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[BY] Beamte mit 40?
Joschy89:
Um eine Restkostenversicherung zufinden kann ich die Suchmaschine ( https://www.kv-fux.de/ml/full-service-beratung/?gclid=EAIaIQobChMI1pC-19jB_gIVy-F3Ch3WvAIsEAAYASAAEgJeQ_D_BwE) empfehlen.
PKV = Restkostenversicherung
Beamter:
--- Zitat von: Tommy82 am 23.04.2023 10:33 ---Kleiner Erfahrungsbericht
Ich habe mich mit 36 verbeamten lassen.
Würde es wieder tun. Die Vorteile des Beamtentums liegen auf der Hand (quasi unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pension, bei mir Möglichkeit von home office an 4 tagen/Woche).
Die Pension und GRV passen gut zusammen. Du wirst deine Rente aus der RV bekommen und eine anteilige Pension für DIE Jahre, die du verbeamtet gewesen bist.
Zur PKV - Wenn Vorerkrankungen vorliegen, dann führt der Weg über die Öffnungsaktion.
Vor dem Abschluss des Vertrags solltest du dich ordentlich beraten lassen. Ich kann Hr Lars Ulrich Harms aus Gießen empfehlen (ja aus Gießen, obwohl ich selber in Bayern bin). Obwohl es über ihn (wegen Vorerkrankung) zu keinem Vertragsabschluss kam, hat er mich richtig gut (und kostenlos) beraten.
Ich zahlte bis 2021 ca 200€ / mtl (Einzelzimmer, Chefarzt Behandlung etc) aktuell bin ich mit ca 270€ dabei. 500€ sind auch mit Vorerkrankungen utopisch (werden aber irgendwann kommen, da Beitragssteigerungen).
Der einzige Nachteil der Öffnungsaktion ist, dass die meisten Versicherungen den Beihilfeergänzungstarif nicht mehr versichern. Die mir einzige bekannte Ausnahme ist die debeka, sie hat einen "kleinen" Beihilfeergänzungstarif, den du auch trotz Öffnungsaktion versichern kannst.
--- End quote ---
Das weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll.
1. Es fehlt ihre Besoldungsstufe um einen Vergleich zu ziehen.
2. "unbegrenzte Lohnfortzahlung": Absolut nicht. Wenn ein Dienstherr seine Hausaufgaben macht, sind Sie nach sechs Monaten in den temporären Ruhestand versetzt. Haben Sie die nötigen Dienstjahre noch nicht zusammen, erhalten Sie nicht mal die Mindestpension. Und wenn Sie diese erhalten, ist das Grundsicherungsniveau (vgl. SGBII Sätze plus Kosten der Unterkunft unter Abzug der PKV).
3. Wer Sie kostenlos berät, vermittelt Sie sicher nicht gut - zumindest nicht für Sie. Eine seriöse Empfehlung ist ein Versicherungsberater, der ausschließlich Geld vom Kunden nehmen darf und damit eine freie und im Sinne des Kunden beste Beratung sicherstellt.
4. Pauschale Aussagen, dass 500 Euro utopisch sind, passen ebenfalls nicht. Es mag vielleicht ein bisschen hoch sein, aber bei den Summen die Sie nennen, verschweigen Sie vermutlich, dass ihr Beihilfeanspruch bei 70 Prozent aufgrund von Kindern liegt. Bei einem Start in der PKV (plus privater Pflegeversicherung) mit Ü40, Risikozuschlag und größtmöglichen Leistungsumfang, kann der Betrag schon jenseits der 400 Euromarke bei 50 Prozent Beihilfeanspruch liegen.
Grüße
MoinMoin:
--- Zitat von: Beamter am 24.04.2023 11:39 ---2. "unbegrenzte Lohnfortzahlung": Absolut nicht. Wenn ein Dienstherr seine Hausaufgaben macht, sind Sie nach sechs Monaten in den temporären Ruhestand versetzt. Haben Sie die nötigen Dienstjahre noch nicht zusammen, erhalten Sie nicht mal die Mindestpension. Und wenn Sie diese erhalten, ist das Grundsicherungsniveau (vgl. SGBII Sätze plus Kosten der Unterkunft unter Abzug der PKV).
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Kann man wirklich nach 3 Monaten schon den Amtsarzt zur Feststellung der Prognose der Dienstunfähigkeit fordern?
Denn der ganze Verwaltungsakt ist ja nicht in 6 Wochen (wg. Fristen Widerspruch etc.) abgehandelt, oder?
Bei uns wird das "automatisch" nach 6 Monaten gestartet.
Und dann muss man bei einer heilbaren Krankheit (z.B. Krebs inkl. Therapie) auch noch einen Amtsarzt finden der die negative Prognose am Anfang der Therapie feststellt.
Aber wo ich dir Recht gebe, wenn die Dienststelle ihren Job richtig macht, dann ist man genauso schnell Kaltgestellt wie der Angestellte, hat nur länger volles "Gehalt" und danach Mindestpension o.ä.
Johann:
--- Zitat von: Beamter am 24.04.2023 11:39 ---2. "unbegrenzte Lohnfortzahlung": Absolut nicht. Wenn ein Dienstherr seine Hausaufgaben macht, sind Sie nach sechs Monaten in den temporären Ruhestand versetzt. Haben Sie die nötigen Dienstjahre noch nicht zusammen, erhalten Sie nicht mal die Mindestpension. Und wenn Sie diese erhalten, ist das Grundsicherungsniveau (vgl. SGBII Sätze plus Kosten der Unterkunft unter Abzug der PKV).
--- End quote ---
Im Vergleich zu erwerbsunfähigen Angestellten mit etwa 900€ netto Erwerbsunfähigkeitsrente sind dienstunfähige Beamte nach 5 Jahren Dienstzeit mit ca. 1,8k Brutto schon ganz gut dabei. Besonders wenn man noch bedenkt, dass der deutsche Medianrentner etwa 1,6k Brutto Rente erhält. Je geringer das Amt des dienstunfähigen Beamten, umso besser wirkt die Mindestversorgung wohl. Ein B4 Beamter sieht wahrscheinlich Arno Dübel vor dem geistigen Auge in Anbetracht der Mindestversorgungshöhe.
Meine subjektive Beobachtung hat bei einer bestimmten Behörde gezeigt, dass zumindest der eine Fall jetzt nach 3 Jahren durchgehender Arbeitsunfähigkeit seinen Ruhestand antreten darf (muss), nachdem er zuvor für etwa zehn Jahre jeweils mindestens 120 Krankentage pro Jahr hatte. In all der Zeit gab es zu jedem Zeitpunkt volle Bezüge.
Ich glaube bei Angestellten wäre man in keinem Fall so geduldig gewesen. Weder in den letzten drei Jahren, noch in den zehn Jahren zuvor. ;D
Beamter:
--- Zitat von: Johann am 24.04.2023 16:50 ---
Im Vergleich zu erwerbsunfähigen Angestellten mit etwa 900€ netto Erwerbsunfähigkeitsrente sind dienstunfähige Beamte nach 5 Jahren Dienstzeit mit ca. 1,8k Brutto schon ganz gut dabei. Besonders wenn man noch bedenkt, dass der deutsche Medianrentner etwa 1,6k Brutto Rente erhält. Je geringer das Amt des dienstunfähigen Beamten, umso besser wirkt die Mindestversorgung wohl. Ein B4 Beamter sieht wahrscheinlich Arno Dübel vor dem geistigen Auge in Anbetracht der Mindestversorgungshöhe.
Meine subjektive Beobachtung hat bei einer bestimmten Behörde gezeigt, dass zumindest der eine Fall jetzt nach 3 Jahren durchgehender Arbeitsunfähigkeit seinen Ruhestand antreten darf (muss), nachdem er zuvor für etwa zehn Jahre jeweils mindestens 120 Krankentage pro Jahr hatte. In all der Zeit gab es zu jedem Zeitpunkt volle Bezüge.
Ich glaube bei Angestellten wäre man in keinem Fall so geduldig gewesen. Weder in den letzten drei Jahren, noch in den zehn Jahren zuvor. ;D
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Ungeachtet dessen, dass Sie an meiner, wie ich finde, weitreichenden Antwort, einen Aspekt herauspicken, ist ihre rudimentäre Betrachtung ebenfalls unzutreffend. Dazu habe ich bereits einen korrekten Vergleich angestellt. Was den Vergleich Pension und Rente betrifft, bei dem Sie wohl die Gesamtheit aller in der gesetzlichen Rentenversicherung betrachten, bedienen Sie sich leider wie so oft, den Argumenten der Bildzeitung aus dem Sommerloch, der ganz schnell verpufft, wenn man sich auch nur kurz einem sachlichen Vergleich widmet.
Darüber hinaus unterschlagen Sie erstens die Zusatzversorgung der Angestellten des ÖD sowie das erweiterte Krankengeld des Tarifwerks abseits der gesetzlichen Sozialleistungen.
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