Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen oder etwas erstellen, was der befugte Vorgesetzte abzeichnet. Damit kann man dann erst einmal weitersehen und sich gegebenfalls juristisch beraten lassen.
Klar, wer schreibt der bleibt.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass geplante Vertetungen, wie zum Beispiel die Urlaubsvertetung, zeiltich anteilig auf die Tätigkeit als Arbeitsvorgang angerechnet werden muss. Bei einer Urlaubsvertetung wären das 240 Stunden im Jahr und wenn man das nicht komplett übernimmt, sondern nur das Nötigste, sind es vielleicht immer noch 100 Stunden im Jahr, die ansonsten gratis gearbeitet werden.
Wieso arbeitet man ansonsten gratis?
Entweder die geänderten Tätigkeiten, die man übertragen bekommt, weil man Vertretung macht, sind vom Inhalt höherwertig oder nicht. Und wenn sie höherwertig sind, dann sind sie eingruppierungsrelevant, wenn die Zeitanteile entsprechend sind.
Wenn ich als EG6er 2 Wochen zu 100% eine vorübergehende Übertragung der 100% EG7er Tätigkeiten, also die volle Vertretung mache, dann ist es noch nicht relevant.
Schade, aber eben nicht relevant.
Das ist tariflich mEn klar geregelt.
Wenn ich 5 Wochen am Stück es übertragen bekommen, dann gibt es auch mehr Geld.
Und wenn @Johann855 der Meinung ist, er müsse diese Vertretung nicht machen, weil es nicht mit dem Direktionsrecht gedeckt ist, dann sollte er sich anwaltlich beraten lassen.
Ich persönlich denke aber, dass es durchaus gedeckt ist und Johann855 sich nicht dagegen wehren kann.
Es ist einfach nur ein schlechter AG, der so etwas macht.