Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?