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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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Faunus:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 06.04.2023 11:52 ---Die Gegenüberstellung Bürgergeld vs. Vollzeitarbeit kam von dir.

In der Folge der Diskussion fragtest du einerseits nach dem "ominösen" Kinderzuschlag und welche Wohltaten es noch gäbe.

Ich ergänzte dazu BuT-Leistungen, mit dem Hinweis, dass es diese aber auch bei Wohngeld oder Kinderzuschlag gibt. Dazu habe ich dann einen Link zum Kinderzuschlag beigestellt.

--- End quote ---


+8/-25

Gibt es den Kinderzuschlag von 250 EUR bei Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren?


Opa:

--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00 ---Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


+8/-21

--- End quote ---
Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.

Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.

Organisator:

--- Zitat von: Opa am 06.04.2023 12:09 ---
--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00 ---Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


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--- End quote ---
Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.

Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.

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Danke für die Blumen, aber es war wohl FotD ;)

Faunus:
Mein bisheriger Wissenstand:
1. Bürgergeld und Kinderzuschlag können nicht gleichzeitig bezogen werden.
2. Bezug von Kindergeldzuschlag bei Einkommen und Vermögen unter 1.503,02 Euro (Höchsteinkommensgrenze) l
Es wäre nett und hilfreich mich auf den neusten Wissensstand zu bringen.


+8/-25

Anders formuliert: Hat der Kindergeldzuschlag in diesem Fall mit den geschilderten beiden Situationen eine Relevanz?

brian:

--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 14:03 ---
Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.

--- End quote ---

Nein kann er nicht. Hatten wir bei den Kollegen vom Jobcenter, weil die BA für die gleichen Tätigkeiten besser zahlt als die Kommune wurde nach Zulagen gefragt. Geht nicht, gibt Urteile.

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