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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 28.04.2023 13:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 11:23 ---
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 09:09 ---Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.

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Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)

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Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht. Die Immo wird also entweder verkauft, was dem Staat fünfstellige Einnahmen aus Grunderwerbsteuer, USt auf Maklerprovision und Sanierungskosten sowie weitere Aufwendungen beschert. Oder die Immo wird vermietet, sodass der Staat dauerhaft ESt auf die Mieteinnahmen erheben kann.

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Was hat das damit zu tun, dass dieser Vermögenszuwachs durch die "Einnahme" Haus geerbt versteuert wird?
Also gibt es da schon mal kein Problem: Man verkauft es, versteuert es und hat wesentlich mehr Geld als vorher.
Warum sollte ein Haus anders versteuert werden als das Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände?
Und was hat die Erbschaftssteuer mit den anderen Steuerarten zu tun?
Da könnte man auch argumentieren: Bargeld muss nicht versteuert werden, der Staat verdient ja genug an der Steuer die ich durch die Zinsen versteuern muss?

--- Zitat ---Firmenbesitzer: Hier keine Differenzierung vorzunehmen, würde neben einer teuren und aufwendigen Bürokratie vor allem dazu führen, dass Erben eines kmU dieses eher liquidieren müssen, als es weiterführen zu können.
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Natürlich differenzieren, das habe ich nicht bestritten. Und es geht nicht darum Geld aus dem Unternehmen zu ziehen, sondern den Unternehmern, also der Privatperson, das Geld zu entziehen, was er sich aus dem Unternehmen zieht.
(Das ist doch die gleiche Propaganda, wie das Söder Dinge mit dem Familienhaus, welches verkauft werden muss um die Erbschaftssteuer zu bezahlen)

--- Zitat ---Denn eine Erbschaftssteuer in Höhe der ESt würde ja eine Belastung von über 42% bedeuten und welches kmU hat Rücklagen oder Erträge, mit denen diese Steuerschuld innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu 10 Jahren getilgt werden könnte?

Was ist zudem, wenn ein Unternehmen in kurzer Zeit hintereinander mehrmals vererbt wird? Nehmen wir an, die Klitsche ist 10 Mio. wert und wirft 100.000 im Jahr ab. Nach dem Erbfall sinkt der steuerrechtliche Wert auf 6 Mio, ein Jahr später stirbt der Erbe und der nächste Erbe übernimmt es wieder steuerpflichtig. Durch die erneute Besteuerung sinkt der steuerrechtliche Wert nun auf 3,5 Mio., weil 6,5 Mio. Steuerschulden in den Büchern stehen. Dies aus dem Unternehmensgewinn abzustottern würde (und zwar nur, wenn die Steuerschuld unverzinst bliebe), 65 Jahre dauern.

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Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen? Während das Bargeld voll versteuert wird?
Wie gesagt, es hängt an den Zahlungsmodalitäten.
Also wenn die Klitsche 100.000 abwirft, dann geht halt 100.000 (oder anteilig) an den Staat und nicht in die persönliche Tasche.
Und wo ist der Unterschied, wenn ich 10 Mio Bargeld Erbe und der mein Erbe Erbt und er Erbe Erbt, ja, dann ist es irgendwann weg.
Nicht das Unternehmen wird besteuert, sondern die Privatperson! Da steht im Unternehmen nichts in den Büchern!

Und diese Privatperson hat 10Mio geerbt, also kann sie dieses auch 1:1 versteuern, wie alles andere, was man erbt.
Nur die Zahlungsmodalitäten für diese müssen angepasst werden (damit nicht auf das Unternehmen veräußert werden muss), entweder man versteuert es aus anderen Mitteln die man hat. Oder es wird gestundet, und alle entnahmen sind entsprechend (anteilig) abzuführen.
und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?

Das man die Vermögenden so schützt ist halt gute Lobbyarbeit und hat nichts mit Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder Schutz der Unternehmen zu tun.

Gleiches natürlich bzgl. der Steuerfreiheit des Immoverkaufs nach 10 Jahren (mich freut es, aber genauso unsinnig)

Opa:
Mich würde mal interessieren, wie hoch die direkten und indirekten Steuereinnahmen bezogen auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus über die übliche angenommene Nutzungsdauer von 80 Jahren sind.

Also
  Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück
+Grunderwerbssteuer für X Eigentümerwechsel
+Umsatzsteuer für die Herstellungs- und Instandhaltungskosten, Modernisierung und Renovierung
+Umsatzsteuer auf Dienstleistungen bei Eigentümerwechsel (Makler, Notar…)
+Grundsteuer an die Gemeinde
+ggf. Einkommensteuer bei Vermietung

Ganz spitzfindig könnte man jetzt noch bedenken, dass die mit der Dienstleistung von Handwerkern, Maklern etc. verbundenen Erwerbseinkommen ja auch noch mehrfach versteuert werden (Einkommensteuer und Verbrauchssteuern bei Rückführung in den Wirtschaftskreislauf).

Würde mich nicht wundern, wenn das Ergebnis ein Vielfaches des eigentlichen Immobilienwertes wäre.

So gesehen ist jeder Häuslebesitzer für die Staatsfinanzen auf Dauer eine wahre Goldgrube.


MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 28.04.2023 14:56 ---So gesehen ist jeder Häuslebesitzer für die Staatsfinanzen auf Dauer eine wahre Goldgrube.

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Nein, der Mieter, da er noch mehr Steuereinahmen erzeugt.

Und der Arbeiter, da er ja noch mehr Steuern als das Haus.
Selbst ein Bürgeldbezieher zahlt sehr viel Steuern.

Aber so ganz verstehe ich nicht worauf du hinaus willst.
Das Häuser (oder Autos oder Äpfel) besteuert werden?
Der verkaufte Apfel bezahlt ja auch weniger Steuer, als der Apfelmus Apfel.

Opa:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.04.2023 14:46 ---und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?

--- End quote ---
Für Vermögende wäre das ein Problem, für das Prekariat wohl eher nicht. Jeder mag sich bezüglich der Vermögensverteilung innerhalb der Gesellschaft wünschen, was ihm beliebt. Ich für meinen Teil kann aus den oben dargestellten Gründen einer ausnahmslosen Erbschaftssteuer nichts abgewinnen.

Solange man als Immobilieneigentümer uneingeschränkt Grundsicherungsleistungen beziehen kann, sollte auch bei der Erbschaft die Immobilie außen vor bleiben.
Und dass ich die 25 Mitarbeiter meines geerbten Familienunternehmens auf die Straße setze, allein aus steuerlichen Gründen, kann auch niemand ernsthaft geil finden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 28.04.2023 15:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.04.2023 14:46 ---und ja wenn es eine Kette an Erbschaften gibt, dann ist irgendwann nichts mehr über, wenn nicht einen Mehrwert generiert hat.
Aber wo wäre da ein Problem?

--- End quote ---
Für Vermögende wäre das ein Problem, für das Prekariat wohl eher nicht. Jeder mag sich bezüglich der Vermögensverteilung innerhalb der Gesellschaft wünschen, was ihm beliebt. Ich für meinen Teil kann aus den oben dargestellten Gründen einer ausnahmslosen Erbschaftssteuer nichts abgewinnen.

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Du meinst schützt die Vermögenden, damit sie vermögender werden?
Und das aus widerlegten und fadenscheinigen Gründen?
Der Unternehmer muss, bei einer entsprechenden Steuerreform, nichts aus dem Unternehmen ziehen, um die Steuern für den Vermögensgewinn, welches er erhalten hat, zu versteuern.


--- Zitat ---Solange man als Immobilieneigentümer uneingeschränkt Grundsicherungsleistungen beziehen kann, sollte auch bei der Erbschaft die Immobilie außen vor bleiben.

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Warum sollen Immobilien außen vor bleiben bei der Erbschaftsteuer?
Wenn ich ein Haus Erbe und die Steuer dafür nicht aufbringen will oder nicht verkaufen will, dann kann der Staat ins Grundbuch eingetragen werden.


--- Zitat ---Und dass ich die 25 Mitarbeiter meines geerbten Familienunternehmens auf die Straße setze, allein aus steuerlichen Gründen, kann auch niemand ernsthaft geil finden.

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Korrekt, ist aber weder gefordert, noch nötig.
Und ich konnte noch kein Argument dafür finden hier eine einheitliche Besteuerung zu haben.
Aber das du 10 Mio geschenkt bekommst und 0 Euro Steuern dafür bezahlst und der andere 600T€ Cash und es besteuern darf ist geil?
(btw: selbst das BVerG fordert, dass hier Änderungen bei der Steuerfreiheit der Unternehmenserbschaften notwendig sind)

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