@BalBund
Danke für deine Prognose. Glaubst du, dass die Beträge des letztmalig veröffentlichten Entwurfes Anfang des Jahres nochmals gekürzt werden?
Meine Glaskugel ist schon vorgereist in den Urlaub, deswegen mal ein wenig Kaffeesatzleserei:
Es ist allen Seiten bewusst, dass dieser Entwurf sehr starke Rezeption in den Medien finden wird. Dinge die einfach zu berechnen sind wie 200 Euro / 5% oder 11% im aktuellen Gesetz werden auch vom dümmsten Journalisten hochgerechnet und zu Zahlen aufgebauscht, die sehr plakativ wirken können.
Beim Angemessenheitsgesetz ist vieles sehr viel der Mehrausgaben subtiler versteckt und nicht einfach hochrechenbar. In den Fokus der Öffentlichkeit wird sicherlich die faktische Abschaffung des eD und das hier vielfach zitierte Problem des A5/A6 und der Besoldungsabstände. Daran lässt es sich medial einfach besser arbeiten, besonders bei Medien die sich gerne "für den kleinen Mann" einsetzen.
Insofern erwarte ich persönlich, dass man eher nochmal an die Abschmelzungsbeträge gehen wird oder mit Blick auf die Gesamtsummen bei den "Wohngeldsätzen" eine pauschale Minderung von 20% gegenüber dem Niveau von Leistungsberechtigten außerhalb des Beamtentums durchzusetzen versuchen wird.
Machen wir uns nichts vor, auch der letzte Gesetzentwurf war verfassungswidrig, ebenso wird es das Gesetz an sich wohl sein, aber man kauft sich damit erst einmal wieder Luft bis eine entsprechende Klage beim BVerfG durchgeht.