Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

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cyrix42:

--- Zitat von: Nordlicht97 am 20.10.2023 20:46 ---Ich finde es übrigens äußerst anmaßend, zu behaupten, man sei für das Beamtentum ungeeignet, weil man auf die Einhaltung der Verfassung pocht.

--- End quote ---

Es wäre nett, wenn du mir hier nicht Dinge in den Mund legen würdest, die ich nicht gesagt habe. Natürlich ist man nicht ungeeignet fürs Beamtentum, wenn man auf die Einhaltung der Verfassung pocht; im Gegenteil ist das Beamtentum eine wesentliche Stütze des Rechtsstaats. Man ist aber durchaus ungeeignet fürs Beamtentum, wenn man die Grundlage des Beamtentums entweder nicht kennt, oder zumindest nicht anerkennt. Und das ist das besondere Treue-Verhältnis, was insbesondere ein Streikverbot einschließt.


--- Zitat ---Und müsste nicht theoretisch jeder Beamte, der geschworen hat die Verfassung zu verteidigen, etwas gegen diesen willentlichen und dauerhaften Verfassungsbruch unternehmen?

--- End quote ---

Jep, das kannst du ja auch — via Gericht.

Nordlicht97:
Ich kenne den Unterschied zwischen Angestellten und Beamten, du hast mit diesem Vergleich angefangen.

Du hast außerdem nicht meine Frage beantwortet, ob dann nicht jeder Beamte, der nicht klagt, gegen seinen Eid verstößt, die Verfassung zu verteidigen? Also muss jeder Beamte klagen, um seinen Eid zu erfüllen?

Zu den Grundlagen des Beamtentums gehören aber noch einige weitere Dinge, als nur das Treueverhältnis. Und daran wird sich momentan nicht gehalten bzw. es wird sogar dahingehend daran gearbeitet, diese Grundlagen auszuhebeln.

Ich kann deine Argumentation nachvollziehen, dass das besondere Treue-Verhältnis ein Grundpfeiler des Beamtentums ist.
Aber wenn das so weitergeht, wie sich die Dienstherren verhalten, wird es bald nicht mehr genug Beamte geben, die das dann noch verteidigen und dann fällt diese "Stütze des Rechtsstaats".

Und ich denke, wir kommen nicht auf einen Nenner und für mich ist diese Diskussion dann auch beendet.

cyrix42:

--- Zitat von: Nordlicht97 am 20.10.2023 21:17 ---Ich kenne den Unterschied zwischen Angestellten und Beamten, du hast mit diesem Vergleich angefangen.

--- End quote ---

Na dann lies noch einmal deinen Beitrag von 17.39 Uhr. Da sprachst du von "Vertragspartner", und tust damit so, als ob Beamter und Dienstherr Vertragspartner wären. Was sie nicht sind...


--- Zitat ---Du hast außerdem nicht meine Frage beantwortet, ob dann nicht jeder Beamte, der nicht klagt, gegen seinen Eid verstößt, die Verfassung zu verteidigen? Also muss jeder Beamte klagen, um seinen Eid zu erfüllen?

--- End quote ---

Richtig, weil sie absurd ist. Natürlich sollen Beamte die Verfassung schützen. Dass ein Verfassungsbruch vorliegt, muss aber das BVerfG feststellen. Bisher vertrittst nur du (sowie einige andere hier, darunter auch einige Experten) dies als Meinung. Und andere Personen kommen ganz offensichtlich zu einer anderen Meinung. Wer hier im Recht ist, mag ich gar nicht beurteilen. Aber ja, jeder, der der Meinung ist, dass ein Verfassungsbruch vorliegt, sollte dann auch dagegen vorgehen und entsprechend agieren.


--- Zitat ---Zu den Grundlagen des Beamtentums gehören aber noch einige weitere Dinge, als nur das Treueverhältnis.

--- End quote ---

Korrekt, auch der Dienstherr hat Pflichten.


--- Zitat --- Und daran wird sich momentan nicht gehalten bzw. es wird sogar dahingehend daran gearbeitet, diese Grundlagen auszuhebeln.

--- End quote ---

Und genau deshalb kannst du dagegen gerichtlich vorgehen.  Das entbindet dich aber nicht von deinen Pflichten...


--- Zitat ---Aber wenn das so weitergeht, wie sich die Dienstherren verhalten, wird es bald nicht mehr genug Beamte geben, die das dann noch verteidigen und dann fällt diese "Stütze des Rechtsstaats".

--- End quote ---

Auch korrekt. Wenn das Beamtenverhältnis nicht attraktiv genug ist, muss der Gesetzgeber nachsteuern -- oder zu der Einstellung gelangen, dass die besonderen Forderungen, die er an Beamte stellt (eben z.B., dass diese immer gesichert arbeiten, da sie nicht streiken dürfen), ihm doch nicht so wichtig sind und er auch mit einfachen Angestellten in diesem Bereich gut arbeiten kann. (Oder diese Bereiche gar nicht mehr als staatliche Aufgabe sieht und sie der Privatwirtschaft überlässt...)


--- Zitat ---
Und ich denke, wir kommen nicht auf einen Nenner und für mich ist diese Diskussion dann auch beendet.

--- End quote ---

Kein Problem. Nur wundere dich nicht, dass du ein Disziplinarverfahren bekommst, solltest du blaumachen, weil dir deine Alimentation zu gering erscheint...

Nordlicht97:

--- Zitat ---
Kein Problem. Nur wundere dich nicht, dass du ein Disziplinarverfahren bekommst, solltest du blaumachen, weil dir deine Alimentation zu gering erscheint...

--- End quote ---

Ich denke, da verwechselst du mich.
Ich hab lediglich gesagt, ich kann so ein Verhalten nachvollziehen, nicht, dass ich es ebenso tun würde.

Floki:

--- Zitat von: cyrix42 am 20.10.2023 20:51 ---
--- Zitat ---Wenn der AG der Angestellten nicht das vertraglich vereinbarte Gehalt zahlt, können diese sehr wohl Klagen.
Und genau darum geht es hier doch im Prinzip auch.

--- End quote ---

Nein, geht es nicht. Ein Angestellter und sein Arbeitgeber haben einen beiderseitigen Vertrag geschlossen. Ein Beamter hat einseitig einen Treueeid geschworen. Ein Angestellter handelt mit dem Arbeitgeber das zu zahlende Gehalt aus. Ein Beamter dagegen erhält eine Alimentation, die allein sein Dienstherr bestimmt.

Verstehst du den fundamentalen Unterschied nicht? Warum genau bist du eigentlich Beamter geworden?

--- End quote ---

Das ist halt einfach so nicht zutreffend. Auch wenn ich Deinen übrigen Beiträgen zumindest teilweise zustimme.
Es geht ja eben darum, dass bei dem aufgeführten Vergleich der AG seinem Angestellten nicht das geschuldete, ausgehandelte Entgelt zahlt. Und ja, dann kann auch sehr wohl der Angestellte zahlen. Und genau darum geht es anscheinend den anderen Usern. Im Übrigen wird bei Beamten die Alimentation auch nicht "einseitig" durch den AG festgelegt, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen. Außer Du wolltest verdeutlichen, dass ein Beamter nicht verhandeln kann. Schlussendlich: Der Beamte auch nicht "einseitig" einen Treueeid geschworen: Der Dienstherr geht hierdurch nämlich ebenfalls eine Menge Pflichten ein. Denen kommt er nur ungenügend nach. Aufgrund dessen dann aber "krank" zu feiern. Näääh.

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