Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483683 times)

tigertom

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1410 am: 14.07.2023 10:19 »
Etwas ist immer,
tröste Dich,
jedes Glück hat einen kleinen Stich.

Wir wollen soviel haben, sein und gelten,
dass einer alles hat, Freunde, ist Gott sei Dank selten.

Sokrates

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« Antwort #1411 am: 14.07.2023 11:33 »
Und wann soll es jetzt zur Auszahlung kommen?

Ich tippe 50:50 auf eine Auszahlung mit den August- oder September-Bezügen. Falls man so schlau war und bereits alles systemseitig vorbereitet hat eher August.

Der Zahllauf für August ist durch beim BVA...

Kommt mit den Septemberbezügen.

Das wären ja dann 1900€ Inflationsausgleichsprämie oder? Juni + 3 Monate die 220€

Richard

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« Antwort #1412 am: 14.07.2023 12:30 »
Wo finde ich den Gesetzestext zu dem §69n BeamtVG ?

maxg

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1413 am: 14.07.2023 12:32 »
(...)Kommt mit den Septemberbezügen.

Das wären ja dann 1900€ Inflationsausgleichsprämie oder? Juni + 3 Monate die 220€

Ja! Es sind 1.240 plus dann 3x220 (07-08-09) netto zusätzlich, also glatte 1.900

Arox

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Richard

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« Antwort #1415 am: 14.07.2023 16:04 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Kabinett-beschliesst-Gesetz-zur-Uebertragung-des-Tarifergebnisses-und-zur-Wiedereinfuehrung-der-R?open&ccm=000

Die gdp schreibt, es käme mit den Septemberbezügen Ende August?

Mit dieser Meldung verbreitet die GdP eine Falschmeldung bzw. sagt nicht die ganze Wahrheit, wenn jeder Pensionär die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nur auf Antrag erhält, wie im Kabinettsentwurf geschrieben. Im Referentenentwurf ist dieser Passus nicht enthalten. Das ist eine Verarschung vieler Pensionäre.

Kaya2023

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« Antwort #1416 am: 14.07.2023 17:39 »
Bei der Polizeizulage wird den Pensionäre auch ein Bein gestellt. Denn gem. §69n BeamtVG, der neu im Gesetzentwurf steht, muß der anspruchsberechtigte Pensionär die Berücksichtigung seiner Polizeizulage selbst beantragen. Wer das nicht erfährt, geht leer aus!

Schon verwunderlich...aber gut.dann machen wir es doch .
Frage;
Ab wann wäre es wirksam, vermutlich 01.03.2024?

A9A10A11A12A13

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« Antwort #1417 am: 14.07.2023 17:51 »
die ganze Wahrheit,

Na ist man ja gespannt, ob die GdP, die sich mit der Aufforderung "Klartext reden" schmückt, einen Musterantrag zur Verfügung stellt. Darin wird es wohl wie im Musterwiderspruch heißen... "Ich schlage daher vor, das Verfahren zunächst auszusetzen bzw. zum Ruhen zu bringen und hier nicht zu bescheiden."

Denn Pensionär Badogerd Buck ist ja bereits unentwegt überfordert seine irregulär hohen Soldtaler in seine Geldspeicher zu pumpen.

Daedalus

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« Antwort #1418 am: 14.07.2023 20:18 »
Immerhin, es sind 71,75 % und nicht nur 71,25%. Macht die Sache nicht besser und nicht fairer, ich weiß.

Immerhin wird diese Zulage wieder ruhegehaltsfähig, andere Zulagen sind es nicht.

Daedalus

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1419 am: 14.07.2023 20:18 »
Über die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage freue ich mich, weil ich sie eines Tages erhalten werde. Aber da gibt es ein kleines Problem. Sie wird den Ruheständlern in der Höhe bezahlt, wie sie beim letzten Bezug der Polizeizulage gegolten hat. D. h., wer die Polizeizulage z. B. zuletzt 1997 bezogen hat, erhält bis zu 71,25% von 127€. Wer die Polizeizulage heute erhält, wird als Pensionär bis zu 71,25% von 228€ (brutto) erhalten. Fix für immer. Das könnte viele Kolleginnen und Kollegen dazu verleiten, kurz vor der Pensionierung noch einmal die Stelle zu wechseln, um aktuell die Polizeizulage zu erhalten.
Haben die Planer das zu Ende gedacht? Kann das gewollt sein? Vielleicht sollte man das nochmal nachbessern. Pensionäre sollten die Polizeizulage in der Höhe erhalten, die am Tag ihrer Pensionierung gerade gültig war. Das wäre wohl sinnvoller.
   
Immerhin, es sind 71,75 % und nicht nur 71,25%. Macht die Sache nicht besser und nicht fairer, ich weiß.

Immerhin wird diese Zulage wieder ruhegehaltsfähig, andere Zulagen sind es nicht.

70

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« Antwort #1420 am: 15.07.2023 21:57 »
Tarifvertrag öffentlicher Dienst und Übertragung auf Minister, Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre

Es ist völlig unberechtigt wie Stimmung gegen die einmaligen €3.000 für den öffentlichen Dienst des Bundes gemacht wird.

Diese €3.000 ist die erste Zahlung seit wir Inflationsraten zwischen 6 und 8% haben, was nun schon seit 2 Jahren der Fall ist.

Diese Zahlung ist nicht mal eine dauerhafte Einkommensanpassung, sondern nur eine einmalige Zahlung, die sich dann Inflationsprämie nennt. Die wirklichen Einkommen bleiben also auf dem Stand vor Beginn der Inflation.
Durch diesen Trick wurde der öffentliche Dienst um die normale Anpassung eines Jahres gebracht was dann auch noch auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt.

Erst zum 1.3.2024 werden die Einkommen auf der Gehaltsbasis von vor dann 3 Jahren seit der letzten Anpassung um 5,5% erhöht und dass bei einer Inflation von 6 bis 8% jährlich, also seit Begin der hohen Inflationsraten um die insgesamt 20%. Da hilft es auch nicht, dass noch ein Sockelbetrag von €200 dazukommt. Die Einkommensanpassung wird nur etwa die Hälfte der Inflation ausgleichen.

Es ist nicht verwunderlich wenn viele Stellen im öffentlichen Dienst keine Bewerber mehr finden.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1421 am: 16.07.2023 08:12 »
Tarifvertrag öffentlicher Dienst und Übertragung auf Minister, Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre

Es ist völlig unberechtigt wie Stimmung gegen die einmaligen €3.000 für den öffentlichen Dienst des Bundes gemacht wird.

Diese €3.000 ist die erste Zahlung seit wir Inflationsraten zwischen 6 und 8% haben, was nun schon seit 2 Jahren der Fall ist.

Diese Zahlung ist nicht mal eine dauerhafte Einkommensanpassung, sondern nur eine einmalige Zahlung, die sich dann Inflationsprämie nennt. Die wirklichen Einkommen bleiben also auf dem Stand vor Beginn der Inflation.
Durch diesen Trick wurde der öffentliche Dienst um die normale Anpassung eines Jahres gebracht was dann auch noch auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt.

Erst zum 1.3.2024 werden die Einkommen auf der Gehaltsbasis von vor dann 3 Jahren seit der letzten Anpassung um 5,5% erhöht und dass bei einer Inflation von 6 bis 8% jährlich, also seit Begin der hohen Inflationsraten um die insgesamt 20%. Da hilft es auch nicht, dass noch ein Sockelbetrag von €200 dazukommt. Die Einkommensanpassung wird nur etwa die Hälfte der Inflation ausgleichen.

Es ist nicht verwunderlich wenn viele Stellen im öffentlichen Dienst keine Bewerber mehr finden.

Und wo ist die neue Erkenntnis?

vh

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« Antwort #1422 am: 16.07.2023 12:45 »
Da ja alles so plötzlich und überraschend kommt schreibt der dbb von Abschlagszahlungen der "Inflationsprämien" im September/Oktober:
Zitat
Update:
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Juli 2023 gebilligt. Dieser muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Da das Gesetzgebungsvorhaben voraussichtlich erst im Herbst beziehungsweise Ende des Jahres vollständig abgeschlossen sein wird, die Beamtinnen und Beamten aber jetzt einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten benötigen, hat das Kabinett auch die Gewährung von Abschlagsauszahlungen beschlossen. Gleichwohl ist systembedingt mit den Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie erst im September/Oktober zu rechnen.
https://www.dbb.de/artikel/anpassung-von-besoldung-und-versorgung-gesetz-nimmt-form-an.html

beamtenjeff

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« Antwort #1423 am: 16.07.2023 18:03 »
Da ja alles so plötzlich und überraschend kommt schreibt der dbb von Abschlagszahlungen der "Inflationsprämien" im September/Oktober:
Zitat
Update:
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Juli 2023 gebilligt. Dieser muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Da das Gesetzgebungsvorhaben voraussichtlich erst im Herbst beziehungsweise Ende des Jahres vollständig abgeschlossen sein wird, die Beamtinnen und Beamten aber jetzt einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten benötigen, hat das Kabinett auch die Gewährung von Abschlagsauszahlungen beschlossen. Gleichwohl ist systembedingt mit den Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie erst im September/Oktober zu rechnen.
https://www.dbb.de/artikel/anpassung-von-besoldung-und-versorgung-gesetz-nimmt-form-an.html

Also wenn wir jetzt sogar schon über Oktober reden, dann würde es mich auch nicht wundern, wenn sich das Ganze bis Anfang nächstes Jahres verzögert, evtl sogar bis März..... Das wäre ja dann die übliche Wertschätzung, Stichwort "amtsangemessene Alimentation".

Warzenharry

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1424 am: 17.07.2023 09:19 »
Welcher Entwurf wurde denn jetzt OHNE Aussprache beschlossen? Sagt mir bitte nicht, dass es der ist, der von den beteiligten Verbänden, allen voran dem DRB, so zerissen wurde???