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Vorgesetzter kontrolliert Plusstunden auf Gleitzeitkonto

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Prüfer SH:

--- Zitat von: maxg am 03.05.2023 20:03 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 03.05.2023 19:48 ---Im Zweifel getarnt als Fürsorgepflicht.
--- End quote ---

Warum muss es "getarnt" sein? Die AZV sieht es ja schon so vor und will damit erkennbar verhindern, dass "das Kind in den Brunnen fällt". Ein zu hohes Stundenkonto ist bei mir im Umfeld viel häufiger als ein Minuskonto, was ja irgendwie für eine vorhandene Motivation spricht. Als Vorgesetzter müsste ich ja ein Interesse daran haben, dass meine Untergebenen massiv Plus haben und machen, möglichst über die Kappungsgrenze hinaus und dass Stunden verfallen. Dann hätte der Mensch ja "kostenlos" gearbeitet. Und wer mit 40 Plusstunden vom Blitz getroffen wird, hat es aus Verwaltungssicht doch perfekt gelöst  ;)

Lange Rede, kurzer Sinn: Nimm es einfach als Hinweis, auch an dich selbst zu denken.

Und zur Frage "hart auf hart":
Ich sehe keinen Spielraum, per Weisung o.ä. auf konkrete Stunden-Limits zu gehen, die nicht in der AZV oder der jeweiligen Dienstvereinbarung gesetzt sind. Wenn der Vorgesetzte so etwas ernsthaft versucht, wäre er auf sehr dünnem Eis unterwegs!

--- End quote ---

"Getarnt" weil es wahrscheinlich vorher auch niemanden interessiert hat nehme ich an?

BalBund:
Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.


--- Zitat ---Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
--- End quote ---

Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.

Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.

clarion:
In manchen Ämtern ist "schick" immer ein gut gefüllte  Zeitguthabenkonto vor sich herausheben, gerne wird der Zeitausgleich dann zu ungünstigen Zeiten genommen. Es gibt da durchaus ein paar Pappenheimer, die das überreizen. Genau deswegen kontrolliere ich als Vorgesetzter etwa alle zwei Monate die Konten und spreche alle Kollegen an, die über dem in der DV vereinbarten Kontingent liegen. Es werden der Gleichbehandlung wegen auch diejenigen angesprochen, die Zeitausgleiche verantwortungsbewusst behandeln. Und oft genug muss ich mich auch selbst ermahnen und Arbeiten auch mal liegen lassen.

Bei einer Kollegin in Teilzeit bin ich wegen eines behinderten Kind, das oft zu Therapien muss und kranheitsanfällig ist, großzügiger. Das weiß unsere HR auch und wir sehen bei ihr über das gelegentlich hohe Zeitguthaben kommentarlos weg. Vor ein paar Jahren wollte ein Kollege ein Sabbaticaljahr  machen und ein Teil des Sabbatical wurde auch über das Zeitguthaben abgewickelt. Dazu gab dazu extra eine vertragliche Vereinbarung: Reduzierung auf Teilzeit mit 60 %, die ersten zwei Jahre voll gearbeitet, im dritten Jahr gar nicht, die Reste wurden mit Urlaubstagen abgedeckt.

flip:

--- Zitat von: Millie am 03.05.2023 20:01 ---Ja, aber es ist ja tatsächlich viel los, es müssen sehr viele Vorgänge erledigt werden und im Gegensatz zum Rest schaffe ich die Vorgänge dann auch immer im vorgegeben Zeitrahmen. Dass ich da betrüge, kann mir also nicht vorgeworfen werden.

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Möglicherweise liegt es daran, dass du im Gegensatz zum Rest deine Arbeit im Zeitrahmen erledigst.

BWBoy:

--- Zitat von: BalBund am 03.05.2023 23:11 ---Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.


--- Zitat ---Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
--- End quote ---

Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.

Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.

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Gilt das denn für Beamte? Denn bei 41 Wochenstunden wären wir ja im Schnitt immer über den 8 Stunden pro Tag. Oder habe ich da jetzt nen Denkfehler drin und das Arbeitszeitgesetz bezieht den Samstag mit ein, der bei uns mit 0 Stunden den Schnitt wieder runterzieht?

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