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Sind die Klischees über den öffentlichen Dienst überhaupt wahr? (Bereich IT)

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Rheini:

--- Zitat von: Opa am 15.06.2023 15:43 ---Kann ja Zufall sein. Beispiel: Wenn ich in einem Office-Dokument in einer gemeinsamen Ablage arbeite, weiß jeder, der versucht, diese Datei zu öffnen, dass ich gerade da drin bin. Ist bei manchen Fachanwendungen genau so.
Und zu einer mitbestimmungspflichtigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird es allein dadurch noch nicht.

--- End quote ---

Das nicht, aber darf der Vorgesetzte die Datei / Fachanwendung öffnen um zu wissen, ob Du darin bist / bzw. arbeiten erledigst und darf er dann diese Informationen, sofern er diese auf diesen Weg erlangt, nutzen?

Britta2:

--- Zitat von: Rheini am 20.06.2023 07:06 ---
--- Zitat von: Opa am 15.06.2023 15:43 ---Kann ja Zufall sein. Beispiel: Wenn ich in einem Office-Dokument in einer gemeinsamen Ablage arbeite, weiß jeder, der versucht, diese Datei zu öffnen, dass ich gerade da drin bin. Ist bei manchen Fachanwendungen genau so.
Und zu einer mitbestimmungspflichtigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird es allein dadurch noch nicht.

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Das nicht, aber darf der Vorgesetzte die Datei / Fachanwendung öffnen um zu wissen, ob Du darin bist / bzw. arbeiten erledigst und darf er dann diese Informationen, sofern er diese auf diesen Weg erlangt, nutzen?

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Abhängig von den vergebenen Admin-Rechten.
Selbst 2x erlebt in der Vergangenheit - Zugriff des ("der"!) Vorgesetzten einst morgens 2 Uhr auf meine Verzeichnisse und Dateien mit Veränderungen in Datensätzen ohne jede Info an mich. Erst als ich entsprechende Anfrage an "everyone" ankündigte kam kleinlaut "das war ich, habe aber nur mal gucken wollen". Falsch, die Hälfte der Daten war entweder weg oder neue ergänzt. In Summe war alles falsch. Ich war eben  nur mit vom Vorgesetzten selbst erstellten Passwort tätig d.h. er ("sie") war eigentlicher Admin. Wäre der Fernzugriff nicht aufgefallen, wäre der Fehler veröffentlicht worden mit Kündigungsgrund.
Vielleicht sollte man solche Probleme nicht allein auf den ÖD beziehen sondern generell auf "große Firmen".

Rheini:

--- Zitat von: Britta2 am 20.06.2023 07:14 ---
--- Zitat von: Rheini am 20.06.2023 07:06 ---
--- Zitat von: Opa am 15.06.2023 15:43 ---Kann ja Zufall sein. Beispiel: Wenn ich in einem Office-Dokument in einer gemeinsamen Ablage arbeite, weiß jeder, der versucht, diese Datei zu öffnen, dass ich gerade da drin bin. Ist bei manchen Fachanwendungen genau so.
Und zu einer mitbestimmungspflichtigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird es allein dadurch noch nicht.

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Das nicht, aber darf der Vorgesetzte die Datei / Fachanwendung öffnen um zu wissen, ob Du darin bist / bzw. arbeiten erledigst und darf er dann diese Informationen, sofern er diese auf diesen Weg erlangt, nutzen?

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Abhängig von den vergebenen Admin-Rechten.
Selbst 2x erlebt in der Vergangenheit - Zugriff des ("der"!) Vorgesetzten einst morgens 2 Uhr auf meine Verzeichnisse und Dateien mit Veränderungen in Datensätzen ohne jede Info an mich. Erst als ich entsprechende Anfrage an "everyone" ankündigte kam kleinlaut "das war ich, habe aber nur mal gucken wollen". Falsch, die Hälfte der Daten war entweder weg oder neue ergänzt. In Summe war alles falsch. Ich war eben  nur mit vom Vorgesetzten selbst erstellten Passwort tätig d.h. er ("sie") war eigentlicher Admin. Wäre der Fernzugriff nicht aufgefallen, wäre der Fehler veröffentlicht worden mit Kündigungsgrund.
Vielleicht sollte man solche Probleme nicht allein auf den ÖD beziehen sondern generell auf "große Firmen".

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Fehlverhalten gibt es überall und wird durch Regeln nicht ausgeschlossen. Ansonsten bräuchten wir weder Polizei, noch Justiz .......

MoinMoin:


--- Zitat von: Rheini am 20.06.2023 07:06 ---
--- Zitat von: Opa am 15.06.2023 15:43 ---Kann ja Zufall sein. Beispiel: Wenn ich in einem Office-Dokument in einer gemeinsamen Ablage arbeite, weiß jeder, der versucht, diese Datei zu öffnen, dass ich gerade da drin bin. Ist bei manchen Fachanwendungen genau so.
Und zu einer mitbestimmungspflichtigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird es allein dadurch noch nicht.

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Das nicht, aber darf der Vorgesetzte die Datei / Fachanwendung öffnen um zu wissen, ob Du darin bist / bzw. arbeiten erledigst und darf er dann diese Informationen, sofern er diese auf diesen Weg erlangt, nutzen?

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Ich denke ein Vorgesetzte darf das, er darf auch in dein Büro gehen um zu schauen ob du dort bist und arbeitest.
Die Frage ist doch eher, darf er dann eine Liste führen in der er notiert, wann er das gemacht hat und mit welchem Ergebnis.

--- Zitat von: Britta2 am 20.06.2023 07:14 ---Abhängig von den vergebenen Admin-Rechten.

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Du verwechselst darf mit kann, bzw. kann nachvollziehbar.

Rheini:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2023 08:35 ---

--- Zitat von: Rheini am 20.06.2023 07:06 ---
--- Zitat von: Opa am 15.06.2023 15:43 ---Kann ja Zufall sein. Beispiel: Wenn ich in einem Office-Dokument in einer gemeinsamen Ablage arbeite, weiß jeder, der versucht, diese Datei zu öffnen, dass ich gerade da drin bin. Ist bei manchen Fachanwendungen genau so.
Und zu einer mitbestimmungspflichtigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird es allein dadurch noch nicht.

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Das nicht, aber darf der Vorgesetzte die Datei / Fachanwendung öffnen um zu wissen, ob Du darin bist / bzw. arbeiten erledigst und darf er dann diese Informationen, sofern er diese auf diesen Weg erlangt, nutzen?

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Ich denke ein Vorgesetzte darf das, er darf auch in dein Büro gehen um zu schauen ob du dort bist und arbeitest.
Die Frage ist doch eher, darf er dann eine Liste führen in der er notiert, wann er das gemacht hat und mit welchem Ergebnis.

--- Zitat von: Britta2 am 20.06.2023 07:14 ---Abhängig von den vergebenen Admin-Rechten.

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Du verwechselst darf mit kann, bzw. kann nachvollziehbar.

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Und ich glaube er darf das nur, wenn u. a. der Personalrat dem zugestimmt hat.

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