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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
Organisator:
--- Zitat von: MalZu am 05.04.2023 13:57 ---
--- Zitat von: clarion am 05.04.2023 06:49 ---Hallo
Für E6 finden wir noch problemlos gute Leute mit kaufmännischen Ausbildungen.Schwierig wird es bei uns, Studierte ab E9b / E10 aufwärts zu finden.
Ich finde bei einer Teilzeitbeschäftigung 250 Euro über Bürgergeld mehr nun eigentlich doch Dich signifikant mehr.Wenn aber die Bezahlung ein Problem sein sollte, warum gewährt ihr keine förderliche Zeiten.
--- End quote ---
Hallo und vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Dies ist keine Teilzeitstelle, sondern VZ. Warum nur Stufe 2 möglich war, entzieht sich meiner Kentniss. Auch Stufe 3 würde sicherlich nicht zu mehr Attraktivität führen.
Liebe Grüße!
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Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren. Siemens zahlt in München für vergleichbare Tätigkeiten bestimmt auch mehr als in Eisenhüttenstadt.
Kaiser80:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2023 22:25 ---Alos so what?
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Ist das aus Harry Potter?
Kaiser80:
--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 14:03 ---
Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.
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Nein. Einem ganzen Teil der AG des öD ist dies untersagt.
Faunus:
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
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Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben
Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.
Faunus:
--- Zitat von: Steuerinnenzahler am 28.02.2023 08:29 ---Hallo zusammen,
ich arbeite in einer größeren Kommune. .....
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Hat die größere Kommune eigentlich keinen Wohnraum, den sie neben dem Gehalt anbieten könnte?
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