Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

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guzmaro:
@Versuch

Warum denn mit Leuten wie mir ? Ich bin Beamter .
Ich darf eh nicht streiken. Wir müssen also auf die Angestellten der Länder hoffen .
Natürlich wünscht sich jeder den bestmöglichen Abschluss .
Aber ich denke es wird die ca 11% auf zwei Jahre geben .
Und was machst du dann wenn es die nur gibt ?
Machst du dann krank ? Lässt du dich aus dem Beamten Verhältnis entlassen ?

Natürlich ist es ein Witz mit den null runden , aber dann sag auch mal konkret was du als Beamter dagegen tun kannst .

Und ich meine legale Sachen .

HansGeorg:

--- Zitat von: guzmaro am 20.08.2023 14:52 ---@Versuch

Warum denn mit Leuten wie mir ? Ich bin Beamter .
Ich darf eh nicht streiken. Wir müssen also auf die Angestellten der Länder hoffen .
Natürlich wünscht sich jeder den bestmöglichen Abschluss .
Aber ich denke es wird die ca 11% auf zwei Jahre geben .
Und was machst du dann wenn es die nur gibt ?
Machst du dann krank ? Lässt du dich aus dem Beamten Verhältnis entlassen ?

Natürlich ist es ein Witz mit den null runden , aber dann sag auch mal konkret was du als Beamter dagegen tun kannst .

Und ich meine legale Sachen .

--- End quote ---

Gleiches mit gleichem bekämpfen. Wenn der Dienstherr "illegal" operiert (Alimentation) und sich nicht mehr an die Beidseitige Treue gebunden fühlt auf die wir beide geschworen haben, dann werde ich das ebenso handhaben.

Versuch:

--- Zitat von: guzmaro am 20.08.2023 14:52 ---@Versuch

Warum denn mit Leuten wie mir ? Ich bin Beamter .
Ich darf eh nicht streiken. Wir müssen also auf die Angestellten der Länder hoffen .
Natürlich wünscht sich jeder den bestmöglichen Abschluss .
Aber ich denke es wird die ca 11% auf zwei Jahre geben .
Und was machst du dann wenn es die nur gibt ?
Machst du dann krank ? Lässt du dich aus dem Beamten Verhältnis entlassen ?

Natürlich ist es ein Witz mit den null runden , aber dann sag auch mal konkret was du als Beamter dagegen tun kannst .

Und ich meine legale Sachen .

--- End quote ---

Das war nicht dein Punkt und darum ging es nicht.
Es ging darum, dass du meintest du warst damit zufrieden.
Wer das ist, kann halt einfach nicht rechen.
Das war meine Aussage.

Und man könnte einiges machen.
Dienst nach Vorschrift, keine Zusatzaufgaben....
Das ist aber ein anderes Thema.

cyrix42:

--- Zitat von: Meierheim am 20.08.2023 10:48 ---Auf de verlinkten Seite steht für 2022 eine gesamtwirtschaftliche Erhlhung des Nominallohnindex um 5,6%, im TVL gab's eine Nullrunde (2,8% zum 1.12.2022).

--- End quote ---

Das ist korrekt, aber keine sinnvolle Entgegnung zur Feststellung, dass die Forderung, es dürfe keinen Reallohnverlust geben (bzw. müsse dieser durch den nun folgenden Tarif-Abschluss vollständig aufgefangen werden), zumindest einmal begründungswürdig ist.

SwenTanortsch:
Ich denke, die Diskussion basiert auf zwei Ebenen, die weiterhin auseinanderzuhalten sind.

Zunächst einmal hat der Besoldungsgesetzgeber im Bund wieder eine amtsangemessene Alimentation herzustellen (erste Ebene). Ende 2022 betrug der absolute Fehlbetrag zwischen der Mindest- und der gewährten Nettoalimentation mindestens knapp 1.200,- € bzw. rund 32 %. Als Folge betrug der indizielle Fehlbetrag in der Mindestbesoldung mindestens knapp 1.600,- € bzw. rund 40 %. 64 der 112 Tabellenfelder der weiterhin geltenden Besoldungsordnung A sind 2022 hinsichtlich des Mindestabstandsgebots indiziell verletzt worden: In zehn von 14 Besoldungsgruppen muss die Besoldungsordnung A 2022 als unmittelbar systematisch verletzt betrachtet werden. Sofern der Gesetzgeber diese extremen Fehlbeträge und also die weiterhin bestehende eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebot durch eine verfassungskonforme Alimentation behoben hat, lässt sich darüber diskutieren, inwiefern auch die Bundesbeamten im Jahr 2023 Reallohnverluste hinzunehmen hätten (zweite Ebene), wobei dabei zu berücksichtigen wäre, dass durch das zum 01.01.2023 eingeführte Bürgergeld die Fehlbeträge 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit erst einmal trotz der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft kaum geringer ausfallen dürften.

Solange weiterhin keine Maßnahmen vonseiten des Gesetzgebers geplant sind, wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, kann man sich in Anbetracht der eklatant verletzten Besoldungsordnung A jede Diskussion darüber, ob auch die Bundesbeamten weiterhin Reallohnverluste hinzunehmen hätte, sparen, denke ich.

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