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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 12:19 ---Mein bisheriger Wissenstand:
1. Bürgergeld und Kinderzuschlag können nicht gleichzeitig bezogen werden.
2. Bezug von Kindergeldzuschlag bei Einkommen und Vermögen unter 1.503,02 Euro (Höchsteinkommensgrenze) l
Es wäre nett und hilfreich mich auf den neusten Wissensstand zu bringen.
+8/-25
Anders formuliert: Hat der Kindergeldzuschlag in diesem Fall mit den geschilderten beiden Situationen eine Relevanz?
--- End quote ---
2. Kommt drauf an. Wohnkosten spielen z.B. eine Rolle. Man müsste also erst alle Parameter kennen.
Davon ab, war der Link erstmal ergänzend gedacht.
MoinMoin:
--- Zitat von: brian am 06.04.2023 12:39 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 14:03 ---
Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.
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Nein kann er nicht. Hatten wir bei den Kollegen vom Jobcenter, weil die BA für die gleichen Tätigkeiten besser zahlt als die Kommune wurde nach Zulagen gefragt. Geht nicht, gibt Urteile.
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Es gibt in der Tat der AG im Bereich TVöD Kommune, die durch Selbstbeschränkung oder durch externe Vorgaben nicht mehr als Tarifbezahlen. Die anderen (TV-L / TVöD Bund) können alle Zulagen bezahlen, wenn sie wollen.
Bob Kelso:
--- Zitat von: Opa am 06.04.2023 12:09 ---
--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00 ---Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?
Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.
+8/-21
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Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.
Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.
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Was verstehen Sie unter "Kindezuschlag"?
Meinen Sie das Kindergeld in Höhe von 250,00 ?
Organisator:
--- Zitat von: Bob Kelso am 06.04.2023 12:57 ---Was verstehen Sie unter "Kindezuschlag"?
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Der Linkt von FotD weiter oben gibt dazu Infos.
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.04.2023 12:47 ---
Es gibt in der Tat der AG im Bereich TVöD Kommune, die durch Selbstbeschränkung oder durch externe Vorgaben nicht mehr als Tarifbezahlen. Die anderen (TV-L / TVöD Bund) können alle Zulagen bezahlen, wenn sie wollen.
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Auch den Kommunen ist der Weg eröffnet, durch die Einführung eines Mindestbetrages bei den VL.
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