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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Max am 26.04.2023 22:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 11:23 ---Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)

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Ich finde solche Ideen schwierig.
Große Vermögen kann man kaum gut und fair besteuern und zur Not entzieht man sich komplett durchs umziehen ins nahe Ausland wie Österreich.  Wir können auch schlecht die Finanzbeamten auf Reise schicken um in jeder Ferienwohnung den Diamantring, denn Teppich oder das Gemälde zu bewerten,  was auch gar nicht geht da der Wert ohne Verkauf gar nicht genau bestimmt werden kann.
Bei Firmen sehe ich durchaus auch die Enteignung des nachkommenden Besitzers als Problem.

Für Otto Normalverbraucher sind höhere Erbschaftssteuern auch Gift,  da es hier eben Generationen braucht um überhaupt ein Vermögen aufzubauen.
Warum sollte ich noch ein Mietshaus bauen,  wenn mein Verzicht auf Konsum nicht mehr der nächsten Generation wirklich zukommt?

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Ich kann nicht erkennen was daran schwierig ist.

Den Wert des Erbes muss man auch heute schon angeben und Betrug oder Ehrlich ….
Das hat doch nichts mit der Besteuerung zu tun.


Der Zufluss wird besteuert.
Wo ist den eine Enteignung der nachkommenden Besitzer bei Firmen?
Ihr geerbter Firmenanteil ist ein Wert, der wird versteuert und den müssen sie bezahlen.
Wie angedeutet, kann man über die Zahlungsmodalitäten reden, damit der wirtschaftliche Betrieb nicht gestört wird.
Aber wenn ich 200t€ monatlich aus der Firma ziehen kann, dann kann ich doch davon 100t€ Steuer zahlen.

Und bei einer „hohen“ Erbschaftssteuer geht es doch genau darum, dass man nicht per se per Geburt Reich ist, sondern sich es erarbeitet.
Bzw. Abschaffung von Freibeträgen habe ich nicht gemeint.

BAT:

--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 09:09 ---Warum macht man sich Gedanken über Steuermodelle, wenn der Staat im Geld schwimmt?


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FGL:

--- Zitat von: Johann am 26.04.2023 15:05 ---Um zu rechtfertigen, dass man mir einen sehr großen Teil des von mir erarbeiteten Geldes abnimmt, wird latent die Egoistenkarte ausgepackt, die da heißt: "Dir gehts gut! Du hast Glück gehabt in deinem Leben! Du hattest eine stabile Familie, bist nicht auf den Kopf gefallen und konntest studieren (übrigens an privater FH, Arbeitgeber hats bezahlt)! Deshalb musst du jetzt deinen Beitrag leisten, denen gegenüber, die nicht so viel Glück hatten oder einfach nicht so viel leisten können, wie du! Und wenn du das nicht magst, dann bist du nicht solidarisch und ein Egoist!"
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Dann bin ich eben "nicht solidarisch und ein Egoist". Na und?

Opa:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 11:23 ---
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 09:09 ---Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.

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Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)

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Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.

Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können. Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.

Organisator:

--- Zitat von: Opa am 28.04.2023 13:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 11:23 ---
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 09:09 ---Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.

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Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)

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Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.

Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können. Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.

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Sehr anschauliche Darstellung, warum es eben keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen gibt!

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