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Abschaffung Steuerklassen III/V
Big T:
Ich glaube, egertp, Du befürchtest eine Abschaffung des Ehegattensplittings?
Dies wird ggf. in FERNER Zukunft passieren (ggf. zugunsten eines Familiensplittings, also Familie mit Kindern).
Davor wird es aber einen gesellschaftlichen sowie politischen Austausch geben, der uns mit Sicherheit nicht verborgen bleibt:-)
Von Betrug kann aber keine Rede sein!
Kurzfristig ändert sich nix, auch nicht an den Steuerklassen.
PolareuD:
@ egertp
Die Gesamtsteuerschuld ergibt sich ausschließlich aus dem Jahreseinkommen eines Ehepaars und wird im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung ermittelt. Die monatliche Steuerlast entspricht einem Abschlag auf die Gesamtjahressteuerschuld. Die Höhe des Abschlags ergibt sich aus der Steuerklasse. Bei Steuerklasse III ist die monatliche Abschlagszahlung geringer als bei Steuerklasse IV. Das wird aber bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen. Auch bei Alleinverdienern, da in der gemeinsam veranlagten Einkommensteuerklärung die Freibeträge pro Person gezählt werden. Das Steuerfreiexistenzminimum von ca. 10.000 EUR gilt ebenfalls pro Person (bei Erwachsenen). In Summe ist die Gesamtsteuerlast gleich. Inwieweit die moantliche Steuerlast durch Wegfall der Steuerklasse III/V mit der Klasse IV/IV mit Faktor kompensiert werden kann, kann ich leider nicht beurteilen.
shimanu:
--- Zitat von: egertp am 18.04.2023 11:16 ---
So bei lir ist die Frage ob FA gleicht mir die 6000-7000. am Ende
Da mir werden locker Netto 450-550. netto monatlich fehlen.
--- End quote ---
Ja wie oft denn noch. mit 3/5 zahlst du als Alleinverdiener monatlich weniger Steuern voraus.
Mit 4/4 zahlst du monatlich mehr Steuern voraus.
Im nächsten Jahr machst du deine Steuererklärung und es wird ausgerechnet, wieviel deine Familie im Jahr an Steuren zu zahlen hat. Davon wird die Differenz von dem genommen, was du bereits im Voraus gezahlt hast.
Bei 3/5 hast du als Hauptverdiener weniger Steuern im Voraus gezahlt, also bekommst du weniger erstattet bzw. wirst eher was nachzahlen müssen.
Bei 4/4 hast du als Hauptverdiener im Jahr mehr Steuern monatlich im Voraus gezahlt als in 3/5 und wirst so eine höhere Erstattungbekommen.
Bitte einfach verstehen: DU zahlst monatlich Steuern im Voraus! Am Ende des Jahres wird alles durch die Steuererklärung glatt gezogen.
JA das Finanzamt wird dir in deinem Fall als Alleinverdiener in 4/4 mehr erstatten als in 3/5 vorher.
Jetzt verstanden?
Das Finanzamt wird dich nicht betrügen. Das Finanzamt hat keine mafiösen Strukturen und zahlt einfach keine zuviel gezahlten Steuern nicht zurück, sondern arbeitet in Deutschland nach geltenden Gesetzen.
CoTrainer:
Oder noch einfacher:
III/V: Du hast nach deinen Aussagen monatlich 400-500 mehr netto. Dafür ggf eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.
IV/IV: ja, diesen gesamten!!!!! Betrag bekommst du durch die Steuererklärung vom FA zurück. Dann halt auf einmal und nicht über die Monate verteilt! So schwierig ist das nicht.
Am Ende hast du gleich welcher StKL gleichviel Steuer gezahlt!
Tota:
Vieleicht beruhigt dich das egertp:
Bin seit zwei Jahren auch Alleinverdiener, meine Frau ist bei unseren Kindern zuhause.
Ich habe heuer die Steuererklärung schon gemacht und bereits auch den Bescheid für 2022:
Mit Kirchensteuer sind es knapp 8.000 Euro Erstattung! Steuerklasse 4.
Hätte ich auf die Steuerklasse 3 gewechselt, hätte ich halt monatlich mehr gehabt. Mir ist es aber lieber ich bekomme was raus als müsste ich etwas nachzahlen!
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