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Änderung Familienzuschlag I

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Chris88CV:
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

Alexander79:
Aktuell ja.

herbstsonne83:

--- Zitat von: PolareuD am 22.04.2023 10:00 ---
--- Zitat von: Chris88CV am 22.04.2023 00:28 ---d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

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Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.

Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.

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Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.

tochris06:

--- Zitat von: Chris88CV am 23.04.2023 09:51 ---Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

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So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.

Kurhesse:

--- Zitat von: herbstsonne83 am 24.04.2023 14:10 ---
--- Zitat von: PolareuD am 22.04.2023 10:00 ---
--- Zitat von: Chris88CV am 22.04.2023 00:28 ---d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

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Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.

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Nenn mir mal ein Grund, warum dich deine eigene Behörde informieren sollte, wenn es noch nicht fix ist. Warum soll eine Behörde, die überhaupt keinen Einfluß auf sowas hat, die MAs mit Wasserstandsmeldungen versorgen? Mal abgesehen davon, dass die Behörde vermutlich mal genauso viel bzw wenig weiß wie du? Welche Behörden wären denn betroffen, in der Regel doch nur das BMI und mit Abstrichen das BVA als umsetzende Behörde......

Ich denke das Anspruchsdenken ist bei manchen unrealistisch.
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