Hallo zusammen,
ich arbeite seit 2020 bei einem freien Jugendhilfeträger (nicht öffentlicher Dienst).
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet beim Punkt „Vergütung“ folgende Formulierung:
„Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich SuE S12 Stufe 2.“
Seit 2020 hat mein AG alle Tariferhöhungen sofort und ohne jegliche Diskussion übernommen.
Bei der Inflationsausgleichprämie wird nun behauptet, dass bei der genannten Formulierung im AV sich der Arbeitgeber ja aussuchen könne, ob diese bezahlt wird oder nicht. Die Vergütung sei ja schließlich nur in Anlehnung an den TVöD.
Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Formulierung um einen dynamischen Bezug handelt und in meinem Verständnis hat der AG dann nicht die Wahl.
Was denkt ihr? Mir ist klar, dass ich da im Zweifel nicht drumherum komme, einen Arbeitsrechtler zu bemühen. Dennoch bin ich gespannt auf eure Einschätzungen.