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Überzahlung

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FearOfTheDuck:
Wenn es tatsächliche keine HG gab, dann sollte sich für dich gar nicht die Frage stellen, wann in welcher Höhe ein bestimmtes Gehalt ausbezahlt wurde. Dann solltest du so handeln, wie ISN beschrieben hat. Du hast nämlich in diesem Fall, also wenn du die gleiche Tätigkeit von Beginn ausführtst und sie dir korrekt (nicht nur vorübergehend auszuüben übertragen) war, einen Anspruch gegenüber dem AG.

Dann wäre die Rückforderung hinfällig und der AG müsste deine Stufenlaufzeit entsprechend korrigieren.

Wie begründet denn der AG die beiden HG?

Albeles:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.03.2023 06:48 ---Wenn es tatsächliche keine HG gab, dann sollte sich für dich gar nicht die Frage stellen, wann in welcher Höhe ein bestimmtes Gehalt ausbezahlt wurde. Dann solltest du so handeln, wie ISN beschrieben hat. Du hast nämlich in diesem Fall, also wenn du die gleiche Tätigkeit von Beginn ausführtst und sie dir korrekt (nicht nur vorübergehend auszuüben übertragen) war, einen Anspruch gegenüber dem AG.

Dann wäre die Rückforderung hinfällig und der AG müsste deine Stufenlaufzeit entsprechend korrigieren.

Wie begründet denn der AG die beiden HG?

--- End quote ---
Im Grunde schriftlich gar nicht. Wir wollen sie HG, stimmen sie zu, dann unterschreiben sie hier den Änderungsvertrag.
ÖD ist so kompliziert.... ;D

ISN:
Interessant wäre, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass du das Entgelt der EG 10 bekommen hast. Entweder war das schlicht ein Erfassungsfehler, das wäre dann aber ein merkwürdiger Zufall, dich später tatsächlich höherzugruppieren, oder man hat den Eingruppierungsurrtum erkannt, aber später kalte Füße bekommen. Eventuell musst du deinem Arbeitgeber in Sachen Tarifautomatik auf die Sprünge helfen, und ein Hinweis auf den Grundsatz "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht" könnte auch nötig sein.

Casa:
Ich sehe es auch so, dass die gesamte Forderung geltend gemacht werden sollte.

Man könnte darüber nachdenken, ob die Neubewertung der Stelle damals von dir angeregt wurde und damit bereits eine Geltendmachung der höheren Entlohnung erfolgte.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Casa am 28.03.2023 08:39 ---Ich sehe es auch so, dass die gesamte Forderung geltend gemacht werden sollte.

Man könnte darüber nachdenken, ob die Neubewertung der Stelle damals von dir angeregt wurde und damit bereits eine Geltendmachung der höheren Entlohnung erfolgte.



--- End quote ---

Das stelle ich mir im Nachgang schwierig vor. Und im Sachverhalt erst recht.

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