Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483753 times)

Bastel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1035 am: 06.06.2023 09:26 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.

Rollo83

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« Antwort #1036 am: 06.06.2023 09:34 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.
Gibt es sicherlich, leider Gottes, aber der Prozentsatz wird sicherlich sehr gering sein.
Dann sollte man dort halt unterstützen, vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was.

Also nicht falsch verstehen, wie gesagt, ich nehmen den Familienzuschlag Stufe 1 sehr gerne.
Aber wieso ich nur durch eine Hochzeit ~150€ mehr bekomme...
Das soll auch kein Beschweren oder Meckern sein, ganz im Gegenteil.

BRUBeamter

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« Antwort #1037 am: 06.06.2023 09:38 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.

Es ist wie so oft, viele schauen nur auf Ihre persönliche Konstellation und nicht über den Tellerrand.
Es gibt viele Gründe warum der Partner/Partnerin vielleicht nicht arbeiten kann oder möchte. 
Meines Erachtens hat der Familienzuschlag auch nichts mit dem Punkt, ob Partner etc. arbeitet oder nicht zu tun,  sondern ist vielmehr als Ausdruck der Anerkennung der Ehe (da gehen ja auch gewisse Verpflichtungen einher) zu tun. Genauso wie dann auch die Anerkennung wenn man Kinder hat ab Stufe 2. Sicherlich auch alles historisch gewachsen. Der Staat will die Ehe und alles, was mit ihr zu tun hat, eben besonders schützen. Genauso wie er jetzt Beamtenfamilien mit Kindern besonders fördern möchte.

Ob es Ihm immer gut gelingt, sei erstmal dahingstellt.

Ich sehe es eher kritisch diesen Familienzuschlag Stufe 1 in Zukunft abzuschaffen und damit den "neuverheirateten Beamten" schlechterzustellen.

BRUBeamter

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« Antwort #1038 am: 06.06.2023 09:39 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.
Gibt es sicherlich, leider Gottes, aber der Prozentsatz wird sicherlich sehr gering sein.
Dann sollte man dort halt unterstützen, vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was.

Also nicht falsch verstehen, wie gesagt, ich nehmen den Familienzuschlag Stufe 1 sehr gerne.
Aber wieso ich nur durch eine Hochzeit ~150€ mehr bekomme...
Das soll auch kein Beschweren oder Meckern sein, ganz im Gegenteil.

Genau das ist es aber!

...vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was...

Dann regt sich wieder jemand auf, warum jetzt plötzlich für nichtarbeitende Partner die Kosten der PKV übernommen werden. Ergo es gibt immer jemanden, dem es nicht gefällt oder sich benachteiligt bzw. ander übervorteilt sieht.

Rollo83

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« Antwort #1039 am: 06.06.2023 09:44 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.
Gibt es sicherlich, leider Gottes, aber der Prozentsatz wird sicherlich sehr gering sein.
Dann sollte man dort halt unterstützen, vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was.

Also nicht falsch verstehen, wie gesagt, ich nehmen den Familienzuschlag Stufe 1 sehr gerne.
Aber wieso ich nur durch eine Hochzeit ~150€ mehr bekomme...
Das soll auch kein Beschweren oder Meckern sein, ganz im Gegenteil.

Genau das ist es aber!

...vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was...

Dann regt sich wieder jemand auf, warum jetzt plötzlich für nichtarbeitende Partner die Kosten der PKV übernommen werden. Ergo es gibt immer jemanden, dem es nicht gefällt oder sich benachteiligt bzw. ander übervorteilt sieht.

Was ist was? Du meinst ich beschwere mich?
Wie hohl ist das denn, ich beschwere mich doch nicht das ich 150€ mehr bekomme.
Ich verstehe nur den Grund nicht, den hast du ja im Posting drüber aber gut erklärt, für mich auch schlüssig.
Dann verstehe ich die Abschaffung halt um so weniger.

Mario12

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« Antwort #1040 am: 06.06.2023 09:48 »
Ich bin in dem Thema nicht wirklich drin, da noch sehr jung und unverheiratet. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei Heirat ab dem 01.01.24 der FamilienZuschlag Stufe 1 wegfällt?

Kaldron

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« Antwort #1041 am: 06.06.2023 09:50 »
Es gibt auch genügend Beamte und vergleichbare, die aufgrund der einfachen Versetzbarkeit alle paar Jahre quer durch Deutschland tingeln dürfen. Deren Eheparter/innen haben es deutlich schwerer eine eigene Karriere zu starten und/oder sind mehr mit den Kids beschäftigt, da der Partner irgendwo auf Trennungsgeld unterwegs ist und nicht unterstützen kann. Diese nicht unüblichen Konstellationen können die geringen Zuschläge bei weitem nicht ausgleichen.

BRUBeamter

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« Antwort #1042 am: 06.06.2023 10:19 »
Und was ist, wenn die Frau nicht arbeiten kann?
Mich betrifft es Gott sei Dank nicht, aber es soll auch Partner geben, welche aufgrund von Krankheit, Behinderung etc. nicht arbeiten gehen können.
Gibt es sicherlich, leider Gottes, aber der Prozentsatz wird sicherlich sehr gering sein.
Dann sollte man dort halt unterstützen, vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was.

Also nicht falsch verstehen, wie gesagt, ich nehmen den Familienzuschlag Stufe 1 sehr gerne.
Aber wieso ich nur durch eine Hochzeit ~150€ mehr bekomme...
Das soll auch kein Beschweren oder Meckern sein, ganz im Gegenteil.

Genau das ist es aber!

...vielleicht die Kosten der PKV für den Ehepartner übernehmen oder sonst was...

Dann regt sich wieder jemand auf, warum jetzt plötzlich für nichtarbeitende Partner die Kosten der PKV übernommen werden. Ergo es gibt immer jemanden, dem es nicht gefällt oder sich benachteiligt bzw. ander übervorteilt sieht.

Was ist was? Du meinst ich beschwere mich?
Wie hohl ist das denn, ich beschwere mich doch nicht das ich 150€ mehr bekomme.
Ich verstehe nur den Grund nicht, den hast du ja im Posting drüber aber gut erklärt, für mich auch schlüssig.
Dann verstehe ich die Abschaffung halt um so weniger.

Na dann sind wir ja der gleichehn Meinung. Ich verstehe die Abschaffung auch nicht, aber sicherlich um Geld zu sparen. Was sonst!

BRUBeamter

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« Antwort #1043 am: 06.06.2023 10:20 »
Ich bin in dem Thema nicht wirklich drin, da noch sehr jung und unverheiratet. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei Heirat ab dem 01.01.24 der FamilienZuschlag Stufe 1 wegfällt?

Wenn die Idee letzlich so umgesetzt wird, heißt es genau das.

Umlauf

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« Antwort #1044 am: 06.06.2023 10:33 »
An dem Zuschlag ist nichts komisch, wenn deine Alte oder dein Alter daheim sitzt, die Kinder bespaßt und du für in die PKV für euch beide blechen musst.

Der Familienzuschlag Stufe 1 ist ja für verheiratete Paare ohne Kinder.
Wieso sollte da also einer der Beiden zu Hause sitzen?
Aus Faulheit, ok, aber das ist dann selber schuld.
Wenn Kinder mit ins Spiel kommen und einer der Beiden deswegen zu Hause bleibt ist das ja eine völlig andere Geschichte, aber da sind wir ja bei Familienzuschlag Stufe 2 und nicht 1.

Ich bleibe dabei, ich verstehe den Zuschlag nicht, nehmen diese aber natürlich gerne mit als Verheirateter mit einer 100% arbeitenden Frau.

Familienzuschlag 1 gibt aus auch bei Kindern.
Also kann es da notwendig sein, dass jemand zu Hause bleiben muss.
FS1 ist pensionswirksam, FS2 nicht

DeepBlue

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« Antwort #1045 am: 06.06.2023 10:55 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.
Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.
Sehe ich nicht so. Wenn der Dienstherr der (nachvollziehbaren) Meinung ist, dass das Verheiratetsein an sich nicht mehr förderungswürdig ist, dann ist das in seiner Gestaltungsfreiheit. Besonders, wenn im Gegenzug für Kinderzuschläge mehr übrig bleibt. Und dass für die Bestandsehen eine eingefrorene Fortzahlung erfolgt, ist plausibel und geübte Praxis.
Halbe Ironie:
Wer als Bundesbeamter in 2024 heiratet und den Standesamtstermin nicht schon in 2023 "durchzieht", ist schon blöd und/oder hoffnungslos romantisch ...

So ganz kann ich das auch nicht verstehen. Mal aussen vor warum man überhaupt einen Zuschlag bekommt wenn man heiratet aber diesen für "neue" Beamte ersatzlos zu streichen finde ich merkwürdig.

Bei gleicher Dienststellung und Dienstposten und gleicher Arbeit bekomm dann der Beamte der vor 2024 geheiratet hat ~150€ brutto mehr als der Beamte der ab 2024 heiratet.
Ich finde das schon irgendwie "komisch".

Mal etwas weiterdenken: Der Beamte hat mutmaßlich deutlich weniger Bruttogehalt, dadurch macht sich eine Hochzeit Steuerlich viel weniger bemerkbar. Dies waren die Gründe für Einführung der Familien- und Kinderzuschläge. Und unteradnderem auch das vom Netto dann noch die PKV abgezogen wird.

Konkolos

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« Antwort #1046 am: 06.06.2023 11:07 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.




#Verstehe Ich das nun richtig?

Wir kriegen den Inflationsausgleich am ende des Monats? (Soldat)

DeepBlue

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« Antwort #1047 am: 06.06.2023 11:12 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.




#Verstehe Ich das nun richtig?

Wir kriegen den Inflationsausgleich am ende des Monats? (Soldat)

NEIN

Rollo83

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« Antwort #1048 am: 06.06.2023 11:15 »
Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:

Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.




#Verstehe Ich das nun richtig?

Wir kriegen den Inflationsausgleich am ende des Monats? (Soldat)

Voraussichtlich NICHT vor Sep/Okt.

lotsch

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« Antwort #1049 am: 06.06.2023 11:22 »
Das zeigt doch nur wie viele Stellschrauben der Gesetzgeber und Dienstherr mit seinem weiten Gestaltungsspielraum hat, um die Besoldung zu kürzen und dann zu behaupten, das sei alles verfassungsgemäß. Dann kann der kleine Beamte wieder Widerspruch einlegen und Klage erheben. Es dauert dann wieder 15 Jahre bis das BVerfG entscheidet und der Dienstherr lässt sich eine neue Kürzungsmöglichkeit einfallen mit der Behauptung, nun ist aber wirklich alles verfassungsgemäß, und das Spielchen beginnt von vorne. Man kann sich als Beispiel auch den vom bayer. Dienstherrn eingeführten fiktiven Ehepartnerverdienst von 20.000 € ansehen, der m.E. 100%ig verfassungswidrig ist. Der Anreiz für die Politiker Geld einzusparen und damit ihre Programme zu speisen ist einfach zu groß und politische und rechtliche Sanktionsgefahren bestehen praktisch nicht. Ehrlich gesagt, ich sehe da im Gegensatz zu Swen, der meint das BVerfG, würde die Daumenschrauben so weit anziehen, dass der Dienstherr verfassungsgemäß besolden muss, keine Erfolgsmöglichkeit für eine verfassungsgemäße Besoldung. Die Politik und die Parteien werden immer am längeren Hebel sitzen, noch dazu, wenn sich die an verschiedenen Regierungen beteiligten Parteien untereinander absprechen, wie es Prof. Dr. Dr. Battis in seinen Gutachten bestätigt. Man wird außer dem juristischen Hebel einen politischen Hebel brauchen. Mangels von Möglichkeiten werde ich mich wahrscheinlich der AfD zuwenden, obwohl ich mir über die Gefahren bei dieser Partei im Klaren bin. Wie Herr Prof. Dr. Dr. Battis in seinem Gutachten sagt: Mittlerweile verbietet sich wegen des offensichtlichen inzwischen über Jahrzehnte hinweg bestehenden  länderübergreifenden konzertierenden Verfassungsbruchs, jegliche diplomatische Zurückhaltung.