Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483743 times)

BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1560 am: 18.08.2023 19:52 »
Ich behaupte mal jeder freut sich über das Geld. Aber das ändert doch nichts an dem Problem...

Und ja, es gibt immer welche denen es schlechter geht. Aber mittlerweile gibt es auch eine ganze Reihe, denen es zumindest finanziell und teilweise auch arbeitszeitmäßig deutlich besser geht. Wir haben dafür vllt andere Vorteile, ok. Eine verfassungsgemäße Besoldung, die Rückführung auf 39 Stunden und das Ganze in einem angemessenem Zeitrahmen sind trotzdem das Mindeste.

Auf das Blabla der Politiker kann ich im Gegenzug gerne verzichten.

Anfage an StS Saathoff vor einigen Wochen ergab, dass eine Rückführung der Wochenarbeitszeit nicht geplant ist. Ehrlich gesagt erwarte ich sogar eher dass die den Fachkräftemangel als Grund vorschieben um uns die Zeit zu erhöhen. Wobei das der Nachwuchsgewinnung sicherlich nicht gerade zuträglich ist, aber was schert jemanden der in Legislaturperioden denkt shcon die nachwuchsgewinnung

Knecht

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« Antwort #1561 am: 18.08.2023 20:02 »
Der Nachwuchs bei uns kann großteils mit Mühe noch geradeaus laufen. Die Anforderungen wurden - wie auch bei einigen Schulen - ins Lächerliche runtergeschraubt und trotzdem eine Durchfallquote von ca. 30 % - bravo, das ist der Nachwuchs, den wir brauchen... Aber der meckert wenigstens nicht mehr.

Wir brauchen dringend einen Neustart in so ziemlich allem. Aber der Fisch stinkt halt meistens vom Kopf aus, das wird sich auch nicht ändern - es sei denn, der Klimawandel kommt uns endgültig mit aller Härte zuvor. In dem Fall würde ich mich aber als ebenjener Fischkopf bis in alle Ewigkeit im Bunker einsperren.

Bastel

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« Antwort #1562 am: 18.08.2023 23:35 »
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Damit meine ich vor allem die Jobs abseits verschiedener Tarife.

Vergleichen wir uns auch demnächst mit Mindestlöhner und Hartzis? Ähnlich, moment, letztere bekommen ja teilweise schon mehr als die Kollegen im eD/mD.Und die erste Gruppe kommt mit Aufstockerleistungen auch drüber. Vielleicht richtet es ja die Kindergrundsicherung demnächst.

SwenTanortsch

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« Antwort #1563 am: 19.08.2023 07:00 »
Richten dürfte es wohl nur ein Bewusstseinswandel in der Politik, der zum Ende des konzertierten Verfassungsbruchs führte. Und von dem sind wir offensichtlich weiterhin weit entfernt. Nicht umsonst zeigen sich die Parlamentarischen Staatsekretäre hinsichtlich des Besoldungsrechts nur noch in einer sachlichen Sprachlosigkeit, die auf's Ganze gesehen hier zu einem gestörten Verhältnis zwischen der politischen Klasse, die hier den Verfassungsbruch konzertiert - also gemeinschaftlich - betreibt, und den von ihm Betroffenen führt. Wie der hier wiederkehrend herangezogene Luhmann es definiert hat, kann man ein Denken als ideologisch begreifen, das sich nicht auf das bezieht, was nicht nicht ist, sondern auf das, was auch anders sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht gibt direktiv vor, was im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle nicht nicht ist, der konzertierte Verfassungsbruch handelt politisch hingegen gemeinschaftlich im Rahmen dessen, was anders ist. Man muss sich also als politische Klasse nicht wundern, wenn in ihrer Mitte eine in Teilen faschistische Partei ihre politische Auferstehung feiert, da man sich ihr sachlich nicht zur Wehr setzen kann, wenn man ebenso die gewachsenen Werte und Norm unserer Verfassung missachtet. Geschieht diese Art ideologischen Handelns zu oft und also nicht nur hinsichtlich des Besoldungsrechts, trägt das dazu bei, dass der Faschismus zunächst vielfach erst als Protest einzelner, irgendwann als aus Protest gewachsene Überzeugung einer sich als Gruppe verstehenden "Bewegung" groß wird. Orwells letzter Satz in seiner "Farm der Tiere" spiegelt bei den Tieren noch immer Erstaunen über das beobachtete Faktum wieder, obwohl ihre Erfahrung schon lange dagegen sprechen sollte, dass sie überhaupt noch erstaunt sind. Sie wollen offensichtlich weiterhin nicht glauben, was schon lange Fakt ist, wohl weil sie nicht in der Welt leben wollen, die sie vor sich sehen. Nicht anders dürfte es vielen der vom konzertierten Verfassungsbruch Betroffenen gehen, die als Beamte nicht glauben können und wollen, was ihr Dienstherr anrichtet, indem er sich wissentlich und willentlich außerhalb des Rechts bzw. über das Recht stellt. Wer die Checks and Balances außer Kraft setzt, indem er sie missachtet, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende das Ergebnis auch gegen ihn selbst richtet.

lotsch

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« Antwort #1564 am: 19.08.2023 08:32 »
Richten dürfte es wohl nur ein Bewusstseinswandel in der Politik, der zum Ende des konzertierten Verfassungsbruchs führte. Und von dem sind wir offensichtlich weiterhin weit entfernt. Nicht umsonst zeigen sich die Parlamentarischen Staatsekretäre hinsichtlich des Besoldungsrechts nur noch in einer sachlichen Sprachlosigkeit, die auf's Ganze gesehen hier zu einem gestörten Verhältnis zwischen der politischen Klasse, die hier den Verfassungsbruch konzertiert - also gemeinschaftlich - betreibt, und den von ihm Betroffenen führt. Wie der hier wiederkehrend herangezogene Luhmann es definiert hat, kann man ein Denken als ideologisch begreifen, das sich nicht auf das bezieht, was nicht nicht ist, sondern auf das, was auch anders sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht gibt direktiv vor, was im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle nicht nicht ist, der konzertierte Verfassungsbruch handelt politisch hingegen gemeinschaftlich im Rahmen dessen, was anders ist. Man muss sich also als politische Klasse nicht wundern, wenn in ihrer Mitte eine in Teilen faschistische Partei ihre politische Auferstehung feiert, da man sich ihr sachlich nicht zur Wehr setzen kann, wenn man ebenso die gewachsenen Werte und Norm unserer Verfassung missachtet. Geschieht diese Art ideologischen Handelns zu oft und also nicht nur hinsichtlich des Besoldungsrechts, trägt das dazu bei, dass der Faschismus zunächst vielfach erst als Protest einzelner, irgendwann als aus Protest gewachsene Überzeugung einer sich als Gruppe verstehenden "Bewegung" groß wird. Orwells letzter Satz in seiner "Farm der Tiere" spiegelt bei den Tieren noch immer Erstaunen über das beobachtete Faktum wieder, obwohl ihre Erfahrung schon lange dagegen sprechen sollte, dass sie überhaupt noch erstaunt sind. Sie wollen offensichtlich weiterhin nicht glauben, was schon lange Fakt ist, wohl weil sie nicht in der Welt leben wollen, die sie vor sich sehen. Nicht anders dürfte es vielen der vom konzertierten Verfassungsbruch Betroffenen gehen, die als Beamte nicht glauben können und wollen, was ihr Dienstherr anrichtet, indem er sich wissentlich und willentlich außerhalb des Rechts bzw. über das Recht stellt. Wer die Checks and Balances außer Kraft setzt, indem er sie missachtet, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende das Ergebnis auch gegen ihn selbst richtet.

Traurig aber wahr.

Nanum

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1565 am: 19.08.2023 10:48 »
Richten dürfte es wohl nur ein Bewusstseinswandel in der Politik, der zum Ende des konzertierten Verfassungsbruchs führte. Und von dem sind wir offensichtlich weiterhin weit entfernt. Nicht umsonst zeigen sich die Parlamentarischen Staatsekretäre hinsichtlich des Besoldungsrechts nur noch in einer sachlichen Sprachlosigkeit, die auf's Ganze gesehen hier zu einem gestörten Verhältnis zwischen der politischen Klasse, die hier den Verfassungsbruch konzertiert - also gemeinschaftlich - betreibt, und den von ihm Betroffenen führt. Wie der hier wiederkehrend herangezogene Luhmann es definiert hat, kann man ein Denken als ideologisch begreifen, das sich nicht auf das bezieht, was nicht nicht ist, sondern auf das, was auch anders sein könnte. Das Bundesverfassungsgericht gibt direktiv vor, was im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle nicht nicht ist, der konzertierte Verfassungsbruch handelt politisch hingegen gemeinschaftlich im Rahmen dessen, was anders ist. Man muss sich also als politische Klasse nicht wundern, wenn in ihrer Mitte eine in Teilen faschistische Partei ihre politische Auferstehung feiert, da man sich ihr sachlich nicht zur Wehr setzen kann, wenn man ebenso die gewachsenen Werte und Norm unserer Verfassung missachtet. Geschieht diese Art ideologischen Handelns zu oft und also nicht nur hinsichtlich des Besoldungsrechts, trägt das dazu bei, dass der Faschismus zunächst vielfach erst als Protest einzelner, irgendwann als aus Protest gewachsene Überzeugung einer sich als Gruppe verstehenden "Bewegung" groß wird. Orwells letzter Satz in seiner "Farm der Tiere" spiegelt bei den Tieren noch immer Erstaunen über das beobachtete Faktum wieder, obwohl ihre Erfahrung schon lange dagegen sprechen sollte, dass sie überhaupt noch erstaunt sind. Sie wollen offensichtlich weiterhin nicht glauben, was schon lange Fakt ist, wohl weil sie nicht in der Welt leben wollen, die sie vor sich sehen. Nicht anders dürfte es vielen der vom konzertierten Verfassungsbruch Betroffenen gehen, die als Beamte nicht glauben können und wollen, was ihr Dienstherr anrichtet, indem er sich wissentlich und willentlich außerhalb des Rechts bzw. über das Recht stellt. Wer die Checks and Balances außer Kraft setzt, indem er sie missachtet, muss sich nicht wundern, wenn sich am Ende das Ergebnis auch gegen ihn selbst richtet.
Amen.

Rollo83

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« Antwort #1566 am: 19.08.2023 13:58 »
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Damit meine ich vor allem die Jobs abseits verschiedener Tarife.

Vergleichen wir uns auch demnächst mit Mindestlöhner und Hartzis? Ähnlich, moment, letztere bekommen ja teilweise schon mehr als die Kollegen im eD/mD.Und die erste Gruppe kommt mit Aufstockerleistungen auch drüber. Vielleicht richtet es ja die Kindergrundsicherung demnächst.

Meine Frau arbeitet als Teamleiter in einer mittelgroßen Firma und verdient grobe Richtung das Gleiche wie ich mit A11, also knapp über Hart 4 oder Mindestlohn und da gibts genau NIX an Erhöhung, genau wie in vielen anderen Unternehmen die nicht an Tarife gebunden sind.
Das macht es natürlich nicht besser, das steht außer Frage.

Aber ich zB fühle mich mit A11 Stufe 6 sogar gerecht besolden für das was ich leiste, auch das sehen jetzt wahrscheinlich wieder viele anders.
Gut, ich bezahle auch keine Krankenkasse und bekomme noch TG nach 6.

emdy

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« Antwort #1567 am: 19.08.2023 15:08 »
Aber ich zB fühle mich mit A11 Stufe 6 sogar gerecht besolden für das was ich leiste, auch das sehen jetzt wahrscheinlich wieder viele anders.
Gut, ich bezahle auch keine Krankenkasse und bekomme noch TG nach 6.

Diese moralischen Diskussionen über gerecht, ungerecht, genug oder zu wenig sind müßig. Das Thema ist ein juristisches. Anders kann es nicht objektiviert werden.

Nach Zahlen hätte ich nicht gedacht, jemals so viel zu verdienen wie jetzt. Wenn ich dann aber eine Immobilienapp öffne oder nur in den Supermarkt gehe, werde ich depressiv. Und dieses Gefühl ist "von der Rechtsprechung gedeckt" denn die Besoldung in allen Rechtskreisen ist erheblich zu niedrig.


MB NRW

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« Antwort #1568 am: 19.08.2023 15:17 »
Aber ich zB fühle mich mit A11 Stufe 6 sogar gerecht besolden für das was ich leiste, auch das sehen jetzt wahrscheinlich wieder viele anders.
Gut, ich bezahle auch keine Krankenkasse und bekomme noch TG nach 6.

Diese moralischen Diskussionen über gerecht, ungerecht, genug oder zu wenig sind müßig. Das Thema ist ein juristisches. Anders kann es nicht objektiviert werden.

Nach Zahlen hätte ich nicht gedacht, jemals so viel zu verdienen wie jetzt. Wenn ich dann aber eine Immobilienapp öffne oder nur in den Supermarkt gehe, werde ich depressiv. Und dieses Gefühl ist "von der Rechtsprechung gedeckt" denn die Besoldung in allen Rechtskreisen ist erheblich zu niedrig.


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Auso1

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« Antwort #1569 am: 19.08.2023 17:40 »
Wie stehen eigentlich die Chancen, dass die Änderung des BBesG tatsächlich beschlossen wird? Gibt ja immer genug, die dagegen sind. Wird vorher bestimmt noch n Thema in der Presse, da ja überall mehr Geld gefordert wird - aber wehe Beamte o.ä. bekommen was.

Dass was passieren muss ist klar, da der Abstand zu ungelernten/Mindestlohn/Grundsicherung etc. einfach nicht mehr gegeben ist. Trotzdem stelle ich mir die Frage...

emdy

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« Antwort #1570 am: 19.08.2023 17:54 »
Wie stehen eigentlich die Chancen, dass die Änderung des BBesG tatsächlich beschlossen wird? Gibt ja immer genug, die dagegen sind. Wird vorher bestimmt noch n Thema in der Presse, da ja überall mehr Geld gefordert wird - aber wehe Beamte o.ä. bekommen was.

Die Übernahme des Tarifergebnisses wird wohl mit den Stimmen der Regierungsparteien einigermaßen geräuschlos beschlossen werden, so meine Erwartung. Hier besteht nämlich, im Gegensatz zur verfassungswidrigen Alimentation, das Verständnis, dass man verpflichtet ist, die Besoldung anzupassen. Also mehr als eine kurze Aufregermeldung in der Bild wird es nicht geben.

Und beim Besoldungsangemessenheitsgesetz, also der Scheinumsetzung der Rechtsprechung des BVerfG ist mir völlig egal was kommt oder nicht. Wichtig wäre nur, dass IRGENDETWAS kommt, damit anschließend der Widerspruch negativ beschieden wird und man endlich klagen kann.

Ozymandias

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1571 am: 19.08.2023 18:07 »
Wichtig wäre nur, dass IRGENDETWAS kommt, damit anschließend der Widerspruch negativ beschieden wird und man endlich klagen kann.

Man muss übrigens nicht warten. Untätigkeitsklage ist jederzeit möglich. Aber das Geld, die 483 Euro muss man vorstrecken, auch wenn man es höchstwahrscheinlich am Ende wieder zürck bekommt.
Aber dann wartet man halt beim Gericht oder später vor dem BVerfG.

Eine einzige Untätigkeitsklage lohnt sich nicht, aber wenn man sich organisiert und 100 oder 1000 auf einen Schlag abfeuert, dann gibt es Rambazamba im Ministerium und vorm Gericht. Eine andere Form von Streik wäre das aus meiner Sicht und bei dem was gerade abgeht, auch nicht völlig unangebracht im Anbetracht der Zeit seit dem Beschluss des BVerfG und den Entwürfen die wieder im Papiereimer verschwunden sind? War da nicht noch der Seehofer an der Macht, der eine schnelle Umsetzung versprochen hatte?

Ich habe vor kurzem wegen einem anderen Sachverhalt Untätigkeitsklage eingereicht, nach fast 3 Jahren Warten. 4 Wochen Frist für Stellungnahme an ein Land. Land bettelt wegen Personalmangel und kriegt weitere 6 Wochen. Ich weiß bis heute nicht wo das Problem liegt, geht um 10 Euro im Monat die wegen einem Fehler der Verwaltung nicht in einem Versorgungsbescheid stehen. Also heißt es selbst bei einer Untätigkeitsklage weiter warten.

jan89

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« Antwort #1572 am: 20.08.2023 09:30 »
Hammer, wie sich hier einige freuen. Über eine Nullrunde und eine Zahlung die schon lange überfällig war... So einfach ist die Menschheit gestrickt. Und jetzt weiter mit voller Motivation an die Arbeit.
Sind wir denn überhaupt in der Gewerkschaft?

emdy

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« Antwort #1573 am: 20.08.2023 10:11 »
Hammer, wie sich hier einige freuen. Über eine Nullrunde und eine Zahlung die schon lange überfällig war... So einfach ist die Menschheit gestrickt. Und jetzt weiter mit voller Motivation an die Arbeit.
Sind wir denn überhaupt in der Gewerkschaft?

Nenn mir einen Grund als Beamter in einer Gewerkschaft zu sein.

lotsch

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« Antwort #1574 am: 20.08.2023 11:24 »
Hammer, wie sich hier einige freuen. Über eine Nullrunde und eine Zahlung die schon lange überfällig war... So einfach ist die Menschheit gestrickt. Und jetzt weiter mit voller Motivation an die Arbeit.
Sind wir denn überhaupt in der Gewerkschaft?

Nenn mir einen Grund als Beamter in einer Gewerkschaft zu sein.

Weihnachtsfeiern?, Kaffeekränzchen?, Ausflüge?, Sommerfest?, Ehrungen? >:( :'(

Ich würde mir von Beamtenorganisationen Musterwidersprüche und Musterklagen erwarten. Es gibt da ein paar die das leisten. Besonders hervorzuheben ist hier der Thüringische Beamtenbund. Die meisten beschränken sich aber auf die o.g. Aktivitäten und das Klüngeln  mit den Regierungen.