Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483357 times)

Max Bommel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1470 am: 02.08.2023 21:05 »
Ja, Ausgleichsbezügeempfänger, die Beamte bei Ländern oder Kommunen sind, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf die Prämie als Versorgungsempfänger. Je nach Höhe der Beamtenbezüge kommt es bei manchen Empfängern schon weit vor dem Ende der 10 Jahre zu einer Reduzierung der Ausgleichsbezüge auf 0€ oder auch nur auf wenige Euro im Monat. Ähnlich kann es bei Ruhensreglern mit den ÜG aussehen. Die Ruhensregelung erfolgt ja zudem im Jahresrahmen mit Zwölftelung.

Ich bin gespannt, wie das alles berücksichtigt wird.

wizzard

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1471 am: 04.08.2023 16:16 »
Kaum ist die Kohle auf dem Konto, verliert dieser Thread seinen Reiz.

Dann bis in zwei Jahren wenn es heißt:

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2025 - Diskussion

Und dann hoffen wir mal, dass SAP dann etwas modifiziert wurde auf dass es dann keine 6 Monate mehr dauert ;D

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1472 am: 04.08.2023 16:24 »
Kaum ist die Kohle auf dem Konto, verliert dieser Thread seinen Reiz.

Dann bis in zwei Jahren wenn es heißt:

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2025 - Diskussion

Und dann hoffen wir mal, dass SAP dann etwas modifiziert wurde auf dass es dann keine 6 Monate mehr dauert ;D

Auf meinem Konto ist noch nichts  ???

iceman1981

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1473 am: 05.08.2023 22:02 »
Kaum ist die Kohle auf dem Konto, verliert dieser Thread seinen Reiz.

Dann bis in zwei Jahren wenn es heißt:

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2025 - Diskussion

Und dann hoffen wir mal, dass SAP dann etwas modifiziert wurde auf dass es dann keine 6 Monate mehr dauert ;D

Auf meinem Konto ist noch nichts  ???

Es wird auch nix geben. Ha, ha, ha. Alles gestrichen. Ihr dürft alle Kredite aufnehmen für die Kohle, die ihr schon ausgegeben habt, obwohl sie noch nicht auf dem Konto war. Ha, ha, ha.

Knecht

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« Antwort #1474 am: 06.08.2023 13:18 »
Kaum ist die Kohle auf dem Konto, verliert dieser Thread seinen Reiz.

Dann bis in zwei Jahren wenn es heißt:

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2025 - Diskussion

Und dann hoffen wir mal, dass SAP dann etwas modifiziert wurde auf dass es dann keine 6 Monate mehr dauert ;D

Auf meinem Konto ist noch nichts  ???

Es wird auch nix geben. Ha, ha, ha. Alles gestrichen. Ihr dürft alle Kredite aufnehmen für die Kohle, die ihr schon ausgegeben habt, obwohl sie noch nicht auf dem Konto war. Ha, ha, ha.

Mir unbegreiflich wie man soviel Langeweile haben kann. Du tust mir ein bisschen leid.

CPT P

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« Antwort #1475 am: 06.08.2023 13:44 »
Das nennt sich MoF @Knecht. "Mensch ohne Freunde". Das sind nach Definition geistig und sozial verkümmerte Wesen ohne Freunde und Sexualpartner, die in ihrer Verzweiflung nach sozialer Aufmerksamkeit lieber anderen auf die Eier gehen, um so zumindest negative Aufmerksamkeit zu erzeugen als gar keine zu bekommen.
Wenn ich so darüber nachdenke, muss das ein wirklich hartes Schicksal sein... ;)

tigertom

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1476 am: 06.08.2023 16:06 »
Das nennt sich MoF @Knecht. "Mensch ohne Freunde". Das sind nach Definition geistig und sozial verkümmerte Wesen ohne Freunde und Sexualpartner, die in ihrer Verzweiflung nach sozialer Aufmerksamkeit lieber anderen auf die Eier gehen, um so zumindest negative Aufmerksamkeit zu erzeugen als gar keine zu bekommen.
Wenn ich so darüber nachdenke, muss das ein wirklich hartes Schicksal sein... ;)
Stimme Euch beiden zu. Aber bitte dennoch: Don't feed the troll.

Knecht

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« Antwort #1477 am: 06.08.2023 18:15 »
Das nennt sich MoF @Knecht. "Mensch ohne Freunde". Das sind nach Definition geistig und sozial verkümmerte Wesen ohne Freunde und Sexualpartner, die in ihrer Verzweiflung nach sozialer Aufmerksamkeit lieber anderen auf die Eier gehen, um so zumindest negative Aufmerksamkeit zu erzeugen als gar keine zu bekommen.
Wenn ich so darüber nachdenke, muss das ein wirklich hartes Schicksal sein... ;)
Stimme Euch beiden zu. Aber bitte dennoch: Don't feed the troll.

Möglicherweise fällt auch einem Troll irgendwann die Lächerlichkeit seiner Taten auf. Andererseits... Wenn's nicht mal bei der Regierung funktioniert  :-X

tigertom

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« Antwort #1478 am: 07.08.2023 09:27 »
Das nennt sich MoF @Knecht. "Mensch ohne Freunde". Das sind nach Definition geistig und sozial verkümmerte Wesen ohne Freunde und Sexualpartner, die in ihrer Verzweiflung nach sozialer Aufmerksamkeit lieber anderen auf die Eier gehen, um so zumindest negative Aufmerksamkeit zu erzeugen als gar keine zu bekommen.
Wenn ich so darüber nachdenke, muss das ein wirklich hartes Schicksal sein... ;)
Stimme Euch beiden zu. Aber bitte dennoch: Don't feed the troll.

Möglicherweise fällt auch einem Troll irgendwann die Lächerlichkeit seiner Taten auf.

Das sind harte Worte... Nicht, dass er sich mit seiner F14 Tomcat in den Patifik stürzt..

Rene S

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« Antwort #1479 am: 09.08.2023 06:03 »
Guten Morgen. Habe mich hier mal angemeldet, um nicht nur Leser der interessanten Beiträge zu sein, sondern auch mal paar Infos weiterzugeben. Ich bin Beamter bei einem Träger der Sozialversicherung auf Bundesebene...

Nach Auskunft eines Gewerkschaftsvertreters am gestrigen Tag würde sich die zuständige Stelle im Haus bemühen, die Einmalzahlung, die bereits unseren Tarifbeschäftigten laufend gezahlt wird, an die Bezüge- und Versorgungsempfänger zu September auszuzahlen. Dies (Auszahlung September) könne aber nicht garantiert werden, weil wohl die technische Umsetzung für Versorgungsempfänger kompliziert wäre...

Jeans

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« Antwort #1480 am: 09.08.2023 17:56 »
...
Nach Auskunft eines Gewerkschaftsvertreters am gestrigen Tag würde sich die zuständige Stelle im Haus bemühen, die Einmalzahlung, die bereits unseren Tarifbeschäftigten laufend gezahlt wird, an die Bezüge- und Versorgungsempfänger zu September auszuzahlen. Dies (Auszahlung September) könne aber nicht garantiert werden, weil wohl die technische Umsetzung für Versorgungsempfänger kompliziert wäre...

So was habe ich inzwischen auch gehört.

Kam ja auch völlig überraschend, die Übertragung auf Bezüge- und Versorgungsempfänger  ::) ...

Immer wieder kurios, dass die "technische Umsetzung" von höheren Abzügen (wie kürzlich beim Abzug für Pflegeleistungen) äußerst kurzfristig erfolgen kann, während eine höhere Zahlung technisch schwierig ist  >:( .

Sonnenhut

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« Antwort #1481 am: 09.08.2023 18:05 »
sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? :-\ ;)

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1482 am: 09.08.2023 18:19 »
...
Nach Auskunft eines Gewerkschaftsvertreters am gestrigen Tag würde sich die zuständige Stelle im Haus bemühen, die Einmalzahlung, die bereits unseren Tarifbeschäftigten laufend gezahlt wird, an die Bezüge- und Versorgungsempfänger zu September auszuzahlen. Dies (Auszahlung September) könne aber nicht garantiert werden, weil wohl die technische Umsetzung für Versorgungsempfänger kompliziert wäre...

So was habe ich inzwischen auch gehört.

Kam ja auch völlig überraschend, die Übertragung auf Bezüge- und Versorgungsempfänger  ::) ...

Immer wieder kurios, dass die "technische Umsetzung" von höheren Abzügen (wie kürzlich beim Abzug für Pflegeleistungen) äußerst kurzfristig erfolgen kann, während eine höhere Zahlung technisch schwierig ist  >:( .

Einfach zu erklären: zuviel abziehen ist nicht so schlimm, wie zuviel auszahlen. Da könnte ja noch jemand mehr als das absolute Mindestmaß bekommen - unvorstellbar!  ;)

flip

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« Antwort #1483 am: 09.08.2023 18:34 »
sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? :-\ ;)
Allgemein gilt sowohl für die Einmalzahlung, den monatlichen Inflationsausgleich sowie die tabellenwirksame Erhöhung ab März 2024 der individuelle Ruhegehaltssatz. Allerdings gibt es Ausnahmen, was ich hier in Kürze nicht erläutern kann. Genaues dazu steht in §§ 71 und 72 des Kabinettsentwurfs.

Auso1

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« Antwort #1484 am: 09.08.2023 21:38 »
sind hier auch Versorgungsempfänger unter euch, die mir mal diese monatliche 200 Euro Zahlung plus 5% erklären könnten, welche wir VE angeblich auch zusätzlich Einmalzahlung bekommen? wird das auch je nach Ruhegehaltsatz berechnet? :-\ ;)
Allgemein gilt sowohl für die Einmalzahlung, den monatlichen Inflationsausgleich sowie die tabellenwirksame Erhöhung ab März 2024 der individuelle Ruhegehaltssatz. Allerdings gibt es Ausnahmen, was ich hier in Kürze nicht erläutern kann. Genaues dazu steht in §§ 71 und 72 des Kabinettsentwurfs.

Was bedeutet der § 69 g BeamtVG denn genau, bzw. für welche Personengruppen wird der Überleitungsbetrag angewendet?

Hier soll ja ab März 2024 der Sockelbetrag von 200 Euro entfallen und diese nur um 5,3%  erhöht werden.

Ist das die einzige Ausnahme mit Bezug auf die Erhöhung, oder habe ich hier noch andere Ausnahmen überlesen?