Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Tarifrunde TV-L 2023
cyrix42:
Erstens rechtfertigt ein Unrecht kein weiteres. Insofern würde auch schon im alltäglichen Leben die Argumentation, die hier versucht wird, nicht greifen. Und zweitens hat man als Beamte_r keinen Vertrag geschlossen, sondern einen Dienst- und Treue-Eid geschworen. Wie genau verträgt sich das vorgenannte Verhalten damit? Richtig: Überhaupt nicht.
Nordlicht97:
--- Zitat von: cyrix42 am 20.10.2023 19:47 ---Erstens rechtfertigt ein Unrecht kein weiteres. Insofern würde auch schon im alltäglichen Leben die Argumentation, die hier versucht wird, nicht greifen. Und zweitens hat man als Beamte_r keinen Vertrag geschlossen, sondern einen Dienst- und Treue-Eid geschworen. Wie genau verträgt sich das vorgenannte Verhalten damit? Richtig: Überhaupt nicht.
--- End quote ---
Und dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis gilt also nur einseitig?
Und natürlich rechtfertigt ein Unrecht kein Weiteres. Das steht außer Frage.
Im alltäglichen Leben greift diese Argumentation jedoch durchaus.
Eine Partei hält sich nicht an den Vertrag, dann kann die andere Partei darauf reagieren und das sogar mit recht.
Als Beispiel einfach mal das Mietrecht nehmen. Der Vermieter sorgt nicht für einen einwandfreien Zustand des Mietpbkekts und der Mieter mindert die Miete.
Ist in diesem Fall alles legal und kein Unrecht.
Bei den Beamten herrscht natürlich die für den Dienstherren angenehme Situation, dass Beamte nicht streiken dürfen und ungefähr nichts tun können, um ihre verfassungsmäßigen Rechte einzufordern.
Außer klagen. Und bis ne Klage mal endgültig entschieden wird und der Dienstherr nicht weitere verfassungswidrige Verbesserungen beschließt, sind die Kläger in Pension oder Tod.
Und wenn der Beamte doch was macht, ist es direkt ein Verstoß gegen das Dienst- und Treueverhältnis.
Die einzigen, die sich noch an dieses Dienst- und Treueverhältnis halten, sind die Beamten und das wird durch den Dienstherren schamlos ausgenutzt.
cyrix42:
--- Zitat von: Nordlicht97 am 20.10.2023 20:02 ---Und dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis gilt also nur einseitig?
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Wer hat denn bei der Ernennung vor wem einen Eid geschworen?
Tagelöhner:
Du meinst dieses sogenannte Lippenbekenntnis, das heutzutage sicherlich 80-90% nur aussprechen, weil sie ihrer Vollkaskomentalität nachkommen und die Privilegien des Beamtenstatus abgreifen möchten und später auch nicht mehr Engagement bzw. ein höheres Pflichtbewusstsein als ein vergleichbarer Angestellter an den Tag legen? ;D
Mir sind jedenfalls noch nicht viele Beamte außerhalb von Polizei und Justiz begegnet, die diesen Status wirklich angemessen mit Leben und Engagement gefüllt haben bzw. ihn aufgrund der damit verbundenen Strapazen zweifelsohne verdient haben.
cyrix42:
--- Zitat von: Nordlicht97 am 20.10.2023 20:02 ---Und natürlich rechtfertigt ein Unrecht kein Weiteres. Das steht außer Frage.
Im alltäglichen Leben greift diese Argumentation jedoch durchaus.
Eine Partei hält sich nicht an den Vertrag, dann kann die andere Partei darauf reagieren und das sogar mit recht.
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Jep, man kann gerichtlich den Vertragspartner dazu zwingen, seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nachzugehen. Selbst vertragsbrüchig zu werden, ist dagegen nicht korrekt. Nur: Sollte die andere Seite nicht dagegen vorgehen, kommt man halt mit diesem ungerechtfertigten Verhalten durch. Das macht es aber nicht korrekt.
--- Zitat ---Als Beispiel einfach mal das Mietrecht nehmen. Der Vermieter sorgt nicht für einen einwandfreien Zustand des Mietpbkekts und der Mieter mindert die Miete.
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Was er gar nicht so einfach kann. Im Übrigen ein häufiger Streitfall vor Gericht…
--- Zitat ---Ist in diesem Fall alles legal und kein Unrecht.
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Falsch. Für eine gerechtfertigte Mietminderung müssen schon sehr spezielle Voraussetzungen gelten. Dass der Mieter aus eigenem Gutdünken seinen geschuldeten Mietzins zumindest teilweise einbehält, ist im Allgemeinen jedenfalls durchaus Unrecht; und es Bedarf häufig gerichtlicher Klärung…
Aber all das ist für den Umgang von Beamten mit ihrem geleisteten Dienst- und Treue-Eid irrelevant, da sie ja keinen zivilrechtlichen Vertrag mit ihrem Dienstherrn eingegangen sind. Hier die gleichen Maßstäbe ansetzen zu wollen (und selbst die gelten ja nicht so, wie du es gerne hättest), verkennt die Besonderheiten des Beamtentums. Wenn Beamte die gleichen Rechten und Pflichten wie Angestellte haben sollen, dann braucht es auch kein Beamtentum mehr. Also musst du dich Wohl über Übel damit abfinden, dass Beamte einerseits ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gerichtlich einklagen können (anders als Angestellte), andererseits aber für ihren Dienstherrn auch dann die von ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen haben, wenn ihnen was daran nicht passt, was sie bei Ernennung durch Schwur des entsprechenden Dienst-Eides auch zum Ausdruck gebracht haben. Wer sich an diesen nicht mehr halten will, kann ja um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten.
--- Zitat ---Bei den Beamten herrscht natürlich die für den Dienstherren angenehme Situation, dass Beamte nicht streiken dürfen und ungefähr nichts tun können, um ihre verfassungsmäßigen Rechte einzufordern.
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Doch, natürlich können Beamte etwas tun, um ihr verfassungsgemäßes Recht einzufordern: Sie können klagen. Übrigens: Angestellte, die einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, haben dieses Recht auf „amtsangemessene Vergütung“ nicht, können also gar nicht klagen. Anders als Beamte können sie für ihr Gehalt nicht Gerichte bemühen, sondern müssen dieses selbst verhandeln; und z.B. durch Streiks Druck auf die Arbeitgeber ausüben. So haben sowohl Beamten- als auch Angestellten-Verhältnis Vor- als auch Nachteile. Rosinenpickerei gibt es nicht…
--- Zitat ---
Außer klagen. Und bis ne Klage mal endgültig entschieden wird und der Dienstherr nicht weitere verfassungswidrige Verbesserungen beschließt, sind die Kläger in Pension oder Tod.
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Und Angestellte können auch nicht klagen, sondern werden ggf. gekündigt, wenn sie nicht für das vom AG genannte Gehalt arbeiten wollen. So what? Es sind halt verschiedene Systeme…
--- Zitat ---Und wenn der Beamte doch was macht, ist es direkt ein Verstoß gegen das Dienst- und Treueverhältnis.
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Jep, wenn ein Beamter sich anders verhält, als er geschworen hat, dann ist das ein Verstoß. Sehr überraschend… Beamte gibt es gerade deshalb, damit bestimmte Bereiche abgesichert sind. Natürlich kommt damit das Beamtentum mit besonderen Pflichten und Rechten einher. Warum wundert dich dies?
--- Zitat ---Die einzigen, die sich noch an dieses Dienst- und Treueverhältnis halten, sind die Beamten und das wird durch den Dienstherren schamlos ausgenutzt.
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Du kannst klagen, wenn du meinst, dass dein Dienstherr sich dir gegenüber nicht korrekt verhält. Damit hast du einen deutlichen Vorteil gegenüber Angestellten…
Natürlich ist der Rasen des Nachbarn immer viel grüner. Wenn du meinst, dass du als Angestellter, der mit seinem Arbeitgeber auf Augenhöhe einen Arbeitsvertrag schließt, besser fährst, warum bleibst du dann Beamter und wechselst nicht ins Angestelltenverhältnis? Die Option hast du ja offenbar.
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