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Wieso wird so unterschiedlich verbeamtet?

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Casa:
Beamte sind womöglich sogar günstiger, als Beschäftigte.

https://www.welt.de/print-welt/article657674/Studie-Beamte-billiger-als-Angestellte.html

Zuletzt wurde mir das in meinem Bundesland auch zugetragen.


Vergessen darf man dabei nicht, dass der Bund die DRV stützt. 2023 sinds bspw. 122 Milliarden.


Verbeamtung ist ein Instrument der Personalgewinnung.

Elur:

--- Zitat von: Bonobo am 26.03.2023 22:06 ---Das heißt aber doch, dass wir uns von dem "Beamte nur für hoheitliche Aufgaben" weiter wegbewegen. Sogar Berlin ist ja eingeknickt in Sachen Lehrerverbeamtung. Finde ich ungünstig, dass der Bund, der in Form von linken Regierungen Solidarität predigt, auf diesem Wege die Sozialkassen schwächt, wo es gar nicht sein müsste.

--- End quote ---

Es heißt im GG allerdings nicht, dass "Beamte nur für hoheitliche Aufgaben" eingesetzt werden müssen, sondern:  "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe IN DER REGEL Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

ACDSee:

--- Zitat von: Bonobo am 25.03.2023 21:22 ---Na ja, das Gehalt müssen wir Angestellte für die Beamten verhandeln - oder waren die Dienstherren schon jemals so gewagt, die Verhandlungsergebnisse der Angestellten nicht auf die Beamten zu übertragen? ;-)

--- End quote ---

Der erste Satzteil ist falsch. Der Teil hinter dem Gedankenstich trifft regelmäßig zu.

Kurz zur Erläuterung:
Beamtengehälter werden nicht verhandelt, sondern Gesetzlich geregelt. Hierzu hat der Dienstherr einen gewissen Spielraum, den er auch im Sinne der Haushaltsdisziplin regelmäßig nutzt.

Was häufig passiert ist, dass prozentuale Anpassungen der Besoldung gern mit dem Tarifergebnis begründet werden, jedenfalls solange dieses den Planungen entspricht oder darunter liegt ist man gern bereit dieses großzügigerweise zu Übertragen.

Noch viel besser ist auf Landesebene im Vergleich zum TVL / TVH zu erkennen, dass beide Systeme - außer der regelmäßigen prozentualen Anpassung der Grundgehälter (für die man im Falle der Beamten halt eine Gesetzesbegründung benötigt) - nichts miteinander zu tun haben.

Hier konkurrieren 16 Bosoldungsgesetzgeber im Besoldungsideenwettbewerb. Vorallem ausgehandelte strukturelle Verbesserungen (Arebitszeit, Jahressonderzahlungen, Zusatzversorgung, Urlaub, etc.) werden da gerne mal vergessen oder für nicht übertragbar erklärt. Manchmal ist auch ein zeitlicher Versatz in der Übertragung des Tarifergebnisses zu sehen - oder es werden sogar Abzüge für Rücklagen berücksichtigt, etc.

Wieso unterschiedlich verbeamtet wird, ist so auch schnell erklärt.
Jede Behörde mit Dienstherrenfähigkeit macht was sie will und es gibt 17 Rechtskreise.

Tagelöhner:

--- Zitat von: Elur am 27.03.2023 22:24 ---..."Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe IN DER REGEL Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

--- End quote ---

Nur sollte die Regel dann auch gelebt werden und Abweichungen von der Regel bedürfen einer sehr guten Begründung. In der Praxis passiert es ja nicht selten, dass jemand in seiner ursprünglichen nicht hoheitlichen Aufgabe verbeamtet wird, nur um ihn zu binden und eine Abwanderung zu verhindern. Dann wird aber nach Schema F die nicht hoheitliche Aufgabe einfach weitergeführt, anstatt dem Beamten durch Umstrukturierung auch tatsächlich hoheitliche Aufgaben zu zu weisen.

Meiner Ansicht nach sind es sogar ausdrücklich nur hoheitliche Aufgaben, die eine Verbeamtung überhaupt erst rechtfertigen. Alles andere verwässert langfristig das Gesamtsystem und schafft keinerlei Akzeptanz gegenüber einem Beamtenverhältnis.

Bastel:

--- Zitat von: Tagelöhner am 28.03.2023 07:17 ---
--- Zitat von: Elur am 27.03.2023 22:24 ---..."Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe IN DER REGEL Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

--- End quote ---

Nur sollte die Regel dann auch gelebt werden und Abweichungen von der Regel bedürfen einer sehr guten Begründung. In der Praxis passiert es ja nicht selten, dass jemand in seiner ursprünglichen nicht hoheitlichen Aufgabe verbeamtet wird, nur um ihn zu binden und eine Abwanderung zu verhindern. Dann wird aber nach Schema F die nicht hoheitliche Aufgabe einfach weitergeführt, anstatt dem Beamten durch Umstrukturierung auch tatsächlich hoheitliche Aufgaben zu zu weisen.

Meiner Ansicht nach sind es sogar ausdrücklich nur hoheitliche Aufgaben, die eine Verbeamtung überhaupt erst rechtfertigen. Alles andere verwässert langfristig das Gesamtsystem und schafft keinerlei Akzeptanz gegenüber einem Beamtenverhältnis.

--- End quote ---

Dort steht nicht, das nicht hoheitliche Aufgaben nicht ebenfalls von Beamten übernommen werden dürfen.

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