Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern, wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.
Zur Klarstellung: Ich habe den ESt Steuersatz ins Spiel gebracht, weil ich es fehlerhaft finde, dass unterschiedliche Arten des persönlichen Vermögenszuwachses unterschiedlich besteuert werden.
Und eine höhere Besteuerung vom Erbe ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist uA die OECD Studie dazu:
https://www.oecd-ilibrary.org/sites/e2879a7d-en/index.html?itemId=/content/publication/e2879a7d-enDie Gründe für die unterschiedlichen Steuersätze sind mir bekannt, Geld ist nicht so immobil wie Häuser oder Unternehmen.
Es wäre aber bei der Erbschaftssteuer schon mal ein Anfang, wenn dort alle Erbschaften gleichmäßig besteuert werden würden.
Daher mal die Dumme Frage:
Wenn der Betrieb veräußert oder aufgebaut wird, woher kommt das Geld?
Wahrscheinlich von einer Bank, die einen Kredit gibt, damit man ein Unternehmen gründen/kaufen kann.
Was spräche dagegen, dass der Jungunternehmer (also der Erbe) ein Betrieb erwirbt und die hälfte kostenfrei Geschenkt bekommt und diese "Firmengründung" mit einen Kredit finanziert?
Dieser Erbe hat als Unternehmer also weiterhin einen Vorsprung gegenüber den nicht erbenden, also ist immer noch besser gestellt als Opa, als er die Firma hochgezogen hat.
Und wer weiß, vielleicht wird die Motivation sich etwas selber aufzubauen, anstelle nur Erbe zu sein, dafür sorgen, dass Familienunternehmen langfristig noch besser dastehen.
Andere steuerliche Konzepte sehe vor, dass das Erbe Steuerfrei bleibt, wenn der Erbe das Unternehmen x Jahre erfolgreich weiterführt.
Im Kern geht es zunächst um diese Frage:
Warum ist es ok, dass der Erbe 1 auf das Bargeld volle Erbschaftssteuer bezahlt, während der Erbe 2 der ein Unternehmen erbt und es dann zeitnah veräußert nicht Erbschaftssteuer in gleicher Höhe bezahlt?