Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
taktische und strategische Überlegungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung
Ozymandias:
--- Zitat von: Prüfer SH am 05.04.2023 09:54 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 05.04.2023 09:37 ---Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
--- End quote ---
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
--- End quote ---
Bei §34 EStG gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten. Kommt aber auch die persönlichen Umstände an, eigenes Einkommen, Einkommen der Frau, etc.
Kenne da jemanden der hat eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente bekommen und zahlte am Ende auf 20k Einkommen + 80k nach § 34 EStG ganze 2k Steuern. (Hoher GdB, Vorauszahlungen PKV, etc.).
Fast immer ratsam wäre es die PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. (Manche PKVen lassen nur noch 1 Jahr zu).
Weitere Ideen findet man im Internet, nicht alle eignen sich für jedermann. Sollte man vorher seinem Steuerprogramm simulieren, was sich lohnt und was nicht.
Hier hatte mal jemand versucht einen Steuerschaden einzuklagen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-30279?hl=true
Ist zwar grundsätzlich nicht unmöglich für Beamte, aber Arbeitnehmer haben bei Steuerschäden bessere Karten.
Jedenfalls muss man sich früh entscheiden, ob man optimiert oder auf Schadenersatz spekuliert. Ersteres hat man sicher in der Hand, ansonsten ist man von Gerichten abhängig. Beides geht nicht.
Also ich habe mit Gerichten bisher keine sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um sehr viele Zahlen geht.... würde daher lieber optmieren. Aber muss jeder selbst entscheiden.
Prüfer SH:
--- Zitat von: Ozymandias am 05.04.2023 11:07 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 05.04.2023 09:54 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 05.04.2023 09:37 ---Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
--- End quote ---
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
--- End quote ---
Bei §34 EStG gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten. Kommt aber auch die persönlichen Umstände an, eigenes Einkommen, Einkommen der Frau, etc.
Kenne da jemanden der hat eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente bekommen und zahlte am Ende auf 20k Einkommen + 80k nach § 34 EStG ganze 2k Steuern. (Hoher GdB, Vorauszahlungen PKV, etc.).
Fast immer ratsam wäre es die PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. (Manche PKVen lassen nur noch 1 Jahr zu).
Weitere Ideen findet man im Internet, nicht alle eignen sich für jedermann. Sollte man vorher seinem Steuerprogramm simulieren, was sich lohnt und was nicht.
Hier hatte mal jemand versucht einen Steuerschaden einzuklagen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-30279?hl=true
Ist zwar grundsätzlich nicht unmöglich für Beamte, aber Arbeitnehmer haben bei Steuerschäden bessere Karten.
Jedenfalls muss man sich früh entscheiden, ob man optimiert oder auf Schadenersatz spekuliert. Ersteres hat man sicher in der Hand, ansonsten ist man von Gerichten abhängig. Beides geht nicht.
Also ich habe mit Gerichten bisher keine sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um sehr viele Zahlen geht.... würde daher lieber optmieren. Aber muss jeder selbst entscheiden.
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Wie du schon geschrieben hast, müssen da auch noch andere steuerentlastende Tatsachen reingespielt haben. Bei uns würden ja laufende Einkünfte in jedem Fall weiterhin vorhanden sein, welche den Vorteil schon mal erheblich eingrenzen würden. So viele Möglichkeiten sehe ich da bei uns gar nicht. Aber trotzdem positiv, dass erst mal nur 20% den Steuersatz beeinflussen.
Und die andere Geschichte hab ich selber mal genutzt, das war ganz nett damals. Aber auch hier funktioniert das nicht immer, u.a. abhängig vom Ehepartner und ggf. gesetzlichen Beiträgen zur KV. Und natürlich braucht man entsprechende übrige Vorsorgeaufwendungen in den Jahren beitragsloser KV-Zahlungen. Viele Versicherungen machen das aber nicht mehr mit. Das ändert sich jetzt möglicherweise wieder wegen der gestiegenen Zinsen.
Gerne wurde das Modell auch bei PKW Leasingzahlungen genutzt- das ist qber mittlerweile nicht mehr möglich und wird entsprechend auf dir Laufzeit verteilt.
A9A10A11A12A13:
eine weitere Möglichkeit? die Frank-Walter Entscheidung?:
"So heißt es hierzu im renommierten Grundgesetz-Kommentar von Dürig/Herzog/Scholz, es habe in Literatur und Verfassungspraxis von Anfang an Einigkeit darüber bestanden, "dass auf Grund ungeschriebenen, vom Verfassungsgeber gewissermaßen als selbstverständlich vorausgesetzten Verfassungsrechts auch der Bundespräsident berechtigt ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, soweit und solange sich der Bundesgesetzgeber ihrer enthält". https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-neues-design-bundesadler-hoheitszeichen-zustaendigkeit-bundespraesident/
Unter https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Inland/Eingaben-und-Petitionen/eingaben-und-petitionen-node.html liest sich der Selbstanspruch wieder ernüchtender:
"Eingaben und Petitionen
...Dabei übersteigen die Erwartungen ... in vielen Fällen jedoch auch die Möglichkeiten und die Befugnisse, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung gegeben sind.
Mit großer Sorgfalt werden alle eingehenden Briefe und jedes Anliegen geprüft. Bei berechtigten Anliegen werden sämtliche Möglichkeiten der Einwirkung durch den Bundespräsidenten ausgeschöpft.
Je nach Lage des Problems können ... vor allem die Sozialämter – ebenso eingeschaltet werden wie die karitativen Verbände und andere Einrichtungen."
Also wer schreibt ihm? noch eine Prüfung und am Ende ein Fototermin bei dem Frank-Walter einen Bezugsberechtigungsschein vom Tafelvorsitzenden an einem Beamten überreichen lässt?
Ozymandias:
Bei FragdenStaat/ Open Knowledge foundation findet man viel über Untätigkeitsklagen.
https://forum.okfn.de/t/untaetigkeitsklage/987
https://dejure.org/gesetze/VwGO/161.html
Abs. 3
--- Zitat ---In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.
--- End quote ---
Wenn sich weiterhin nichts tut in Sachen amtsangemessener Alimentation oder bei den Tarifrunden dann hätte man da ein schönes Mittel in der Hand. Jedenfalls wenn man genug Mitstreiter findet. Pro 1000 Leute die Untätigkeitsklagen einreichen entstehen für die beklagten Dienstherren 483.000 Euro Kosten. 8)
Oder man gründet gleich noch eine neue Gewerkschaft für amtsangemessene Alimentation und organsiert darüber massenhafte Untätigkeitsklagen.
In den letzten 3 Jahren ist jedenfalls in Sachen amtsangemessener Alimentation (für alle) nicht viel geschehen.
Saggse:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf
Auf Seite 13 unten geht es um die lange Verfahrensdauer. Jetzt mal komplett laienhaft ausgedrückt: Wenn ein Beamter jetzt gegen seine Alimentation klagt und über diese Klage über einen Zeitraum von grob 10 Jahren nicht entschieden wird, sollte sich daraus doch ein vergleichbarer Entschädigungsanspruch ableiten lassen.
Dass sich tatsächlich weitere 10 Jahre da nichts tut, mag vielleicht nicht sonderlich wahrscheinlich sein, aber je mehr solche Verfahren anhängig sind, desto mehr Druck entsteht - vielleicht nicht unmittelbar, aber sehr langfristig eben schon.
Die Frage wäre, wie man konkret vorgehen müsste, damit "die Uhr läuft", was das kostet und welche Risiken bestehen. Und ja, der zeitliche Horizont ist extrem lang...
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