Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung
Casa:
Vielleicht noch ergänzend:
Es muss eine Pflicht bestehen.
Arbeiten ist im Rahmen eines Arbeitsvertrags eine Pflicht.
Es muss eine Pflichtverletzung bestehen.
Muss ich arbeiten und arbeite nicht, verletze ich meine Arbeitspflicht.
Schaden
Kausalität
Schadensersatzanspruch
FearOfTheDuck:
Im gleichen Zug spare ich das Gehalt von AN-Chef, der ja seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Müsste das nicht dagegengehalten werden?
Casa:
--- Zitat ---Im gleichen Zug spare ich das Gehalt von AN-Chef, der ja seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Müsste das nicht dagegengehalten werden?
--- End quote ---
Das ist schon geschehen.
Kosten AN2 vorher: 2.000 €
Kosten AN-Chef: 2.500 €
Kosten AN2 mit höherer Bezahlung, 3.000 €.
Schaden: 500 €
FearOfTheDuck:
Wieso bekommt bei dir AN2 mehr als der AN-Chef?
Ich dachte eher an:
Kosten AN2 vorher: 2.000 €
Kosten AN-Chef neu: 0,00 €
Kosten AN2 mit Zulage, 2.500 €.
Schaden: 0,00 € ;)
DonBlech:
--- Zitat von: Casa am 28.03.2023 18:31 ---Beispiel 5:
MoinMoin entscheidet sich, trotz bestehenden Vertrags, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Wegen des Vertrags wäre er dazu aber verpflichtet.
Ich habe niemanden, der den Vertrieb übernehmen kann und kann keine Tiernahrung für 20.000 € verkaufen.
Schädigendes Ereignis: MoinMoin bleibt entgegen des Vertrags der Arbeit fern.
Schaden: 20.000 €
Aber: Ich muss damit rechnen, dass Arbeitnehmer der Arbeit fern bleiben, also muss ich bei kurzfristigem Ausfall
Ersatz vorhalten.
Halte ich keinen Ersatz vor, ist das Fernbleiben von MoinMoin zwar vertragswidrig, aber nicht kausal für den Schaden von 20.000 €. Schließlich hätte ich als Arbeitgeber mit Ausfall rechnen müssen und dies in meiner Personalstärke mitberücksichtigen müssen.
Schädigendes Ereignis (+), Schaden (+), Kausalität (-)
Schadensersatzanspruch (-).
--- End quote ---
Dies Beispiel will mir nicht einleuchten:
Ist es nicht denkbar, dass der AG aus Kostengründen das Risiko eines unvorhergesehenen krankheitsbedingten Ausfalls ganz bewusst eingeht und im Falle eines Falles auch den Schaden trägt, aber natürlich nicht bereit ist, einen durch bewusste Pflichtverletzung des AN eintretenden Schaden zu tragen?
Mit einem derartigen Ausfall muss man schließlich nicht rechnen, denke ich.
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