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Änderung Familienzuschlag I

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tumnus:

--- Zitat von: Urmel am 18.04.2023 08:23 ---Hab doch nochmal eine Frage:

Ist das alles denn bereits beschlossene Sache? Oder kann es sich auch nochmal ändern? Bleibt der Stichtag 30.06.? Muss das ganze nicht noch verabschiedet werden?

Finde es komisch, dass unsere Behörde hierzu noch gar nichts hat verlauten lassen. Scheint mir irgendwie alles sehr klamm heimlich abzulaufen.

Weiß jemand wie es hier hinsichtlich einer Verabschiedung der Gesetzesänderung aktuell steht?

LG

--- End quote ---

Warum soll deine Behörde dazu etwas verlauten lassen, wenn noch nichts beschlossen ist? Und warum soll sie überhaupt was verlauten lassen?

PolareuD:
Es handelt sich bei dem verlinkten Dokument um einen offiziellen Gestzesentwurf des BMi. Der Entwurf ist aber weder vom Bundeskabinett, noch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Änderung sind also prinzipiell noch möglich.

mranonym:
Weiß jemand, ob die geplanten Ausgleichszuschläge für die jetzigen Bezieherinnen und Bezieher des FZ1 an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, oder ob auch für alle anderen FZ Stufe 1-Empfänger Ausgleichszuschläge vorgesehen sind? Üblicherweise wird der FZ Stufe 1 zwar auch als "Verheirateten-Zuschlag" bezeichnet, unter bestimmten Umständen wird er aber bisher auch an z.B. an Ledige mit Kind(ern) ausbezahlt, sofern ein Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, "nicht nur vorübergehend in die eigene Wohnung aufgenommen wurde" (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG).
Damit ist es bisher so, dass ledige Beamtinnen und Beamte, die mit ihrem Kind zusammen wohnen, sowohl den FZ Stufe 1 als auch Stufe 2 (und folgende) erhalten. Ist auch diese Beamtengruppe vor einer finanziellen Schlechterstellung auf Grundlage des Referentenentwurfs geschützt?

Alexander79:
Sollte ja ...

Zitat:"(2) Beamte, Richter und Soldaten, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag
der Stufe 1 erhalten haben, erhalten einen Ausgleichszuschlag, wenn ihnen der Fami-
lienzuschlag nach dem bis zum 30. Juni 2023 geltenden § 40 zugestanden hat."

Chris88CV:
Bekomme mein 1.Kind voraussichtlich Mitte Juli. Lebe mit meiner Partnerin zusammen aber unverheiratet. Welchen Familienzuschlag bekommen wir dann? Danke für euren Input.

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