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Vorgesetzter kontrolliert Plusstunden auf Gleitzeitkonto

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Organisator:

--- Zitat von: BWBoy am 04.05.2023 08:11 ---Gilt das denn für Beamte?

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Nein, für die gilt die Arbeitszeitverordnung.

Pukki:
Eben. §2 Abs. 2 ArbZG beschränkt die Anwendung ausschließlich auf Angestellte, Arbeiter sowie zur Berufsbildung Beschäftigte.

Was ich hinsichtlich des ursprünglichen Sachverhalts aber nicht verstehe: Ihr habt eine Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit. Die Dienstvereinbarungen, die ich aus verschiedenen Behörden kenne, regeln alle auch Beschränkungen zum Umfang, in dem Gleitzeitguthaben aufgebaut werden dürfen bzw. die Pflicht der/des Beschäftigten, Überschreitungen dem oder der Vorgesetzten dann auch unverzüglich mitzuteilen. So etwas gibt es bei euch nicht?

MoinMoin:

--- Zitat von: BWBoy am 04.05.2023 08:11 ---
--- Zitat von: BalBund am 03.05.2023 23:11 ---Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.


--- Zitat ---Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.

Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.

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Gilt das denn für Beamte? Denn bei 41 Wochenstunden wären wir ja im Schnitt immer über den 8 Stunden pro Tag. Oder habe ich da jetzt nen Denkfehler drin und das Arbeitszeitgesetz bezieht den Samstag mit ein, der bei uns mit 0 Stunden den Schnitt wieder runterzieht?

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Samstag ist ein Werktag.
48 h Woche darf regelmäßig gebuckelt werden.
und 60 wenn es "zeitnah" wieder ausgeglichen wird.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BalBund am 03.05.2023 23:11 ---Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.

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Mein Rechenschieber spuckt völlig andere Werte aus:

Bei 41 Wochenstunden kommt man mit 9 Stunden/Tag auf maximal knapp 20 Gleitzeittage pro Jahr:
- 52 Wochen minus 2 Wochen Feiertage minus 6 Wochen Ferien minus 20 Gleitzeittage = 200 Arbeitstage.
- Diese 200 Arbeitstage mal 0,8 Gleitzeitstunden/Tag = 160 Gleitzeitstunden/Jahr = 19,5122 Gleitzeittage/Jahr

Bei 40 Wochenstunden kommt man mit 9 Stunden/Tag auf maximal 24,5 Gleitzeittage pro Jahr:
- 52 Wochen minus 2 Wochen Feiertage minus 6 Wochen Ferien minus 24 Gleitzeittage = 196 Arbeitstage.
- Diese 196 Arbeitstage mal 1 Gleitzeitstunde/Tag = 196 Gleitzeitstunden/Jahr = 24,5 Gleitzeittage/Jahr

Darüber hinaus wird durch jeden Arbeitstag, an dem KEIN Guthaben aufgebaut wird (Dienstreisen / Krankheit / früherer Feierabend / usw.), die Rechnung entsprechend "verschlechtert"..

Segglmeier:

--- Zitat von: Tagelöhner am 03.05.2023 19:57 ---In der Privatwirtschaft sind die Stundenkonten nicht ohne Grund meist auf deutlich geringere Kontingente limitiert und es finden regelmäßig Gespräche mit Führungskräften statt, sobald sich jemand diesen Grenzen nähert.

--- End quote ---
Was ist denn noch deutlich geringer als 20 Stunden?

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