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Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
Opa:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.05.2023 08:34 ---Damit ist doch bestätigt, dass der Anwendungsbereich des DSGVO auch für privat Personen, entgegen deiner Aussage, gilt.
--- End quote ---
Unterstell mir bitte keine Aussagen, die ich nicht gemacht habe. Der Satz, auf den du dich beziehst, lautete:
„Alle anderen DSGVO-Gedönse, die ihr vielleicht gerade im Kopf habt, prüft mal zunächst auf den Anwendungsbereich. Da meiste gilt nämlich nicht für Privatpersonen.“
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 29.05.2023 14:36 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.05.2023 08:34 ---Damit ist doch bestätigt, dass der Anwendungsbereich des DSGVO auch für privat Personen, entgegen deiner Aussage, gilt.
--- End quote ---
Unterstell mir bitte keine Aussagen, die ich nicht gemacht habe. Der Satz, auf den du dich beziehst, lautete:
„Alle anderen DSGVO-Gedönse, die ihr vielleicht gerade im Kopf habt, prüft mal zunächst auf den Anwendungsbereich. Da meiste gilt nämlich nicht für Privatpersonen.“
--- End quote ---
Sorry, habe nicht exakt genug darauf verwiesen, worauf sich meine Aussage bezog.
Eigentlich bezog ich mich auf letztere Aussage "Da meiste gilt nämlich nicht für Privatpersonen."
Und da kann ich eben nicht erkennen, dass privat Personen von der DSGVO ausgenommen werden.
Oder habe ich da was übersehen?
Datenverarbeitung, die rein privater oder familiärer Natur sind ausgenommen, aber das ist hier in den SVSen nicht der Fall und kannst du somit damit auch nicht gemeint habe, oder?
Wenn ich darüber nachdenke, dann bezweifle ich auch, ob " Wenn ich hier poste, dass MoinMoin in Wirklichkeit Hans-Werner Pumpernickel heißt und in der Winkelgasse 3 wohnt, weil ich ihn zufällig privat kenne, verstoße ich gegen keine Rechtsnorm."
nicht doch gegen das DSGVO verstoßen würde, denn es ist keine DV privater/familiärer Natur, da es ein öffentliches Forum ist.
Außer wenn wir uns als Forumsteilnehmer alle als Familie sehen ;) ::)
Zurück zum TE:
Wenn der "illegale Pausen"Melder die Daten nicht DSGVO konform übermittelt hat (z.B. weil er es als ungeschützte Email dem Amt geschickt hat) , dann wäre dies ein DSGVO vergehen, unabhängig von der Fragestellung, ob er diese Daten verarbeiten durfte, oder andere Rechte berührt werden, würde ich mal sagen. Oder?
Opa:
Ich schrieb „Das Meiste“ und du machst daraus sinngemäß „Alles“. Das war mein Punkt.
Soweit Privatpersonen agieren, ist abzuwägen, ob sie ein berechtigtes Interesse verfolgen. Das kann bei dem Parksünder die Behinderung des eigenen Fortkommens sein und beim Bauhofmitarbeiter die Ausübung des grundgesetzlich verankerten Beschwerderechts. Da wir immer noch nicht wissen, worüber sich der Mitarbeiter eigentlich beschwert hat, ist nach wie vor offen, ob das Foto und dessen Versendung gerechtfertigt war. Im übrigen verbieten die auf der DSGVO basierenden nationalen Datenschutzgesetze keinesfalls generell das Versenden von Personendaten per E-Mail. Hier ist lediglich bei besonders schutzwürdigen Daten eine besondere Vorsicht walten zu lassen. Ein Foto im öffentlichen Raum, das eine Alltagssituation zeigt, dürfte kaum darunter fallen.
GofX:
Nur mal so nebenbei:
--- Zitat von: Opa am 27.05.2023 17:24 ---Wenn ich hier poste, dass MoinMoin in Wirklichkeit Hans-Werner Pumpernickel heißt und in der Winkelgasse 3 wohnt, weil ich ihn zufällig privat kenne, verstoße ich gegen keine Rechtsnorm.
--- End quote ---
Kommt darauf an.
Wenn nach Deinem Posting jemand dorthin fährt und MoinMoin den kleinen Finger bricht, bist Du mit dran.
https://dejure.org/gesetze/StGB/126a.html
Wenn sich ein Zusammenhang herstellen lässt, zwischen Deinem Posting und der Bananenschale auf der Treppe zu MoinMoin's Haus, bist Du auch dran.
Hat natürlich nichts mit dem Sachverhalt hier im Thread zu tun.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 30.05.2023 12:14 ---Ich schrieb „Das Meiste“ und du machst daraus sinngemäß „Alles“. Das war mein Punkt.
--- End quote ---
Privatpersonen werden nicht von der DSGVO ausgenommen.
oder doch?
Oder wolltest du damit zum Ausdruck bringen, dass das meiste was private Personen machen nicht in das Anwendungsgebiet des DSVGO fällt? Da hast du natürlich bestimmt Recht.
Aber wenn eine Privatperson personenbezogene Datenverarbeitung macht, dann fällt sie, bis auf Tätigkeiten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer, immer unter den Anwendungsbereich des DSVGO, oder?
Du bist also der Meinung, dass das Bild zusammen mit einem Beschwerdetext, um den es hier im TE geht, keine schutzwürdigen Belange in dem Maße sind, die eine Versendung dieser Information (nicht das Bild alleine) eine DSGVO konforme Datenübermittlung bzgl. Integrität und Vertraulichkeit notwendig machen und eine Klartext Email ok ist?
btw. bei den Falschparkern (auch wenn keine Person dort zu sehen ist) sehen es einige Datenschützer als schutzwürdig an und sehen in der Versendung via ungeschützter Email generell einen Verstoß. Unabhängig ob die Übertragung und Verarbeitung gestattet ist, weil man ein berechtigtes Interesse hat.
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