuerung vom Erbe ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist uA die OECD Studie dazu:
https://www.oecd-ilibrary.org/sites/e2879a7d-en/index.html?itemId=/content/publication/e2879a7d-en


Die Gründe für die unterschiedlichen Steuersätze sind mir bekannt, Geld ist nicht so immobil wie Häuser oder Unternehmen.
Es wäre aber bei der Erbschaftssteuer schon mal ein Anfang, wenn dort alle Erbschaften gleichmäßig besteuert werden würden.

Daher mal die Dumme Frage:
Wenn der Betrieb veräußert oder aufgebaut wird, woher kommt das Geld?
Wahrscheinlich von einer Bank, die einen Kredit gibt, damit man ein Unternehmen gründen/kaufen kann.

Was spräche dagegen, dass der Jungunternehmer (also der Erbe) ein Betrieb erwirbt und die hälfte kostenfrei Geschenkt bekommt und diese "Firmengründung" mit einen Kredit finanziert?
Dieser Erbe hat als Unternehmer also weiterhin einen Vorsprung gegenüber den nicht erbenden, also ist immer noch besser gestellt als Opa, als er die Firma hochgezogen hat.
Und wer weiß, vielleicht wird die Motivation sich etwas selber aufzubauen, anstelle nur Erbe zu sein, dafür sorgen, dass Familienunternehmen langfristig noch besser dastehen.

Andere steuerliche Konzepte sehe vor, dass das Erbe Steuerfrei bleibt, wenn der Erbe das Unternehmen x Jahre erfolgreich weiterführt.


Im Kern geht es zunächst um diese Frage:
Warum ist es ok, dass der Erbe 1 auf das Bargeld volle Erbschaftssteuer bezahlt, während der Erbe 2 der ein Unternehmen erbt und es dann zeitnah veräußert nicht Erbschaftssteuer in gleicher Höhe bezahlt?

Prüfer SH

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« Antwort #212 am: 30.04.2023 10:19 »


Zitat
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.
Zur Klarstellung: Ich habe den ESt Steuersatz ins Spiel gebracht, weil ich es fehlerhaft finde, dass unterschiedliche Arten des persönlichen Vermögenszuwachses unterschiedlich besteuert werden.
Und eine höhere Besteuerung vom Erbe ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist uA die OECD Studie dazu:
https://www.oecd-ilibrary.org/sites/e2879a7d-en/index.html?itemId=/content/publication/e2879a7d-en


Die Gründe für die unterschiedlichen Steuersätze sind mir bekannt, Geld ist nicht so immobil wie Häuser oder Unternehmen.
Es wäre aber bei der Erbschaftssteuer schon mal ein Anfang, wenn dort alle Erbschaften gleichmäßig besteuert werden würden.

Daher mal die Dumme Frage:
Wenn der Betrieb veräußert oder aufgebaut wird, woher kommt das Geld?
Wahrscheinlich von einer Bank, die einen Kredit gibt, damit man ein Unternehmen gründen/kaufen kann.

Was spräche dagegen, dass der Jungunternehmer (also der Erbe) ein Betrieb erwirbt und die hälfte kostenfrei Geschenkt bekommt und diese "Firmengründung" mit einen Kredit finanziert?
Dieser Erbe hat als Unternehmer also weiterhin einen Vorsprung gegenüber den nicht erbenden, also ist immer noch besser gestellt als Opa, als er die Firma hochgezogen hat.
Und wer weiß, vielleicht wird die Motivation sich etwas selber aufzubauen, anstelle nur Erbe zu sein, dafür sorgen, dass Familienunternehmen langfristig noch besser dastehen.

Andere steuerliche Konzepte sehe vor, dass das Erbe Steuerfrei bleibt, wenn der Erbe das Unternehmen x Jahre erfolgreich weiterführt.


Im Kern geht es zunächst um diese Frage:
Warum ist es ok, dass der Erbe 1 auf das Bargeld volle Erbschaftssteuer bezahlt, während der Erbe 2 der ein Unternehmen erbt und es dann zeitnah veräußert nicht Erbschaftssteuer in gleicher Höhe bezahlt?

Zum letzten Absatz würde bei Verkauf aber immerhin ESt / KSt anfallen und das nicht zu knapp.

Generell hast du Recht, was den massiven Unterschied zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen angeht. Weshalb das so eingeführt wurde ist aber bekannt oder? Das könnte nämlich schnell riesige und steuerstarke Betriebe in Schieflage bringen. Nicht der Bäckermeister mit 10 Filialen, sondern die größten Unternehmen des Landes. Da hat man sicher auch Angst vor Abwanderung und man fährt mit der jetzigen Lösung langfristig besser, wenn auch ungleich und unfair auch in meinen Augen.
Ergänzend zu deiner Aussage ist es auch bei Kapitalerträgen zumindest mal unverhältnismäßig, wenn Milliardär und Bausparender identisch und nicht mit dem tariflichen Steuersatz belastet werden.

Faunus

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« Antwort #213 am: 30.04.2023 13:13 »
........
Ergänzend zu deiner Aussage ist es auch bei Kapitalerträgen zumindest mal unverhältnismäßig, wenn Milliardär und Bausparender identisch und nicht mit dem tariflichen Steuersatz belastet werden.

Wie rechnet sich eigentlich ein Bausparender vorm Fiskus "arm"? Mit seiner Kilometerpauschale? 8)

Bastel

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« Antwort #214 am: 30.04.2023 14:09 »
Am besten jeder Erbe bezahlt 90% Steuern, bei einen Freibetrag von 5k.

Das dürfte hier ja einigen gefallen. Widerlich.

Opa

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« Antwort #215 am: 30.04.2023 14:33 »
Zumal Erbe ja kein müheloses Einkommen ist. Die Kinder mussten auf Urlaub verzichten, weil es finanziell wegen der Immo-Raten einfach nicht drin war. Papa oder Mama musste meist bis spät Abends und am Wochenende arbeiten, wenn der Familienbetrieb mal schwächelte. Vielleicht haben die Erben den Eltern sogar mit dem ersten selbst verdienten Geld ausgeholfen, wenn die Zinsen hoch waren oder die Bank nichts mehr rausrücken wollte. Oder haben ihre Arbeitskraft direkt mit eingebracht.

Faunus

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« Antwort #216 am: 30.04.2023 15:16 »
Ob das die Acandor/Quelle- oder Schlecker-MA, die die Hypotheken für Ihr Häuschen noch nicht abbezahlt hatten auch so gesehen haben, als Sie arbeitslos wurden?

Ich denke, sobald ein Erbe Arbeitsplätze, Mietverhältnisse in größerem Umfang betrifft ist erben keine reine Privatsache mehr. Wie das gehandhabt werden soll... k.A. Aber es gibt ja den Steuerzahler, der alles auffängt.

BAT

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« Antwort #217 am: 30.04.2023 15:32 »

Wie rechnet sich eigentlich ein Bausparender vorm Fiskus "arm"? Mit seiner Kilometerpauschale? 8)

TVÖD - BausparerInnen, und Bausparende, solange sie den Vertrag nicht RUhend gestellt haben, sonst wären sie Bausparer, brauchen sich nicht arm zu rechnen bei 5,80  € im Monat VL.

Faunus

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« Antwort #218 am: 30.04.2023 15:38 »
Das wußte ich nicht, da ich als Erbe keinen Bauspar-Vertrag abgeschlossen habe  ;)

BAT

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« Antwort #219 am: 30.04.2023 15:40 »
Das wußte ich nicht, da ich als Erbe keinen Bauspar-Vertrag abgeschlossen habe  ;)

Gibt es eine einzige Person, die nicht erbt?

FGL

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« Antwort #220 am: 30.04.2023 15:40 »
Bist du auch für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung [...]
Ja.

[...] oder eine der Leistungsfähigkeit entsprechende?
Nein.

Faunus

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« Antwort #221 am: 30.04.2023 16:03 »
Das wußte ich nicht, da ich als Erbe keinen Bauspar-Vertrag abgeschlossen habe  ;)

Gibt es eine einzige Person, die nicht erbt?

Ganz ehrlich: in meinen Bekanntenkreis ist niemand, der nicht mindestens eine Eigentumswohnung erbt. Aber alle, die ich kenne haben eines in den letzten 3-4 Jahren nach mind. 10 Jahren Besitz gemeinsam: ob Eigentumswohnung, Häuschen, Wohnanlage... alle haben veräußert - und zwar durch die Bank weg an Investorengruppen.
Nur eine Person hat unter dem Wert sein Haus mit Grundstück an eine Familie mit zwei Kindern verkauft, die sich sonst den Traum nicht wahr machen hätte können.
Die Zeit wird zeigen, welche Konsequenzen der Verkauf an den Höchstbietenden haben wird.
Diese Investorengruppen haben auch Erben... und das ist für mich eine völlig andere Art der Erbschaft, wie bei einem Handwerksbetrieb oder einer Bäckerei....

Wenn diese Überlegungen "widerlich" sind, dann bin ich halt ein Widerling, aber ich möchte meine Brötchen weiter bei einer Bäckerei einkaufen und nicht eines Tages bei einer Investorengesellschaft.
Mein Arzt ist übrigens immer noch selbständig und nicht AN einer Investorengruppe.


BAT

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« Antwort #222 am: 30.04.2023 16:05 »
Berlin? Wie üblich?


Faunus

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« Antwort #223 am: 30.04.2023 16:12 »
Berlin? Wie üblich?

Text lesen kann ich. Gedanken lesen habe ich nicht gelernt.
Einen schönen 1. Mai allen  :)

MoinMoin

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« Antwort #224 am: 30.04.2023 18:28 »
Zumal Erbe ja kein müheloses Einkommen ist. Die Kinder mussten auf Urlaub verzichten, weil es finanziell wegen der Immo-Raten einfach nicht drin war. Papa oder Mama musste meist bis spät Abends und am Wochenende arbeiten, wenn der Familienbetrieb mal schwächelte. Vielleicht haben die Erben den Eltern sogar mit dem ersten selbst verdienten Geld ausgeholfen, wenn die Zinsen hoch waren oder die Bank nichts mehr rausrücken wollte. Oder haben ihre Arbeitskraft direkt mit eingebracht.
Jetzt wirst du aber anekdotisch.