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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
Organisator:
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:02 ---
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
--- End quote ---
Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben
Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.
--- End quote ---
Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 21:59 ---
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:02 ---
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
--- End quote ---
Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben
Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.
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Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.
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Und der Vater der Kinder auch was zum Einkommen beitragen muss.
Aber das Beispiel zeigt halt, dass es sich eher lohnt einen kleinen Job in so einer Situation anzunehmen, der das Bürgergeld aufpeppt als dass man sich den "Stress" antut.
man kann sich in solch einer Einkommenssituation halt keine Kinder "leisten" und man kann froh sein, dass wir Bürgergeld haben.
Bastel:
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:02 ---
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
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Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben
Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.
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+Zugang zur Tafel
+GEZ Befreiung
+andere soziale Wohltaten
Opa:
Bei Arbeitsaufnahme würde höchstwahrscheinlich ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen. Insofern war die Dame schlecht informiert.
Faunus:
Wohngeld wurde einberechnet.
Untergaltsgeld vom Vater wird bei den Regelsätzen der Kinder abgezogen (gerade nachgelesen und für jedne hier möglich)
Welcher ominösen Kinderzuschlag?
Die Privatinitiative "Tafel" aufzuführen ist zynisch und scheinbar ist hier nicht angekommen, dass die Tafeln es nicht mehr schaffen.
Welche Wohltaten gibt es denn sonst noch, neben der GEZ und geringere Telefon- (ohne Internet) Gebühren?
Strom?
Rentenaufbau?
Soziale Teilhabe?
.
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