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[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023

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Ozymandias:
Dann kann man das Lohnsteuersystem auch gleich ganz abschaffen und die Leute zu Vorauszahlungen zwingen.

Dann muss der Arbeitgeber auch nicht mehr Steuergehilfe spielen und kann sich auf die Wertschöpfung konzentrieren.

Prüfer SH:

--- Zitat von: Ozymandias am 11.04.2023 16:38 ---Dann kann man das Lohnsteuersystem auch gleich ganz abschaffen und die Leute zu Vorauszahlungen zwingen.

Dann muss der Arbeitgeber auch nicht mehr Steuergehilfe spielen und kann sich auf die Wertschöpfung konzentrieren.

--- End quote ---

Wer soll das denn noch machen in den Finanzämtern?

MoinMoin:

--- Zitat von: Abenteurer am 11.04.2023 15:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.04.2023 13:42 ---
--- Zitat von: Saggse am 11.04.2023 13:31 ---Warum sollte man den Faktor denn erzwingen? Ich meine, wer das will, kann dies ja gerne machen, aber der Rest ist doch mit 4/4 gut bedient. Faktor bedeutet doch letztlich bürokratischen Aufwand: Er muss im Vorfeld ermittelt und "verwaltet" werden und im Nachgang muss man den Leuten hinterher rennen, damit sie ihre Steuererklärung machen (bei der wegen des Faktors oft keine Erstattung mehr zu erwarten ist). Ich meine, natürlich kann man das als Option anbieten, aber alle anderen können standardmäßig 4/4 nehmen und bei Bedarf halt 'ne Steuererklärung machen...

--- End quote ---
Grundsätzlich korrekt: 4/4 bedeutet weniger Geld monatlich, dafür den Batzen wenn man eine Erklärung abgibt.
Und "bei Bedarf" bei Ehepaaren ist ja etwas niedlich formuliert.
Der "Bedarf" ist bei 100% der Menschen da, sofern nicht beide fast das gleiche verdienen.

Umgekehrt könnte der Staat seinen Bürger aber auch eine automatische Faktorberechnung und Steuererklärung anbieten, sofern sie entsprechend ein Konto bereitstellen für die Gut-/Lastschrift.
(Die Daten liegen dem FA ja vor, sofern nicht weitere Einkünfte dazukommen)

Aber da sind wir gedanklich bei den Finanzbeamten noch weit entfernt.

Dann wäre der von dir zurecht beklagte bürokratischen Aufwand nur einmal zu machen.

--- End quote ---

Das von dir vorgeschlagene System ist durchaus bekannt, aber hat auch seine Tücken.
1. dDe Bürger müssten danach die Bescheide prüfen und wenn ein Fehler enthalten ist oder Einkünfte nicht enthalten sind, dann diese nach erklären. Wird dies nicht gemacht, dann ist man sofort im Bußgeld- oder Strafverfahren.
2. Würden sich hier umgekehrt viele beschweren, dass das FA bereits vorab einen Bescheid erlässt.

M.E. muss die Berechnung des Faktor vereinfacht werden, dann ist allen geholfen. Eine Anpassung hin zum Familiensplitting halte ich für sinnvoll.

--- End quote ---
Ich sprach von anbieten. Nicht überstülpen. Und wer es so einfach haben will, der wird sich nicht beklagen, weil es sein gewählter Weg ist.
Und wenn man Einkünfte hat, dann ist es eben bis zum 31.1. via Elster zu melden.
Aber auch jetzt schon könnte jeder einfach durch die vorausgefertigte Steuererklärung mit drei Mausklicks fertig sein, wenn er nur eine Korrektur seiner "Lohnsteuer" im Splittingverfahren möchte.


Und die Faktorberechnung ist doch 2 Werte Rein ein Wert raus.
Bzw: Nimm letztes Jahr und passe es für dieses Jahr an

vermessen:
Leute, wenn man sich mal mit einfachsten Lohnsteuerrecht beschäftigt kommt man zu tollen Ergebnissen.

Mal die Optimierungsgründe von Saggse ausgenommen gibt es eine einfache Lösung.

Der nennt sich FREIBETRAG.

Den kann man sich mit einem einfachen Formular beim FA eintragen lassen. (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)
Damit kann ich wiederkehrende Kosten berücksichtigen und mein Netto und das meiner Frau (beide StKl 4 o.F.) jeden Moant soweit erhöhen, dass wir relativ wenig Rückzahlungen erhalten. Der gemeinsame Freibetrag kann sogar prozentual ungleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. So hat jeder ein Nettoplus auf dem Konto.

MoinMoin:
Wenn ihr relativ wenig Rückzahlung habt, dann habt ihr ein relativ gleiches Einkommen oder du gibt relativ viel falsch beim Freibetrag an und hast diese Ausgaben nicht.
Tipp: Du hättest noch mehr Netto, wenn du beide StKl 4 m.F. wählst.

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