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Bundesbeamter
Amtsschimmel:
--- Zitat von: der Kardinal am 27.04.2023 21:35 ---Guten Abend,
also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.
Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).
Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.
Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.
Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.
Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.
--- End quote ---
Ich meine das jetzt nicht böse, aber das ist alles auf einer Skala von "halbgar" (Zurückstufung wegen Berufserfahrung) bis "einfach sachlich falsch" (Verbeamtung nach A11 ohne Studium) einzuordnen.
Unknown:
Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.
kimonbo:
--- Zitat von: Unknown am 28.04.2023 07:44 ---Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.
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Vielleicht ist er im BMWK bei Habeck scheint ja einziges möglich zu sein hahahaaaaa hahaaa
MoinMoin:
--- Zitat von: tochris06 am 27.04.2023 22:04 ---Vielleicht liege ich ja gerade falsch, aber die Eingruppierung hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun. Im TVöD gibt es kein Laufbahnprinzip. Die Eingruppierung hängt ausschließlich mit der Tätigkeit auf dem DP zusammen. Du kannst also nur anders Eingruppiert werden, wenn die TD angepasst wird. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Tätigkeit ändert.
--- End quote ---
Jaein,
Wenn er in Abschnitt 25 der EGO Ing eingeruppiert ist und die tätigketien die einer dortigen EG11 entsprechen, dann ist er in der EG10 eingruppiert wegen fehlender Voraussetzung in der Person:
"Technische Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten
ausüben."
Im fehlt die Ausbildung und er ist (möglicherweise) kein sB.
"Sonstige Beschäftigte" ist man oder wird man durchaus durch Berufserfahrung.
oder Handauflegen oder seiner Vita.
Ob man dafür 3 Jahre (so wie hier ursprünglich angenommen) , fünf Jahre (so wie es jetzt korrigiert wurde) oder 20 Jahre braucht ist nicht pauschal ermittelbar, sondern immer eine Einzelfall Entscheidung.
--- Zitat ---Aber BAPers passt ins Bild. Direkt Widerspruch und Klage einreichen. Die verlieren eigentlich alle Prozesse. Die Personalbearbeitung ist ein Trauerspiel und Leistungsträger wandern in andere Geschäftsbereiche.
--- End quote ---
Diesmal ist aber dem erstaunlicherweise nicht so.
Allerdings es kann sich durchaus als Eingruppierungsirrtum darstellen lassen, was der AG da macht.
Wobei es vor Gericht schwierig ist darzulegen, dass man schon bei Einstellung (also mit 3 Jahren Erfahrung) sB war.
Hier eine Anleitung dazu:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Finanzer:
--- Zitat von: kimonbo am 28.04.2023 08:27 ---
--- Zitat von: Unknown am 28.04.2023 07:44 ---Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.
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Vielleicht ist er im BMWK bei Habeck scheint ja einziges möglich zu sein hahahaaaaa hahaaa
--- End quote ---
:-DDD
Aber doch nicht in diesem Besoldungsbereich.... solcherlei Geschmäckle fängt im Regelfall erst ab A13+ an.
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