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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
Opa:
Nach Eingabe der in diesem Thread vorliegenden Angaben hätte die Frau Anspruch auf 392 Euro Wohngeld, 180,72 Euro Kinderzuschlag, 500 Euro Kindergeld und ein Monatsnetto von 2.002 Euro, insgesamt also 3.074,72 Euro im Monat.
Das liegt doch einiges über dem, was Faunus berechnet hat (wobei er den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem. SGB II vergessen hat).
Dafür ist aber das Monatsnetto auch nicht richtig, denn der Rechner hier schmeißt 2.102 Euro aus und nicht 2.002, wenn man den Jahresbetrag durch 12 teilt. Und die Frau wird ja wohl keine 100 Euro Kirchensteuer zahlen.
Faunus:
@Opa
Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch dazukommen.
Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld bei der vorgegebenen Miete gegenrechnen?
+8/-27
Faunus:
@Opa
Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch dazukommen.
Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld und Übernahme der vollen Miete mit 80 EUR HK (k.A. ob das für eine 3 köpfige Familie realistisch ist)
+8/-27
Bob Kelso:
--- Zitat von: Opa am 06.04.2023 13:37 ---Nach Eingabe der in diesem Thread vorliegenden Angaben hätte die Frau Anspruch auf 392 Euro Wohngeld, 180,72 Euro Kinderzuschlag, 500 Euro Kindergeld und ein Monatsnetto von 2.002 Euro, insgesamt also 3.074,72 Euro im Monat.
Das liegt doch einiges über dem, was Faunus berechnet hat (wobei er den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem. SGB II vergessen hat).
Dafür ist aber das Monatsnetto auch nicht richtig, denn der Rechner hier schmeißt 2.102 Euro aus und nicht 2.002, wenn man den Jahresbetrag durch 12 teilt. Und die Frau wird ja wohl keine 100 Euro Kirchensteuer zahlen.
--- End quote ---
392 Euro Wohngeld, ohne die genaue Warmmiete zu kennen?
Ich schätze, dass eine geeignete Wohnung (Großstadt) mit 75 m2:: mind. 750 kalt zzgl. 170 NK und zzgl. 330 Heizung, also bei rund 1250 Euro zzgl. Strom 150 bei 1400 Warm liegen dürfte! Würde dann ein TB 392 Euro Wohngeld erhalten?
Ich habe einen Wohngeldrechner bemüht, welcher bei dieser Kaltmiete von 950 Euro "nur" 280 Euro errechnet.
Bob Kelso:
--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 21:59 ---
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:02 ---
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
--- End quote ---
Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben
Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.
--- End quote ---
Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.
--- End quote ---
Somit hätte diese Alleinerziehende Mutter mit E6 ( nach Abzug der Miete: In einer Großstadt bei zB. 75 qm : um 1400 Warm, dann noch 1 100 Euro zum Leben! Weniger als das Bürgergeld. Und ich staune.
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